Individueller Sanierungsfahrplan in 2024

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Titelbild Post individueller Sanierungsfahrplan

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Bei einem iSFP handelt es sich um den individuellen Sanierungsfahrplan. Der iSFP soll die Beratenen durch einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % dazu motivieren, Maßnahmen aus einer Energieberatung umzusetzen. Seit 01.07.2023 ist es Standard, dass eine förderfähige Energieberatung zusätzlich einen iSFP inkludiert haben muss. Dies bedeutet, dass, sollten Sie die Förderung der “gewöhnlichen” Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, auch gleichzeitig einen iSFP beauftragen müssen.

Dadurch gibt es nahezu ausschließlich Energieberatungen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Grundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“. Studien sollen belegt haben, dass ein Großteil der Beratenen Maßnahmen im Rahmen eines iSFP’s umgesetzt haben, wenn dies auch nicht für alle Maßnahmen gilt. Durch diesen “Erfolg” des iSFP’s, wurde dieser zu einem wichtigen Bestandteil einer förderfähigen Energieberatung.

Ziele des iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein hilfreiches Tool für Hauseigentümer, die ihren Wohnkomfort steigern und ihre Energiekosten senken möchten. Mit dem iSFP können Hauseigentümer:

Aufbau eines iSFP’s

Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan bzw. iSFP handelt es sich um einen standardisierten und reglementierten Bericht, welcher die Berichte der Energieberater vereinheitlicht. Der iSFP ersetzt nicht den regulären und höchst individuellen Energieberatungsbericht Ihres Energieberaters, sondern ergänzt diesen. Bei einem iSFP handelt es sich um ein von der BAFA vordefiniertes Dokument. Dieses wird ständig aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Beratenen angepasst. Es ist immer nur die aktuellste Version des iSFP förderfähig. Die Vorlage von einem individuellen Sanierungsfahrplan ist nicht frei erhältlich. Energieberater erhalte Zugang zu der Vorlage über lizenzierte und von der BAFA freigegebene Branchensoftware.

Der Sanierungsfahrplan soll so aufgebaut sein, dass das Beratungsobjekt nach Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen einen Effizienzhausstandard erreicht. Anders als bei einer systemischen Sanierung bzw. einer Komplettsanierung mithilfe der KfW-Förderung werden dem Beratenen Maßnahmenpakete mit höchstens 4 Maßnahmen je Paket vorgeschlagen. Diese Maßnahmenpakete sind über mehrere Jahre gestaffelt, wodurch die finanzielle Belastung ausgeglichen ist. Der Maßnahmenplan muss so abgestimmt sein, dass die Maßnahmen aufeinander aufbauen. Dies bedeutet, dass als erste Maßnahme nicht die Sanierung der Heizung stehen sollte, sondern zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke oder obersten Geschossdecke. Der Heizungstausch würde in einem späteren Maßnahmenpaket vorgeschlagen werden.

Wichtig an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Maßnahmen nicht ausgeführt werden müssen. Es sind Vorschläge, keine verpflichtenden Maßnahmen.

Vorteile eines individuellen Sanierungsfahrplans

Der individuelle Sanierungsfahrplan bietet Hauseigentümern eine Reihe von Vorteilen:

Inhalt eines Sanierungsfahrplanes

Inhalt eines Sanierungsfahrplanes ist eine abschnittsweise Modernisierung des Beratungsobjektes. Es werden Fotos von allen Fassadenseiten, der Anlagentechnik, Keller- und Dachbodenzugang und weitere Details inkludiert. Ebenfalls werden die Transmissionswärmeverluste, also die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle anhand der spezifischen U-Werte (Dämmwerte) ermittelt. Dadurch ist es möglich zu errechnen, wann und ob überhaupt sich eine Modernisierung finanziell rechnet. Ebenfalls können die reduzierten Brennstoffkosten und die CO₂-Einsparungen berechnet werden. Damit der Beratene die oftmals komplexen Berechnungen versteht, werden die Ergebnisse erläutert und zur besseren Übersicht grafisch dargestellt.

