Grundlagen
Ursächlich für Schäden an Gebäuden mit Ursache Gründung sind regelmäßig:
- Mangelhafte oder nicht durchgeführte Baugrunderkundung
- Planungs- und Bemessungsfehler
- Fehler bei der Bauausführung
- Höhere Gewalt (Force Majeure)
-> Planungsmängel
- fehlerhafte Planung
- Bemessungsfehler in Statik
- unzureichende Planbearbeitung
- fehlerhafte Ausschreibung
- Baugrundverhältnisse nicht ausreichend erkundet
-> Mangelhafte Bauausführung
- Herstellung der Baugrube
- Verbesserung des Baugrundes
- Herstellung oder Sicherung angrenzender Bauwerke
- Gestaltung des Geländes
- Wasserhaltung
-> Höhere Gewalt
Die DIN 4020 Teil 7 beschreibt das Restrisiko bei Mängeln und Schäden in Zusammenhang mit dem Baugrund wie folgt:
„Das Baugrundrisiko ist ein in der Natur der Sache liegendes, unvermeidbares Restrisiko, das bei Inanspruchnahme des Baugrunds zu unvorhersehbaren Wirkungen bzw. Erschwernissen, z. B. Bauschäden oder Bauverzögerungen, führen kann, obwohl:
- derjenige, der den Baugrund zur Verfügung stellt, seiner Verpflichtung zur Untersuchung und Beschreibung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse nach den Regeln der Technik zuvor vollständig nachgekommen ist und
- obwohl der Bauausführende seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht genüge getan hat:“
Gründungslagen
Erscheinungen von Gründungsproblematiken werden im Fachjargong wie folgt bezeichnet:
- Sattellage
- Muldenlage
Durch diese Simplifizierung ist es möglich, den Schäden eine Ursache zuzuordnen und die weiteren Untersuchungen zielgerichtet zu planen.

-> Sattellage
Bei der Sattellage ist das Zentrum des Gebäudes der höchste Punkt der Gründung. Eckbereiche des Gebäudes senken sich ab. Dies führt dazu, dass im Zentrum des Dachs horizontale Risse entstehen. Die Risse sind im Traufbereich am breitesten. Durch die Absenkung der Eckbereiche, entstehen schräg in Richtung Zentrum des Gebäudes bzw. in Richtung „Sattel“ verlaufende Risse. Auch diese Risse sind im Bereich des Dachs am breitesten.
-> Muldenlage
Die Muldenlage bzw. Gründungsprobleme im Zentrum eines Bauteils sind daran erkennbar, dass im Bereich der Mulde vertikale Risse vorhanden sind. Diese Risse erstrecken sich von Gründung zu Dach und sind im Bereich der Gründung am breitesten. Zusätzlich sind in den Eckbereichen schräg verlaufende Risse sichtbar. Diese Risse verlaufen vom Eckbereich in Richtung Zentrum des Gebäudes.
Grund für die Rissbildungen ist die Hohllage im Zentrum des Gebäudes, wodurch das Gebäude „durchhängt“.
Generelles zu Rissen
Risse sind die Folge von zu hohen Spannungen innerhalb eines Bauteils bzw. von Spannungskräften, die über dem liegen, was das Bauteil an Spannungen aufnehmen kann. Der verlauf der Risse bildet sich dadurch immer rechtwinklig der vorhandenen Spannungen auf. In den Bereichen mit der höchsten Spannung, ist auch die Rissbreite am größten.
Das bedeutet, das der Verlauf des Risses keine Richtung oder einen Pfeil darstellt, welcher auf die Ursache zeigt. Ganz im Gegenteil, der Riss zeigt genau nicht darauf. Daher auch die Erklärung: „rechtwinklig zum Rissverlauf“. Die Rissbreite zeigt auf die Ursache hin.
Ursachen für Risse
Nachfolgend werden mögliche Ursachen für verschiedene Rissbildungen erläutert, wobei sich auf Risse in Zusammenhang mit dem Baugrund beschränkt wird.
- Veränderte Belastung: Die Umnutzung und Ertüchtigung bestehender Bauwerke kann zu veränderten Sohlspannungen oder Pfahlbelastungen führen. Mit „Sohle“ ist der horizontale Bereich einer Gründung gemeint. Anders ist es bei der „Pfahlbelastung“. Bei dieser ist die Reibung von Pfahl und Erdreich (Mantelreibung) gemeint bzw der vertikale Bereich der Gründung.
