Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?
Der Energieausweis gibt an, wie hoch der energetische Verbrauch des Gebäudes in Bezug auf Wärmeenergie ist. In einem Ranking von A+ bis H wird das Gebäude anschaulich und leicht verständlich gewertet. Dabei stellt der Buchstabe H den schlechtesten Effizienzwert dar. Der Energieausweis dient dazu, Kauf- oder Mietinteressenten schnell einen Überblick über die zu erwartenden Betriebskosten zu verschaffen. Desto besser die Gebäudehülle gedämmt und je effizienter der Wärmeerzeuger (Kessel) ist, umso besser ist das Ranking.
Welche Regeln gilt es zu beachten?
Der Energieausweis darf nur von austellberechtigten Personen ausgestellt werden. Dies können zum Beispiel Energieeffizienz-Experten (Energieberater), Architekten, diplomierte Bauingenieure oder anderweitig weitergebildete Personen sein.
Ein Energieausweis “wird für ein Gebäude ausgestellt”. Sollte das Gebäude geteilt und differenziert zu betrachten sein, sind mehrere Ausweise zu erstellen. Dies bedeutet, dass bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen und mehreren Heizungsanlagen für jeden Gebäudeabschnitt ein eigener Ausweis ausgestellt werden muss. Es darf auf die gleichen Berechnungsgrundlagen zurückgegriffen werden.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf die beheizte Gebäudefläche und auf Verbrauchsdaten eines zusammenhängenden Zeitraumes von 36 Monaten, wobei die Daten nicht älter als 18 Monate sein dürfen. Bei diesem Energieausweistyp ist das Nutzerverhalten von großer Bedeutung. Denn je nach Gewohnheiten, Alter, Anzahl an Bewohnern, Anzahl an beheizten Räumen und Temperaturempfinden, variiert der Verbrauch deutlich. Da die Kubatur und die Gebäudehülle bei dem Energieausweistyp keine Berücksichtigung findet, ist die Aussagekraft für Kauf- oder Mietinteressenten eher gering. Der Verbrauchsausweis bietet sich nur dann an, wenn ein realistischer und standardisierter Energieverbrauch nicht notwendig ist.
Es darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn das Wohngebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat und vor 1977 errichtet wurde sowie nicht dem Niveau der WSVO (Wärmeschutzverordnung) entspricht. In diesen besonderen Fällen ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
Bedarfsausweis
Anders als beim oben genannten Verbrauchsausweis berücksichtigt der Bedarfsausweis die Kubatur und die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle. Ebenfalls sind die spezifischen Anlagenkennwerte, also die verbaute Heizungsanlage, zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, einen Energieverbrauch auszuweisen, der mit anderen Bedarfsausweisen vergleichbar ist. Aus diesen Gründen ziehen Fachleute den Bedarfsausweis dem Verbrauchsausweis klar vor. Möglich wird die Vergleichbarkeit durch den Bezug des Wohngebäudes auf das sogenannte “Referenzgebäude”.
Der Vorteil des Bedarfsausweises
Wer einen qualitativ hochwertigen Bedarfsausweis bestellt, erhält eine kleine Energieberatung inklusive.
Bei der örtlichen Begehung durch den Aussteller stellt dieser die U-Werte der Umhüllungsfläche, also die Dämmwerte der nach außen gerichteten Bauteile fest. Da der Aussteller per § 85 Abs. 4 Angaben im Energieausweis dazu verpflichtet ist, Modernisierungsmaßnahmen vorzuschlagen, hilft dieser dem Gebäudeeigentümer bei der Auswahl energetisch sinnvoller Ertüchtigungen.
Neben der Angabe, welche Modernisierungen energetisch sinnvoll sind, ist auch die Angabe der Wirtschaftlichkeit von hohem Wert für den Hauseigentümer. Jede seriöse austellberechtigte Person kann über die Fläche der jeweiligen Bauteile und den üblichen anzusetzenden Kosten für die ausgewählten Modernisierungsempfehlungen, den finanziellen Erfolg berechnen.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Sie benötigen einen Energieausweis bei Errichtung eines Gebäudes, Verkauf oder Vermietung und unter Umständen, wenn Sie Fördermittel beantragen möchten.
Eine Aktualisierung sollte vorgenommen werden, wenn der energetische Zustand im Rahmen einer Modernisierung verbessert wurde. Durch einen Heizungstausch zu einem moderneren Energieträger sinkt der Primärenergiebedarf (Qp), wodurch sich das Ranking und die Klassifizierung verbessert. Ebenfalls ist es nach energetischer Verbesserung der Gebäudehülle, also nach Dämmung der Außenwände, des Dachs oder der Kellerdecke, sinnvoll, den Energieausweis mit den besseren Dämmwerten zu versehen. Dadurch sinkt nicht nur der Primärenergiebedarf, sondern es verbessern sich auch die Transmissionswärmeverluste (Ht’).
Es wird kein Ausweis benötigt, wenn es sich um ein kleines Gebäude mit weniger 50 qm Wohnfläche oder es sich ein Baudenkmal handelt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Der Aussteller muss zwingend Fotos von dem Gebäude gesehen haben oder noch besser, er war selber vor Ort und hat sich einen Eindruck von dem aktuellen energetischen Ist-Zustand gemacht. Zusätzlich müssen auf dem Energieausweis kostengünstige Modernisierungsempfehlungen kurz erläutert werden.
Was ändert sich mit 2024?
Ab dem Jahr 2024 gibt es für den Energieausweis eine neue “Maske”. Damit verändert sich in erster Linie lediglich das Aussehen, nicht jedoch die per Gesetz definierten Angaben. Es gilt zu beachten, dass alle Energieausweise ab 2024 in dem neuen “Gewandt” gekleidet sein müssen. Dies erfordert eine Aktualisierung der Software, mit welcher der Ausweis ausgestellt wird.