Sanierungsfahrplan oder Energieberatung?

Wie bereits eingangs erwähnt, bieten Energieberater in der Regel zwei Produkte an: die Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes. Eine Energieberatung ist eine sehr umfangreiche und detaillierte Leistung, welche im Idealfall alle Schwächen aufdeckt, also zum Beispiel Wärmebrücken oder Luftleckagen. Bei einem iSFP konzentriert sich die Leistung in der Regel auf die von der BAFA definierten Rahmenbedingungen und die bereitgestellte Vorlage.

Insbesondere Einfamilienhausbesitzern empfehlen wir auf eine herkömmliche Energieberatung zu verzichten und stattdessen einen individuellen Sanierungsfahrplan zu beauftragen. Kernargumente für diese Aussage sind die 5 % mehr Förderung bei bestimmten Einzelmaßnahmen und weil der iSFP gefördert wird. Somit trägt ein Großteil der Kosten die BAFA.

Ablaufe eines Sanierungsfahrplanes

Ein qualitativ hochwertiger Sanierungsfahrplan stellt die Bedürfnisse und Wünsche der Beratenen bzw. der Hauseigentümer an erster Stelle. Immerhin ist der Fahrplan 15 Jahre gültig und muss auch die Zukunft in der strategischen Planung mit einbeziehen. Seriöse Anbieter liefern im Bestfall folgende Leistungen:

  1. Einarbeitung: Der Eigentümer übermittelt Unterlagen und der Energieberater arbeitet sich vor dem ersten Termin in diese ein.
  2. Ortsbegehung: Vor Ort wird die Kubatur des Gebäudes erfasst. Es werden Details der Hüllflächen (Wände, Dach und Kellerdecke) aufgenommen. Ebenfalls werden Keller- sowie Dachabgang aufgenommen. Ein wichtiger Bestandteil sind die Kundenwünsche und die gedankliche Vorwegnahme deren Umsetzung.
  3. Dateneingabe: Die ermittelten Daten werden auf den PC übertragen und in einer Branchensoftware eingegeben. Dabei wird im Idealfall ein 3D-Modell Ihres Gebäudes erstellt.
  4. Konzeptentwicklung: In diesem Step wird ein Konzept des Beratungsberichts erstellt.
  5. Zwischenabsprache: Das Konzept wird dem Kunden vorgestellt. Feedback dient dazu, den Bericht auf die individuellen Kundenwünsche anzupassen.
  6. Finale Fassung: Vor dem Abschluss wird der Beratungsbericht finalisiert und dem Kunden überreicht.
  7. Erläuterung: Abschließend wird der Bericht vorgestellt und ausführlich erklärt.

Förderung des iSFP

Wie bereits im Beitrag zur Förderung erwähnt, bezuschusst das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) einen individuellen Sanierungsfahrplan bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 80 %, höchstens jedoch 1.300 €. Der Höchstbetrag wird bei Bruttokosten von 1.625 € ausgereizt. Sie müssen durch den Zuschuss lediglich Ihren Eigenanteil von 325 € zahlen.

Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Förderquote ebenfalls 80 %, jedoch höchstens 1.700 €. Wird der Sanierungsfahrplan im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft-Versammlung erklärt, gibt es einen Bonus in Höhe von 500 €.

NEU AB 2024

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reglementiert seit Beginn 2024 die Höchstsumme der förderfähigen Kosten auf 30.000 €. Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan steigen die förderfähigen Kosten auf die aus der Vergangenheit bekannten 60.000 €. Warum wird dieser “Stolperstein” den Gebäudeeigentümern in den Weg gelegt? Es soll sichergestellt werden, dass die Fördergelder sinnvoll eingesetzt werden. Wie bereits oben erwähnt, gibt es Maßrahmenreihenfolgen, welche unsinnig sind. Dadurch soll insgesamt eine höhere energetische Qualität der mit den Modernisierungsmaßnahmen erzielt werden.

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