Ein Dach wird selten nur gedämmt: Die Eindeckung ist alt, die Dachfenster ziehen, oder der Spitzboden soll Wohnraum werden. Dann geht es darum, welcher Teil davon gefördert wird und von welcher Stelle. Als Energie-Effizienz-Experte (dena) für Wohngebäude und Baudenkmale begleite ich solche Anträge vom ersten U-Wert bis zum Verwendungsnachweis. Hier steht, was die Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Fassung vom 17.08.2026 vom Dach verlangt, was förderfähig ist und wann die KfW mit einem Kredit dazukommt.
Fördert die KfW eine Dachsanierung?
Einen Zuschuss für die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke gibt die KfW nicht: Nach BEG EM Nr. 9.1 (Fassung vom 17.08.2026) bewilligt das BAFA die Zuschüsse für die Gebäudehülle, die KfW nur die für neue Heizungen und dazu die Kredite.
Häufiger Irrtum
Für die Dachsanierung gibt es einen Zuschuss von der KfW.
Richtig ist
Den Zuschuss für die Dämmung von Dach, Wand und Decke bewilligt das BAFA (BEG EM Nr. 9.1, Fassung vom 17.08.2026). Bei der KfW gibt es für ein einzelnes Dach nur den Ergänzungskredit 358/359, und der setzt einen Bescheid des BAFA voraus. Einen Tilgungszuschuss zahlt die KfW nur im Programm 261, wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus wird, und auch dort nicht in jeder Stufe.
Das Programm 261 fördert kein Bauteil, sondern ein Ergebnis. Das ganze Haus muss nach der Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreichen, und erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme müssen mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte decken (KfW-Merkblatt 261). Solange ein Erdgaskessel das Haus allein beheizt, ist das auch mit dem besten Dach nicht zu schaffen. Einzelmaßnahme und Effizienzhaus lassen sich außerdem nicht kombinieren (BEG EM Nr. 8.6); welche Sperrfrist daraus folgt, steht im Überblick über die Förderprogramme.
BAFA-Zuschuss, BEG EM
- 15 % der förderfähigen Ausgaben, nicht zurückzuzahlen
- Antrag mit Energie-Effizienz-Experte, Vertrag nur mit Förderklausel
- ausgezahlt nach geprüftem Verwendungsnachweis
KfW-Ergänzungskredit 358/359
- nur zu einem bewilligten Zuschuss
- bis 120.000 € je Wohneinheit, abzüglich Zuschuss
- Antrag über eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl
KfW-Kredit 261, Effizienzhaus
- nur für das ganze Haus
- bis 150.000 € je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss je nach Stufe 0 bis 10 %, mit Boni mehr
Was die KfW für den Ergänzungskredit verlangt
Die Voraussetzungen stehen im KfW-Merkblatt 358/359 (Stand 07/2026). Für ein Dach, dessen Dämmung das BAFA schon bewilligt hat, sind es diese:
- Ein Bescheid des BAFA über den Zuschuss, dessen Geld noch nicht geflossen ist; der Kreditantrag muss binnen zwölf Monaten nach dem Bescheid bei der KfW eingehen.
- Der Weg über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl, also Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung.
- Ein Kreditbetrag bis zu den förderfähigen Ausgaben aus dem Bescheid, höchstens 120.000 € je Wohneinheit; der bewilligte Zuschuss wird davon abgezogen.
- Für die Variante 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil ein selbst bewohntes Einfamilienhaus oder eine selbst bewohnte Eigentumswohnung und ein Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, belegt mit Grundbuchauszug, Meldebescheinigung und den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
- Der Abruf binnen zwölf Monaten nach der Kreditzusage; die Frist verlängert sich ohne Antrag um bis zu 24 Monate, ab dem 13. Monat kostet der nicht abgerufene Betrag aber 0,15 % im Monat.
Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen nehmen die Variante 359, für die das Merkblatt außer dem Bescheid keine weiteren Unterlagen nennt. Wird Geld schon vor der Auszahlung des Zuschusses gebraucht, kann die Bank auch diesen Teil vorfinanzieren. Er fließt dann spätestens drei Monate nach der Auszahlung des Zuschusses an die KfW zurück.
Welchen U-Wert muss das Dach für den Zuschuss erreichen?
