Die energetische Sanierung von Gebäuden spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz und der Reduzierung von Energiekosten. Im Jahr 2025 bieten die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie steuerliche Förderungen nach §35c Einkommensteuergesetz (EStG) attraktive Förderprogramme, die Eigentümern und Bauherren finanziell unter die Arme greifen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Förderungen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Fördermittel optimal nutzen können.
Welche Förderungen gibt es?
Durch die Förderprogramme der KfW, des BAFA und steuerliche Anreize gemäß §35c EStG wird die finanzielle Last der Gebäudeeigentümer in Deutschland erheblich reduziert. Die Fördermöglichkeiten gliedern sich in Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Darlehenstilgung und steuerliche Abschreibungen. Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderprogramme an, die jedoch in diesem Beitrag nicht näher betrachtet werden. Weiterhin gehen wir nicht auf Nachhaltigkeitsklassen (NH), Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG), serielle Sanierung (SerSan) und die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) ein.
Für einige Förderungen ist zwingend ein Energieeffizienz-Experte, also ein zertifizierter Energieberater, hinzuzuziehen.
Förderung BAFA
Energie-Vor-Ort-Energieberatung
Vom Bund geförderte Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können.
Fördermöglichkeiten (Stand 01.08.2023):
- EFH/ZFH (Ein-/Zweifamilienhaus): Zuschuss bis zu 50 %, maximal 650 €.
- MFH (Mehrfamilienhaus): Zuschuss bis zu 50 %, maximal 850 €.
- Erläuterungsbonus für WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): 250 €.
Voraussetzungen:
- Der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.
- Seit dem 01.07.2023 muss der Förderantrag durch den Geförderten bzw. den Kunden gestellt werden.
- Der Zuschuss wird direkt an den Kunden ausgezahlt und nicht mehr an den Energieberater.
- Es muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, um einen zusätzlichen Förderbonus zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website zur Energieberatung.
BEG-Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) umfasst Maßnahmen, die sich auf verschiedene Ertüchtigungsgruppen beziehen:
Fördergruppen:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater
Die Förderung bezieht sich auf die gesamte Gruppe, wobei unterschiedliche Fördersätze und Obergrenzen gelten. Beispielsweise werden bei der Gebäudehülle die Ertüchtigung von Außenwänden, Dach und Bodenfläche zusammengefasst. Eine aktuelle Förderübersicht der BAFA bietet detaillierte Informationen.
Förderung durch die KfW
Möchten Sie umfassende Sanierungsmaßnahmen durchführen und Ihr Gebäude in einem Zug zu einem Effizienzhaus ausbauen, bietet die KfW attraktive Fördermöglichkeiten:
Fördermöglichkeiten:
- Zinsgünstiger Kredit inkl. Tilgungszuschuss:
- Maximale Förderhöhe: 120.000 € pro Wohneinheit (Stand 01.08.2023).
- Durch Anwendung der Klasse EE (Erneuerbare Energien) kann die Förderung auf 150.000 € erhöht werden.
- Ausschluss: Fossile oder gasbetriebene Wärmeerzeuger sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen:
- Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre alt sein.
- Effizienzhaus-Klassen:
- Mindeststandard: EH 85.
- Bessere Klassifizierung: EH 70.
- Worst-Performing-Building (WPB):
- Gebäude, die vor 1957 errichtet wurden und mindestens 75 % der Außenwandfläche energetisch unsaniert sind.
- Bonus: Zusätzliche Fördermittel für WPBs und Gebäude der Klasse H gemäß Energieausweis.
Weitere Details finden Sie auf der KfW-Website zu Effizient Bauen.
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Neben direkten Förderungen durch BAFA und KfW gibt es auch steuerliche Anreize für die Gebäudesanierung. Nach §35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Eigentümer steuerliche Abschreibungen für energetische Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Förderdetails:
- Steuerliche Abschreibung:
- Gesamtsumme: 40.000 € über 3 Jahre.
- 1. Jahr: 14.000 €
- 2. Jahr: 14.000 €
- 3. Jahr: 12.000 €
- Gesamtsumme: 40.000 € über 3 Jahre.
