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Wissen · Sanierung

U-Werte: was das Gesetz erlaubt und was die Förderung verlangt

Wer eine Außenwand außen dämmt oder neu verputzt, muss nach dem Gesetz auf höchstens 0,24 W/(m²K) kommen, für den Zuschuss auf 0,20. Am Dach stehen 0,24 gegen 0,14, an der Kellerdecke 0,30 gegen 0,25.

Stand September 2026 · 14 Minuten Lesezeit

Schnittmodell einer Außenwand mit Ziegelmauerwerk, Dämmschicht und Putz in einem hellen RaumKI-generiertes Bild

Gesetz und Förderung messen die Dämmung eines Bauteils mit derselben Zahl, setzen die Grenze aber an verschiedenen Stellen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, legt fest, was nach einer Sanierung mindestens herauskommen muss. Die Bundesförderung sagt, ab welchem Wert es Geld gibt. Als Energie-Effizienz-Experte (dena) für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Baudenkmale rechne ich beide Grenzen vor jedem Antrag.

Was der U-Wert misst

Begriff

U-Wert

U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils: die Wärmeleistung in Watt, die bei einem Kelvin Unterschied zwischen der Luft innen und außen durch einen Quadratmeter fließt. Je kleiner er ist, desto weniger Wärme geht verloren.

Greifbar wird die Einheit an einem Wintertag mit 20 °C drinnen und 0 °C draußen. Eine Wand mit 1,20 W/(m²K) verliert dann je Quadratmeter 24 W, eine Wand mit 0,20 W/(m²K) nur 4 W, ein Sechstel davon.

Gerechnet wird der U-Wert als Kehrwert aller Widerstände, die das Bauteil der Wärme entgegensetzt. Jede Schicht trägt ihre Dicke geteilt durch ihre Wärmeleitfähigkeit λ bei. Dazu kommen die Übergänge zwischen Luft und Oberfläche, nach DIN EN ISO 6946 an einer Wand 0,13 m²K/W innen und 0,04 m²K/W außen. Welche Normen für den Nachweis gelten, schreibt § 37 GModG vor: DIN 4108-4 mit DIN EN ISO 6946 für Wand, Dach und Decke, DIN V 18599-2 für Bauteile am Erdreich und DIN 4108-4 für Fenster. Die Förderung verweist auf dieselben Verfahren (TFAQ 3.03).

Gesetz und Zuschuss je Bauteil

Die gesetzliche Grenze steht in Anlage 7 GModG, die der Förderung in den Technischen Mindestanforderungen (TMA), der Anlage zur Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Fassung vom 17.08.2026. Für Wohngebäude lauten sie so, alle U-Werte in W/(m²K):

BauteilGesetz, GModG Anlage 7Zuschuss, BEG EMmehr Dämmung für den Zuschuss
Außenwand, außen gedämmt, verkleidet oder neu verputzt0,240,202,9 cm
Schrägdach, oberste Geschossdecke0,240,1410,4 cm
Flachdach mit Abdichtung0,200,147,5 cm
Decke über einer Durchfahrt0,240,202,9 cm
Kellerdecke, von unten gedämmt0,300,252,3 cm
Wand gegen Erdreich oder unbeheizten Keller0,300,252,3 cm
Kellerdecke oder Bodenplatte, neuer Fußboden oben0,500,257,0 cm

Die letzte Spalte nennt die Dämmdicke, die der Zuschuss über das gesetzliche Maß hinaus verlangt, gerechnet als durchgehende Schicht mit 0,035 W/(mK). Wie gut das Bauteil vorher war, spielt dafür keine Rolle, denn beide Grenzen werden auf denselben Bestand gerechnet. Am geneigten Dach liegen Gesetz und Zuschuss am weitesten auseinander; was das zwischen Sparren bedeutet, rechnet der Beitrag Dachsanierung fördern durch.

Höchstwerte je Bauteil: Gesetz und ZuschussW/(m²K)
  • Außenwand, Gesetz0,24
  • Außenwand, Zuschuss0,20
  • Schrägdach und oberste Geschossdecke, Gesetz0,24
  • Schrägdach und oberste Geschossdecke, Zuschuss0,14
  • Flachdach, Gesetz0,20
  • Flachdach, Zuschuss0,14
  • Kellerdecke von unten, Gesetz0,30
  • Kellerdecke von unten, Zuschuss0,25

Quelle: GModG Anlage 7 Nr. 1a, 1b, 5a bis 5c und 6b; BEG EM, Anlage TMA Nr. 1.1, Fassung vom 17.08.2026

Bei Fenstern und Haustüren verlangt das Gesetz beim Tausch Uw 1,3 und UD 1,8 W/(m²K) (Anlage 7 Nr. 2a und 4), der Zuschuss 0,95 und 1,3 (TMA Nr. 1.1). Die Sonderwerte vom Kastenfenster bis zum Denkmal stehen im Beitrag Fenster tauschen mit Förderung.