Nach den Technischen Mindestanforderungen zur BEG EM (TMA Nr. 1.1, Fassung vom 17.08.2026) muss ein gefördertes Schrägdach, Flachdach oder eine oberste Geschossdecke einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen, eine Dachgaube 0,20 W/(m²K) und ein Dachflächenfenster 1,0 W/(m²K). Gemeint ist immer das Bauteil der wärmeübertragenden Hülle: Über einem kalten Dachboden ist das die oberste Geschossdecke, nicht das Dach darüber (TMA Nr. 1.1, TFAQ 3.10). Daneben stehen die Höchstwerte, die das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, bei einer Erneuerung verlangt, alle in W/(m²K):
| Bauteil am Dach | Zuschuss, BEG EM | Gesetz, GModG Anlage 7 |
|---|---|---|
| Schrägdach mit Kehlbalkenlage | 0,14 | 0,24 |
| Dachgaube | 0,20 | 0,24 |
| Oberste Geschossdecke, Abseitenwand | 0,14 | 0,24 |
| Flachdach mit Abdichtung | 0,14 | 0,20 |
| Dachflächenfenster (Uw) | 1,0 | 1,4 |
| Dach am Baudenkmal | größte mögliche Dämmdicke, λ bis 0,040 | Abweichung nach § 105 möglich |
Die rechte Spalte gilt nach § 36 GModG für jede Erneuerung, die mehr als 10 % der Bauteilgruppe betrifft; zu ihr gehören Dachflächen, oberste Geschossdecken und Wände gegen den Dachraum. Ist die Dämmdicke dabei technisch begrenzt, etwa durch die Sparrenhöhe, erfüllt schon die größte mögliche Dicke das Gesetz, wenn der Dämmstoff höchstens 0,035 W/(mK) hat, eingeblasen oder aus nachwachsenden Rohstoffen höchstens 0,045 W/(mK) (GModG Anlage 7, Sätze 1 bis 3 unter der Tabelle).
Merksatz
Volle Sparren genügen dem Gesetz, nicht der Förderung
Die Ausnahme für eine begrenzte Dämmdicke gilt für ein gewöhnliches Wohnhaus nur im Gesetz. Für den Zuschuss zählen 0,14 W/(m²K), und ob der Aufbau das schafft, entscheidet die Planung vor dem Angebot.
Eine Lücke lassen die Technischen FAQ: Kann eine Teilfläche aus technischen Gründen nicht so dick gedämmt werden, wird sie trotzdem gefördert, wenn der flächengewichtete Mittelwert der ganzen gedämmten Fläche die Anforderung einhält (TFAQ 3.12). Am Baudenkmal und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz eines Wohngebäudes genügt auch für den Zuschuss die größte mögliche Dicke mit höchstens 0,040 W/(mK) (TMA Nr. 1.1); den Antrag begleiten dort nur Experten der Kategorie Denkmal (Nr. 9.3).
Wie der Nachweis rechnet, legen die Technischen FAQ ebenfalls fest. Die Sparren gehen mit ihrem Flächenanteil in den U-Wert ein (TFAQ 3.04), die Hinterlüftung und alles außerhalb davon, also Lattung und Ziegel, zählen nicht mit (TFAQ 3.06). Bei einer Gefälledämmung auf dem Flachdach gilt der flächengewichtete Mittelwert, an der dünnsten Stelle aber mindestens der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 (TFAQ 3.05). Gerundet wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen (TFAQ 3.01): Ein Dach mit 0,144 W/(m²K) gilt als 0,14, eines mit 0,145 nicht mehr.