- Gegenseitige Beeinflussung: Zwei gleichzeitig errichtete Bauwerke können sich zueinander neigen. Zeitversetzt errichtete Gebäude können sich unter Umständen parallel mit dem bestehenden Gebäude verdrehen.
- Chemische Einflüsse: Durch Wassereinlagerung quellen verschiedene Materialien wie Ton oder Anhydrit. Die Folge ist eine Volumenvergrößerung.
- Unterirdische Hohlräume: Bei der Herstellung von Tunneln oder Stollen wird der Baugrund verändert, was die Aufnahmefähigkeit von Spannungen verändert und zu Verformungen des Erdreichs führt.
- Frosteinfluss: Frost bzw. gefrorenes Wasser hat eine erhöhte Dichte. Bei zu geringen Auflast kann dies zu einer Hebung des Baugrundes führen.
- Schwindsetzungen: Im Gegensatz zu „chemischen Einflüssen“, führt eine Reduktion des Wassergehalts innerhalb von Böden zu einer Volumenabnahme. Ursachen für den Wasserentzug können Pflanzenwurzeln oder Schwankungen des Grundwasserspiegels sein.
- Sackungen: Lockere, teilgesättigte Böden neigen bei Wasseraufnahme zum Zusammenbruch des Porenraumes. Die Folge ist ein schlagartiger Zusammenbruch.
- Materialenzug:
- Suffosion: Abtransport von Feinkornbestandteilen über einen Zeitraum
- Erosion: Abtransport des gesamten Bodens mit einem Schlag
-> Rissursache durch von außen veränderte Belastung
Eine häufige Ursache für Rissbildung in Bezug auf den Baugrund ist eine Belastungsänderung seitens der Auflasten bzw. der Gebäude (Anbau), oder durch Ausheben von Baugruben. Somit ist insbesondere bei der Errichtung von Gebäuden in der unmittelbaren Umgebung ein hohes Risiko vorhanden.
-> Rissursache Wasserhaushalt
Ein absolut unvermeidbares und nicht vorhersehbares Risiko ist die Wasserhaltung des Baugrundes. Durch Grundwasserabsenkungen, Dürreperioden, Hochwässer usw. ist es immer möglich, dass der Wasserhaushalt sich über die Standzeit eines Gebäudes verändert. Derartige Probleme können nahezu überall auftreten, wobei einige Regionen (Sand) stärker und andere Regionen (Fels) weniger bis gar nicht gefährdet sind.
Geotechnische Kategorien
Viele kennen die allgemein geläufigen Bodenklassen, die angeben, welche Bodenart vorhanden ist (fließende Böden, Fels) und wie schwer es ist diese zu bearbeiten. Die geotechnischen Kategorien beziehen die Bodenklassen ein, beschreiben jedoch in aller erster Linien das Risiko des Baugrundes für das Bauwerk. Somit ist die Klassifizierung der geotechnischen Kategorien abhängig von vorhandenem Boden und dem geplanten Gebäude.
-> Geotechnische Kategorie 1 (einfach)
- Einfache bauliche Anlagen und einfache Baugrundverhältnisse
- Einfache Anforderungen bzw. gesicherte Verhältnisse zu:
- Grundwasser
- Lasteinwirkung
- Waagerecht oder nur leicht geneigtes Gelände
- setzungsarmer Boden
- geringe Erdbebenbelast
-> Geotechnische Kategorie 2 (Standard)
- Gilt für Bauwerke, welche nicht grundlegend in die Kategorie 1 eingeordnet werden (Stützmauer, Einfamilienhaus) und nicht die Anforderungen von Kategorie 3 haben (Tunnel)
- im Gegensatz zu Kategorie 1 müssen Bodenkenngrößen durch Versuche und Probenahmen festgestellt werden. Pauschale Annahmen durch Bodengrundgutachten aus der Umgebung sind nicht zulässig.
-> Geotechnische Kategorie 3 (außergewöhnlich)
- Bei Bauwerken der GK 3 handelt es sich um große oder nicht herkömmliche Konstruktionen und Konstruktionen mit hohem Sicherheitseinspruch bzw. Bauwerke, welche empfindlich gegenüber Verformungen sind.