Voraussetzungen:
- Die Maßnahmen müssen bestimmten energetischen Standards entsprechen.
- Die steuerliche Förderung ist nur für Aufwendungen relevant, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Bundesfinanzministerium Webseite zu §35c EStG.
Das muss beachtet werden
Um eine Förderung für energetische Ertüchtigungen zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass die Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein bereits ausgelöster Auftrag zählt als Maßnahmenbeginn und führt zum Ablehnen der Förderung. Nur die energetische Vorplanung für die Antragstellung darf vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Wer beantragt die Förderung?
Die Förderung wird immer durch den Eigentümer/Bauherren beantragt. Auch Mieter können Förderungen beantragen. Energieberater stellen im Gegensatz zu allgemeiner Annahme keine Förderanträge. Ihre Aufgabe ist es, den Eigentümer bei der Beantragung zu unterstützen. Sollte der Eigentümer/Bauherr nicht in der Lage sein, die Beantragung selbst durchzuführen, kann er eine natürliche Person bevollmächtigen, dies für ihn zu übernehmen.
Weniger Fördermittel ab 2024
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit Beginn 2024 die Höchstsumme der förderfähigen Kosten auf 30.000 €. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die förderfähigen Kosten auf die bisher bekannten 60.000 €. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Fördergelder sinnvoll eingesetzt werden und eine höhere energetische Qualität der Modernisierungsmaßnahmen erreicht wird.
Wichtig:
- Ab 2024 müssen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik einen iSFP beinhalten, um förderfähig bis 60.000 € zu sein.
- Ohne Sanierungsfahrplan sind nur maximal 30.000 € förderfähig, was oft nur einen Bruchteil der notwendigen Sanierungen abdeckt.
Neu für Heizungen in 2024
Die Grundförderung für Heizungen wird auf 30 % für alle Energieträger angepasst. Dies begünstigt insbesondere Biomasseheizungen (z.B. Pelletkessel), die zuvor nur einen niedrigen Fördersatz hatten. Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zusätzliche Förderungen:
- Wärmepumpen:
- Effizienz-Bonus: Zusätzliche 5 % bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz natürlicher Kältemittel (z.B. R290/Propan).
- Biomasseheizungen:
- Zuschlag: 2.500 €, wenn ein Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ eingehalten wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website zu Heizungsförderungen.
Keine Enteignung!
Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 % der Förderung. Dies stellt sicher, dass insbesondere ältere Hauseigentümer mit geringer Rente eine zusätzliche Unterstützung erhalten und verhindert eine „Enteignung durch die Hintertür“. Die Förderquote ist jedoch auf maximal 70 % begrenzt.
Wichtig:
- Hauseigentümer müssen nur wirtschaftliche Maßnahmen durchführen lassen.
- § 102 Absatz 1 Befreiung GEG besagt: „Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag des Eigentümers oder Bauherren von den Anforderungen dieses Gesetzes zu befreien …“
- Befreiung auch möglich, wenn der Hauseigentümer auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Schnelligkeit wird belohnt
Für schnelle Handlungen gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus:
- Gültigkeitsdauer: Auf 4 Jahre begrenzt.
- Bonus: 20 % der Investitionskosten.
- Ab 2029: Der Bonus sinkt alle zwei Jahre um 3 %, entfällt aber ab 2037.
Voraussetzung:
- Der alte, fossile Heizkessel muss noch funktionstüchtig sein.
- Beim Tausch einer defekten Heizung besteht kein Anspruch auf den Bonus.
Fazit
Die Förderungen zur Gebäudesanierung 2025 bieten vielfältige Möglichkeiten, energetische Maßnahmen finanziell attraktiv zu gestalten. Ob durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse oder steuerliche Abschreibungen – die Programme der KfW, BAFA und steuerliche Anreize unterstützen Eigentümer und Bauherren bei der Umsetzung nachhaltiger Sanierungen. Mit der richtigen Planung und Unterstützung durch zertifizierte Energieberater können Sie nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und starten Sie noch heute mit Ihrer Gebäudesanierung!