Wie dick die Dämmung für den Zuschuss wird
Aus dem geforderten U-Wert lässt sich die Dämmdicke zurückrechnen. Ich rechne nach DIN EN ISO 6946 nur die neue Schicht, als durchgehende Lage ohne Sparren und ohne vorhandene Bauteile, mit einem Wärmeübergangswiderstand von 0,10 m²K/W innen und, wegen der Hinterlüftung, demselben Wert außen (TFAQ 3.06):
Rechenweg
Dämmdicke für 0,14 W/(m²K) am Schrägdach- Wärmedurchgangswiderstand gesamt: 1 / 0,14 W/(m²K)
- 7,14 m²K/W
- ohne Übergänge innen und außen: 7,14 - 0,10 - 0,10
- 6,94 m²K/W
- Dicke bei 0,035 W/(mK): 6,94 · 0,035
- 0,243 m
- Dicke bei 0,040 W/(mK): 6,94 · 0,040
- 0,278 m
- Dämmschicht für den Zuschuss
- rund 24 bis 28 cm
Für die 0,24 des Gesetzes ergibt derselbe Weg rund 14 cm bei 0,035 W/(mK) und rund 16 cm bei 0,040 W/(mK). Der Zuschuss verlangt also zehn bis zwölf Zentimeter mehr:
- Gesetz 0,24, λ 0,03514 cm
- Gesetz 0,24, λ 0,04016 cm
- Zuschuss 0,14, λ 0,03524 cm
- Zuschuss 0,14, λ 0,04028 cm
Quelle: Rechnung nach DIN EN ISO 6946 mit 0,10 m²K/W innen und außen; U-Werte nach GModG Anlage 7 und BEG EM, TMA Nr. 1.1
Liegt die Dämmung zwischen den Sparren, wird es mehr, weil Nadelholz mit 0,13 W/(mK) schlechter dämmt als der Dämmstoff und mit seinem Flächenanteil zählt (TFAQ 3.04). Bei 10 % Holzanteil, etwa 8 cm breiten Sparren im Achsabstand von 80 cm, erreicht eine Lage mit 0,035 W/(mK) die 0,14 W/(m²K) erst bei rund 30 cm, gerechnet mit oberem und unterem Grenzwert nach DIN EN ISO 6946. Sind die Sparren niedriger als die nötige Dicke, braucht es eine zweite Lage unter oder auf den Sparren. Vorhandene Schichten wie Schalung oder Gipskarton helfen etwas; wie viel, rechnet der U-Wert-Rechner für Ihren Aufbau.
Was am Dach förderfähig ist und wie viel Zuschuss es gibt
Beim Dach liegen Dämmung und Dachdeckerarbeit dicht beieinander, und an dieser Grenze entscheidet sich, was am Ende gezahlt wird. Die Richtlinie zieht sie beim Zweck: Gefördert wird, was die Dämmung braucht, einschließlich der notwendigen Umfeldmaßnahmen (Nr. 3 s und 8.2 a); die Einzelheiten stehen nicht in der Richtlinie, sondern im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Ich lasse deshalb Dämmung, Luftdichtung und Eindeckung schon im Angebot als eigene Positionen ausweisen. Die Rechnung muss später Ihren Namen, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Zeitraum und die Adresse nennen und unbar bezahlt sein (Nr. 9.5).
Der Zuschuss beträgt 15 % (Nr. 8.4.1 a), gerechnet bis zu einer Höchstgrenze, die sich nach den Wohneinheiten richtet; ein Dach über dem ganzen Haus betrifft alle (Nr. 8.3.1). Mit einem geförderten Sanierungsfahrplan, der die Dachdämmung enthält, steigt die Grenze, und der Teil über der einfachen Grenze bekommt den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten (Nr. 8.3.1 a und 8.4.2). Ohne den Bonus für Worst Performing Buildings sind je Gebäude und Kalenderjahr höchstens möglich:
| Wohneinheiten | Grenze | Zuschuss höchstens | Grenze mit Fahrplan | Zuschuss mit Fahrplan |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 30.000 € | 4.500 € | 60.000 € | 10.500 € |
| 2 | 45.000 € | 6.750 € | 90.000 € | 15.750 € |
| 3 | 60.000 € | 9.000 € | 120.000 € | 21.000 € |
| 6 | 105.000 € | 15.750 € | 210.000 € | 36.750 € |
| 10 | 137.000 € | 20.550 € | 270.000 € | 47.150 € |
Die Beträge gelten, wenn das Dach im Kalenderjahr allein beantragt wird, denn Fenster, Fassade, Lüftungsanlage oder Heizungsoptimierung im selben Jahr zählen gegen dieselbe Grenze (Nr. 8.3 und 8.3.1 a). Kostet die Dämmung im Einfamilienhaus 45.000 €, sind es ohne Fahrplan 4.500 €, mit Fahrplan 7.500 €: 15 % auf die ersten 30.000 € und 20 % auf die 15.000 € darüber. Ob Ihr Haus ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich den Bonus für ein Worst Performing Building bekommt, klärt ein eigener Beitrag (Nr. 8.4.3).