- Ebenfalls wird die GK 3 zum Ansatz gebracht, wenn ungewöhnliche Lastfälle seitens der Bauwerke anzusetzen sind, die Baugrundverhältnisse schwierig sind oder ein hohes Erdbebenrisiko vorliegt.
Zusammengefasst: Einfache Baugrundverhältnisse und einfache Bauwerke können der geotechnischen Kategorie 1 zugeordnet werden. Ist das Risiko seitens Baugrund oder Gebäude erhöht oder besteht ein gewisser Anspruch an eine belegte Standsicherheit, kommt die geotechnische Kategorie 2 zum tragen. Alle weiteren Gebäude die größer, empfindlich oder tief sowie ausergewöhnlich sind, werden der geotechnischen Kategorie 3 zugeordnet.
Historische Vorinformationen
Eiszeit und der Baugrund
Neben den qualitativen Baugrunduntersuchungen bestehen noch weitere Möglichkeiten zu erfahren, wie der Baugrund beschaffen ist. Dabei sei darauf hinzuweisen, dass nur Probenahmen eindeutige Ergebnisse liefern.
Durch historische Ereignisse kann abgeschätzt werden, was im Baugrund höchstwahrscheinlich zu erwarten ist. Eine Rolle dabei spielt zum Beispiel die letzte Eiszeit, welche die Bildung von Lößschichten hervorgerufen hat. Bei Löß handelt es sich um äolische Ablagerungen bzw. um Staubkörnern kleiner 0,063 mm. Diese Staubkörner wurden durch den Wind von der Eisschicht zu Ablagerungsstellen geweht. Über einen längeren Zeitraum haben sich die sogenannte „Lößschichten“ gebildet.
Historische Karten und Informationen
Bereits in der Vergangenheit wurden geologische Baugrunduntersuchungen angestellt. Gewonnene Erkenntnisse wurden regelmäßig in Kartenmaterial eingetragen und dienen auch heute noch als hilfreiche Vorinformation. Ebenfalls können Fotos, Bilder und darüber hinaus historische Ereignisse sinnvoll sein, um den Baugrund vorab zu bewerten. Für den Raum Dresden gilt beispielsweise, dass in den obersten 3 Metern Trümmerschutt anzutreffen ist. Ursache hierfür ist die nahezu komplette Zerstörung der Stadt im zweiten Weltkrieg.
Nützliche Links zu Kartendiensten:
Bodenproben
Planung von Erkundungsmaßnahmen
Erkundungsmaßnahmen bzw. Probebohrungen mit Gewinnung von Bodenmaterial erfordert Vorkenntnisse zum Boden (siehe oben). Der Grund ist, dass je nach Bodenart nur bestimmte Verfahren verwendet werden können. Die Gewinnung einer Probe bedingt deren möglichst ungemischte Entnahme. Sand innerhalb einer Probe kann zu einer Durchmischung und somit zu einer Verfälschung der Ergebnisse führen, wenn die Probe nicht mit den geeigneten Verfahren gewonnen wird. Bodenproben sind bei Hoch- und Industriebauten bis zu einer Tiefe von 3 – 6 m zu entnehmen.
Güteklassen von Bodenproben
Für die Kategorisierung von Bodenproben in Güteklassen, werden diese hinsichtlich Ihrer Eigenschaften auf Zustand und Bestand unterschieden.
- Zustand: Dichte (z. B. Sand/Kies) und Wassergehalt (z. B. Ton, Schluff)
- Bestand: Bodenart (z. B. weich bis breiig)
Je besser die Güteklasse (niedrigere Zahl), umso mehr Daten können der Bodenprobe entnommen werden.
