Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?
Der Energieausweis gibt an, wie hoch der energetische Verbrauch des Gebäudes in Bezug auf Wärmeenergie ist. In einem Ranking von A+ bis H wird das Gebäude anschaulich und leicht verständlich bewertet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena): dena Energieausweis. Dabei stellt der Buchstabe H den schlechtesten Effizienzwert dar. Der Energieausweis dient dazu, Kauf- oder Mietinteressenten schnell einen Überblick über die zu erwartenden Betriebskosten zu verschaffen. Je besser die Gebäudehülle gedämmt und je effizienter der Wärmeerzeuger (z. B. Kessel) ist, desto besser ist das Ranking.
Welche Regeln gilt es zu beachten?
Der Energieausweis darf nur von ausstellungsberechtigten Personen ausgestellt werden. Dies können zum Beispiel Energieeffizienz-Experten (Energieberater), Architekten, diplomierte Bauingenieure oder anderweitig weitergebildete Personen sein. Weitere Details zu ausstellungsberechtigten Personen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): BMWK Energieberatung.
Ein Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt. Sollte das Gebäude geteilt und differenziert zu betrachten sein, sind mehrere Ausweise zu erstellen. Das bedeutet, dass bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen und Heizungsanlagen für jeden Gebäudeabschnitt ein eigener Ausweis ausgestellt werden muss. Es darf jedoch auf die gleichen Berechnungsgrundlagen zurückgegriffen werden.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf die beheizte Gebäudefläche und Verbrauchsdaten eines zusammenhängenden Zeitraumes von 36 Monaten, wobei die Daten nicht älter als 18 Monate sein dürfen. Bei diesem Energieausweistyp ist das Nutzerverhalten von großer Bedeutung, da der Verbrauch je nach Gewohnheiten, Alter, Anzahl der Bewohner, Anzahl der beheizten Räume und Temperaturempfinden stark variieren kann. Da die Kubatur und die Gebäudehülle bei diesem Typ keine Berücksichtigung finden, ist die Aussagekraft für Kauf- oder Mietinteressenten eher gering. Der Verbrauchsausweis bietet sich nur dann an, wenn ein realistischer und standardisierter Energieverbrauch nicht notwendig ist.
Ein Verbrauchsausweis darf nicht ausgestellt werden, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat, vor 1977 errichtet wurde und nicht dem Niveau der Wärmeschutzverordnung (WSVO) entspricht. In diesen Fällen ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG): GEG Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis
Anders als der Verbrauchsausweis berücksichtigt der Bedarfsausweis die Kubatur und die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle. Ebenfalls sind die spezifischen Anlagenkennwerte, also die verbaute Heizungsanlage, zu beachten. Dadurch ist es möglich, einen Energiebedarf auszuweisen, der mit anderen Bedarfsausweisen vergleichbar ist. Fachleute ziehen den Bedarfsausweis dem Verbrauchsausweis klar vor, da dieser durch die Bezugnahme auf ein sogenanntes Referenzgebäude eine bessere Vergleichbarkeit bietet.
Vorteil des Bedarfsausweises
Wer einen qualitativ hochwertigen Bedarfsausweis bestellt, erhält eine kleine Energieberatung inklusive.
Bei der Begehung durch den Aussteller werden die U-Werte der Umhüllungsflächen, also die Dämmwerte der nach außen gerichteten Bauteile, festgestellt. Da der Aussteller laut § 85 Abs. 4 verpflichtet ist, Modernisierungsmaßnahmen vorzuschlagen, hilft er dem Gebäudeeigentümer bei der Auswahl energetisch sinnvoller Ertüchtigungen.
Zusätzlich zu den Modernisierungsempfehlungen ist auch die Angabe der Wirtschaftlichkeit von großem Nutzen. Eine seriöse ausstellungsberechtigte Person kann über die Fläche der jeweiligen Bauteile und die üblichen Kosten der Maßnahmen den finanziellen Nutzen berechnen.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis ist erforderlich bei der Errichtung eines Gebäudes, dessen Verkauf oder Vermietung sowie unter Umständen bei der Beantragung von Fördermitteln. Weitere Details hierzu finden Sie auf der KfW-Website: KfW Energieeffizientes Bauen.
Eine Aktualisierung sollte vorgenommen werden, wenn der energetische Zustand des Gebäudes durch eine Modernisierung verbessert wurde. Beispielsweise sinkt der Primärenergiebedarf (Qp) durch den Austausch der Heizung auf einen modernen Energieträger, was das Ranking und die Klassifizierung verbessert. Ebenso kann eine Verbesserung der Gebäudehülle, etwa durch die Dämmung von Außenwänden, Dächern oder Kellerdecken, zu einem besseren Energieausweis führen. Dadurch sinken sowohl der Primärenergiebedarf als auch die Transmissionswärmeverluste (Ht‘).
Kein Energieausweis wird benötigt, wenn das Gebäude weniger als 50 m² Wohnfläche aufweist oder es sich um ein Baudenkmal handelt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Der Aussteller muss zwingend Fotos des Gebäudes gesehen haben oder es idealerweise selbst vor Ort begutachtet haben, um sich ein Bild vom aktuellen energetischen Ist-Zustand zu machen. Zudem müssen auf dem Energieausweis kostengünstige Modernisierungsempfehlungen kurz erläutert werden.