Der Antrag und was der Experte am Dach prüft
Beim Dach gibt es keinen Antrag ohne Energie-Effizienz-Experten, auch dann nicht, wenn Sie selbst dämmen; gefördert wird dann nur das Material (Nr. 8.2 und 9.3).
Begriff
Energie-Effizienz-Experte
Energie-Effizienz-Experte ist eine natürliche Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für die Bundesförderung eingetragen ist, in einer Kategorie für Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Denkmal (BEG EM Nr. 3 g). Nur wer dort steht, kann einen Förderantrag für die Gebäudehülle bestätigen.
Was der Experte beim Dach leisten muss, legt die Anlage zur Richtlinie fest (TMA Nr. 5.1):
- Er plant den Wärmeschutz für das Dach und rechnet den U-Wert für den Antrag.
- Er zeichnet ein Wärmebrücken- und ein Luftdichtheitskonzept für Traufe, Ortgang, Dachfenster und Durchdringungen.
- Er prüft, ob das dichtere Haus danach eine lüftungstechnische Maßnahme braucht.
- Er sieht sich Dämmung, Dampfbremse und Anschlüsse an, bevor die Innenverkleidung sie verdeckt.
- Er bestätigt nach dem Bau die Ausführung und die förderfähigen Ausgaben.
Bringt der Dachdecker einen Energieberater mit, fragen Sie, wer ihn beauftragt: Arbeitet der Experte für den Betrieb oder vermittelt er ihm Aufträge, gibt es für seine Baubegleitung keine Förderung (Nr. 9.3). Welche dieser Schritte ich für ein Dach übernehme, zeigt Antrag mit Baubegleitung.
Luftdichtheit und Feuchte im gedämmten Dach
Die Technischen FAQ nennen die Dachdämmung ausdrücklich neben dem Fenstertausch als Maßnahme, die das Haus dichter macht und deshalb ein Lüftungskonzept verlangt (TFAQ 2.03); wie so ein Konzept arbeitet, steht im Beitrag Fenster tauschen mit Förderung. Am Dach selbst geht es zuerst um die Luftdichtheit. Die Dampfbremse unter der Dämmung muss an Stößen, Durchdringungen und Anschlüssen dicht sein, sonst strömt warme Raumluft in den Aufbau und gibt ihre Feuchte an der kalten Seite ab. Das Luftdichtheitskonzept aus dem Antrag legt diese Anschlüsse vorher fest, nach den Prinzipien der DIN V 4108-7 (TFAQ 2.07).
Dazu verlangt die Anlage zur Richtlinie bei jeder Dämmung die Prüfung, ob Mindestluftwechsel und Mindestwärmeschutz Tauwasser und Schimmel verhindern (TMA Nr. 1.1). Beim Dach heißt das auch: Der Aufbau muss wieder abtrocknen können, und ob er das tut, klärt der Feuchteschutz nach DIN 4108-3. Warum sich Feuchte immer die kälteste Fläche sucht, erklärt der Beitrag zum Feuchteschutz.
Häufige Fragen
Muss ich dämmen, wenn nur die Eindeckung erneuert wird?
In der Regel ja, sobald mehr als ein Zehntel der Bauteilgruppe betroffen ist: Anlage 7 Nr. 5b GModG zählt den Ersatz der Dachdeckung samt Lattung und Schalung zu den Erneuerungen, für die 0,24 W/(m²K) gelten. Ausgenommen ist eine Dachfläche, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen Energiesparvorschriften gebaut oder erneuert wurde (Anlage 7, letzter Satz unter der Tabelle). Weil das Dach ohnehin offen ist, rechne ich immer auch die geförderte Variante mit 0,14 durch.
Wird der Ausbau des Dachgeschosses gefördert?
Ja, als Einzelmaßnahme: Nach den Technischen FAQ zur BEG EM (Nr. 1.03) ist der Ausbau bisher unbeheizter Räume wie eines Dachbodens förderfähig, und eine Wohnung, die dabei neu entsteht, zählt bei der Höchstgrenze mit. Anders bei einer Aufstockung: Eine Wohnung, die nur im neuen Geschoss liegt, gilt als Neubau und erhöht die Grenze nicht. Wird für sie keine Neubauförderung beantragt, kann die Dämmung der Aufstockung im Rahmen der Grenze für die bestehenden Wohnungen mitgefördert werden.
Ist es für den Zuschuss egal, ob von innen oder von außen gedämmt wird?