-> Güteklasse 1
Folgende Informationen können Proben der Güteklasse 1 abgeleitet werden:
- Feinschichtung
- Kornverteilung
- organische Bestandteile
- Durchlässigkeit
- Steifemodul (E-Modul)
- Scherfestigkeit
-> Güteklasse 2
Folgende Informationen können Proben der Güteklasse 1 abgeleitet werden:
- Feinschichtung
- Kornverteilung
- organische Bestandteile
- Durchlässigkeit
-> Güteklasse 3
Folgende Informationen können Proben der Güteklasse 1 abgeleitet werden:
- Feinschichtung
- Kornverteilung
- organische Bestandteile
-> Güteklasse 4
Folgende Informationen können Proben der Güteklasse 1 abgeleitet werden:
- Feinschichtung
- Kornverteilung
- organische Bestandteile
-> Güteklasse 5
Folgende Informationen können Proben der Güteklasse 1 abgeleitet werden:
- Schichtenfolge
Entnahmekategorie
-> Entnahmekategorie A
Es ist möglich Proben der:
- Güteklasse 1,
- Güteklasse 2,
- Güteklasse 3,
- Güteklasse 4,
- Güteklasse 5
zu gewinnen.
-> Entnahmekategorie B
Es ist möglich Proben der:
- Güteklasse 3,
- Güteklasse 4,
- Güteklasse 5
zu gewinnen.
-> Entnahmekategorie C
Es ist möglich Proben der:
- Güteklasse 5
zu gewinnen.
Grundbaukonstruktionen
Flächengründung
Bei Flächengründungen handelt es sich um Gründungen, welche die Auflast bzw. die Gebäudelast auf eine ausreichend tragfähige Fläche verteilt. Die Lastverteilung erfolgt in Form von:
- Einzel- oder Streifenfundamten und
- Plattenfundamenten.
Einzelfundamente sind in verschiedenen Ausführungen vorhanden, leiten jedoch in der Regel die Auflasten von einer Säule oder Stütze ab.
Streifenfundamente sind grundsätzlich mit Einzelfundamenten vergleichbar, sind jedoch in ihrer Gestaltung linienförmig. Ein typisches Beispiel sind tragende Wände eines Gebäudes.
Plattenfundamte haben den Vorteil, Auflasten über eine große Fläche ableiten zu können und mit ausreichenden Bewehrung zu einer gleichmäßigen Setzung des gesamten Gebäudes beitragen. Dies reduziert Rissbildungen auf Grund ungleichmäßiger Setzung.

Die obige Tabelle gibt die Zulässige Sohlspannung von verschiedenen Bödenarten entsprechend einer bestimmten Einbindetiefe an. Diese Tabelle gilt ausschließlich für Flächengründungen.
Die Bodenart bzw. die Bezeichnung „gemischtkörniger Boden“ und „tonig schluffiger Boden“ geben den Bestand an. Bei der Konsistenz handelt es sich um den Zustand. Um steif, halbfest und fest differenzieren zu können, werden die Proben entsprechend einer „Konsistenzzahl“ eingeordnet.
-> Grundregeln
- Spannung = Kraft / Fläche
- Setzungstiefe = 2 * Fundamentbreite
-> Minderung der Gründung währen Herstellung der Baugrubensohle
- Auflockerung nichtbindiger und schwach bindiger Böden und nachfolgend mangelhafte oder fehlender Verdichtung
- Aufweichung gemischtkörniger und bindiger Böden als Folge mangelhafter oder fehlender Entwässerung der Baugrubensohle
- wie oben als Folge von Frost-Tau-Wechsel
- wie oben als Folge mangelhafter oder fehlender Dränage
-> Ursachen für lastbedingte Setzungsunterschiede
- unterschiedliche Bodeneigenschaften unterhalb des Bauwerks (Teiche, Gräben, Gruben)
- unterschiedliche Dicke der zusammendrückbaren Schichten unmittelbar unter dem Bauwerk
- Belastung auf der Geländeoberfläche in Nähe des Bauwerks
- veränderte Lasteintragung durch Umnutzung oder konstruktive Veränderungen des Bauwerks
- Entlastung durch Abtrag von Gelände in unmittelbarer Nähe zum Bauwerk
Tiefengründung
Die Tiefengründung wird in Kastengründung (Pfeiler, Senkkästen, Brunnengründung) und Pfahlgründung unterschieden. Bei der Kastengründung handelt es sich quasie um tief liegende Flächengründungen.
Je nach Herstellung und Trageinwirkung werden die Pfähle unterschieden in:
Herstellung:
- Ortpfahl (vor Ort hergestellt, DIN EN 12794)
- Fertigpfahl (im Werk hergestellt und angeliefert)
Trageinwirkung:
- Bohrpfahl (Boden wird entnommen durch Bohrung, DIN EN 1536)
- Verdrängungspfahl (Boden wird durch „einrammen“ verdrängt, DIN EN 12699)
- Kleinpfahl (Anwendung bei Unterfangung, DIN EN 14199)
Sonderheiten:
- Pfahlrost (Lastverteilung über Pfahlköpfe)
- Kobiminierte Platten-Pfahl-Gründung (KPP)
-> Grundregeln
- Lastableitung erfolgt punktuell
- Mantelwiderstand (entlang der Rohrachse, gegen Zug und Druck)
- Bettungswiderstand (senkrecht zur Rohrachse, gegen Biegung)

Einfluss von Wasser
-> Grundwasserabsenkung/-haltung
Durch die Reduzierung des Wasserspiegels wird der Auftrieb des Bodens reduziert, was eine Setzung zur Folge hat. Ebenfalls kann durch eine Entwässerungsentnahme der Feinkornanteil ausgespült werden, was in Hohlräumen resultiert und zum „Grundbruch“, also zum Einstürzen des Baugrundes führt.
-> Überfeuchtung, Austrocknung
Insbesondere bei bindigen und gemischtkörnigen Böden haben Veränderungen des Wassergehalts große Auswirkungen auf das bodenmechanische Verhalten.
- Überfeuchtung: Tragfähigkeitsminderung durch eine Aufweichung des Bodens.
- Austrocknung: Volumenverminderung, vornehmlich im Bereich der Schrumpfgrenze des Bodens.
-> Frost
Böden mit einem Feinkornanteil von mehr als 5 % sind besonders frostempfindlich. Grund ist die Volumenveränderung von bis zu 9 % bei gefrorenem Wasser. Die Größe der Frosthebung wird hauptsächlich bestimmt von:
- Kornverteilung, spezifische Oberfläche der Bodenteilchen und tonmineralogische Zusammensetzung sowie
- Möglichkeit des Wassernachschubs,
- Wärmeentzugsrate des Bodens und
- Auflast.
Unterfangung
Unter Unterfangung versteht man die nachträgliche Ertüchtigung des Baugrunds oder der Gründung bzw. die Fundamente. Folgende Ausführungsvarianten nach DIN 4123 gibt es:
- Bohrpfahlwände
- Schlitzwände
- Verpresspfähle
- Bodenverfestigung
- Bodenvernagelung
Trotz sorgfältiger Planung und Vorgehensweise bei einer Unterfangung, sind Mängel wie Rissbildung oder Rissaufweitung im Bestandsgebäude nicht immer vermeidbar. Folgende Schadensursachen liegen oftmals zu Grunde:
- Nichteinhaltung der Abmessung und Schrittfolgen der Unterfangungsabschnitte sowie der Abbindezeiten des Mörtels sowie des Betons.
- Unzureichender Kraftschluss zwischen Unterfangung und Bestandsmauerwerk.
- Fehlerhafter oder generell nicht durchgeführter Standsicherheitsnachweis.
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei vorgeschädigten Bestandsbauwerken.
Die Ausführung von Unterfangungen sollte immer abschnittsweise nach DIN 4123 erfolgen. Eine Unterfangung kann händisch, mittels Injektion oder Pfählen erfolgen.
-> Händisch
Abschnittsweise Herstellung von Unterfangungswänden mittels Vollziegeln oder Beton. Die Ausführung erfolgt in Abschnitten mit einer jeweiligen Maximalbreite von 1,25 m. Es ist immer am Rand des Bauwerks zu beginnen bzw. von außen nach innen zu arbeiten. Es sind mindestens drei Abschnitte zu bilden, welche im Pilgerschrittverfahren bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass nach dem ersten Abschnitt der dritte Abschnitt und nach diesem der zweite Abschnitt bearbeitet wird.
-> Injektage
Durch eine Verfestigung des Baugrundes unterhalb der Gründung (Fundamenten) mittels injizierbaren Chemikalien/Injektionsgut, wird eine nachträgliche Setzung effektiv vermieden.
-> Pfähle
Verpresste Kleinpfähle (siehe oben) nehmen Fundamentlasten auf. Der Vorteil ist, dass ggf. tieferliegende und tragfähigere Bodenschichten genutzt werden können.