Ja, die Mindestanforderungen schreiben den U-Wert vor, nicht die Bauweise (TMA Nr. 1.1). Auf den Sparren entsteht eine durchgehende Schicht ohne Holzanteil, dafür muss die Eindeckung herunter. Von innen bleibt das Dach geschlossen, aber die Sparrenhöhe begrenzt die Dicke, und die Dampfbremse muss an Pfetten, Kehlbalken und Durchdringungen dicht angeschlossen werden.
Wer stellt in einer Eigentümergemeinschaft den Antrag für das Dach?
Die Gemeinschaft selbst, denn Wohnungseigentümergemeinschaften sind nach BEG EM Nr. 6.1 antragsberechtigt. Weil ein Dach alle Wohnungen betrifft, zählen bei der Höchstgrenze alle Wohneinheiten des Hauses (Nr. 8.3.1). Den Ergänzungskredit kann die Gemeinschaft als Variante 359 beantragen (KfW-Merkblatt 358/359).
Quellen und Fundstellen
- Richtlinie BEG EM, Fassung vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026: Nr. 3 g und s, 5.1 a, 6.1, 8.1, 8.2, 8.3, 8.3.1 a, 8.4.1 a, 8.4.2, 8.4.3, 8.6, 9.1, 9.2.1 (Vertrag mit Förderklausel), 9.3, 9.5 und 9.5.1; Anlage TMA Nr. 1.1 (U-Werte Dach, Denkmal λ 0,040, Feuchteschutz) und 5.1 (Leistungen des Experten); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
- Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026): Nr. 1.03 (Ausbau, Aufstockung), 2.03 (Lüftungskonzept bei Dachdämmung), 2.07 (Luftdichtheitskonzept, DIN V 4108-7), 3.01 (Rundung), 3.03 (Rechenverfahren), 3.04 (Sparrenanteil), 3.05 (Gefälledämmung), 3.06 (Hinterlüftung), 3.10 (oberste Geschossdecke), 3.12 (Teilflächen)
- KfW-Merkblatt 358/359, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude, Stand 07/2026: Antragsberechtigte, Antrag binnen 12 Monaten, Kreditbetrag bis 120.000 € abzüglich Zuschuss, Zwischenfinanzierung mit Rückführung binnen drei Monaten, Abruf 12 plus 24 Monate, Bereitstellungsprovision 0,15 % im Monat, Unterlagen
- KfW-Merkblatt 261, BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, Stand 07/2026: 65 % erneuerbare Energien, Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 0 bis 10 % je Stufe plus Boni, keine Kombination mit BEG EM
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 36 (Anforderungen bei Änderung, 10 % der Bauteilgruppe), § 37 (Berechnung nach DIN 4108-4 und DIN EN ISO 6946), § 105 (Baudenkmäler), Anlage 7 Nr. 2b, 5a bis 5c, Sätze 1 bis 3 unter der Tabelle (0,035 und 0,045 W/(mK)) und letzter Satz (Ausnahme für Flächen nach dem 31.12.1983)
- DIN EN ISO 6946:2008-04, die Ausgabe nach § 37 GModG und TFAQ 3.03: Wärmeübergangswiderstand 0,10 m²K/W bei Wärmestrom nach oben, stark belüftete Luftschichten, Abschnitt 6.2 für inhomogene Schichten (oberer und unterer Grenzwert)
- DIN EN ISO 10456, Bemessungswerte von Baustoffen (Nadelholz 0,13 W/(mK))
- DIN 4108-2:2013-02, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
- DIN 4108-3:2024-03, Klimabedingter Feuchteschutz
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Stand: September 2026. Dämmdicken gerechnet nach DIN EN ISO 6946 als durchgehende Schicht, Dicke = λ · (1/U - 0,20 m²K/W), ohne Sparren und Bestandsschichten, auf ganze Zentimeter gerundet; Zwischensparrendämmung mit 10 % Holzanteil, Holz 0,13 und Dämmstoff 0,035 W/(mK), Mittel aus oberem und unterem Grenzwert, 30 cm ergeben 0,143 W/(m²K); Zuschüsse gerechnet mit 15 % bis zur Grenze ohne Fahrplan und 20 % zwischen dieser und der Grenze mit Fahrplan nach Nr. 8.3.1 a und 8.4.2.