Welcher U-Wert gilt für die Außenwand?

Wird eine Außenwand außen gedämmt, verkleidet, neu verputzt oder ersetzt, darf sie nach § 36 GModG und Anlage 7 Nr. 1 höchstens 0,24 W/(m²K) haben; für den Zuschuss verlangt die BEG EM (TMA Nr. 1.1, Fassung vom 17.08.2026) höchstens 0,20.

Welche Arbeiten den gesetzlichen Wert auslösen, zählt Anlage 7 einzeln auf: den Ersatz der Wand und ihren erstmaligen Einbau (Nr. 1a), außerdem Platten, Verschalungen, Vorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite und die Erneuerung des Außenputzes (Nr. 1b). Eine Dämmung auf der Innenseite steht nicht in dieser Liste, für sie nennt das Gesetz keinen Höchstwert. Die Mindestanforderungen der Förderung unterscheiden dagegen nicht nach der Seite: Auch eine Innendämmung muss für den Zuschuss 0,20 W/(m²K) erreichen. Wie die alte Wand hinter einer Innendämmung trocken bleibt, beschreibt der Beitrag zum Feuchteschutz.

Zwei Wandarten haben in der Förderung eigene Werte. Wird eine Fachwerkwand mit sichtbarem Fachwerk innen gedämmt oder neu ausgefacht, genügen 0,65 W/(m²K). Für Außenwände an Baudenkmalen und an sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz eines Wohngebäudes gelten 0,45 W/(m²K) (TMA Nr. 1.1, TFAQ 2.09). Für den Antrag mit diesen angepassten Werten ist nur ein Energie-Effizienz-Experte der Kategorie Denkmal zugelassen (BEG EM Nr. 9.3).

Wird bei zweischaligem Mauerwerk der Hohlraum ausgeblasen, verlangt der Zuschuss statt eines U-Werts einen Dämmstoff mit höchstens 0,035 W/(mK) (TMA Nr. 1.1).

Wie weit eine alte Wand von diesen Zahlen entfernt sein kann, zeigt ein Sanierungsfahrplan für ein Baudenkmal:

Praxisfall

Baudenkmal aus der Gründerzeit
Gebäude
Mehrfamilienhaus unter Denkmalschutz, knapp 1.000 m² Wohnfläche
Lage
Elbtal oberhalb Dresdens
Baujahr
Gründerzeit, saniert Ende der Neunziger
Außenwand
historisches Ziegelmauerwerk, innen teils mit Porenbeton gedämmt
U-Wert heute
meist 0,59 W/(m²K), einzelne Abschnitte bis rund 2,0
Ziel im Fahrplan
0,45 W/(m²K) für alle Außenwände

Rund vier Fünftel der Wandfläche liegen dort bei 0,59 W/(m²K), knapp dreimal so hoch wie der Förderwert von 0,20; das Ziel 0,45 ist der Wert, den der Zuschuss am Denkmal verlangt. Vom gesetzlichen Wert 0,24 darf ein Denkmal nach § 105 GModG abweichen, soweit seine Einhaltung Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen unverhältnismäßig aufwendig wären.

Wann verlangt das Gesetz einen U-Wert?

Das Gesetz verlangt einen U-Wert, wenn Sie ein Außenbauteil erneuern, ersetzen oder erstmals einbauen und die Arbeit mehr als 10 % der Fläche seiner Bauteilgruppe betrifft (§ 36 GModG); ohne solchen Anlass nur an einer obersten Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz (§ 35). Die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke erklärt der Beitrag Holzbalkendecke dämmen. Werden Außenbauteile auf mehr als 10 % der Fläche ihrer Gruppe geändert, darf die energetische Qualität des Hauses außerdem nicht schlechter werden (§ 34 Abs. 1).

Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen.

§ 36 Satz 2 GModG

Die Bauteilgruppen sind die vier Zwischenüberschriften der Anlage 7: Außenwände; Fenster, Türen und Glasflächen; Dächer samt oberster Geschossdecke; Wände und Decken gegen Erdreich, unbeheizte Räume oder nach unten gegen Außenluft. Hat ein Haus 180 m² Außenwand, bleibt das Erneuern von 18 m² Putz ohne Anforderung. Drei weitere Regeln entlasten:

  1. Bauteile, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der Energiesparvorschriften gebaut oder erneuert wurden, müssen den Wert bei Arbeiten an der bestehenden Fläche nicht erreichen: beim Dämmen, Verkleiden oder Neuverputzen der Außenwand, bei neuer Dachdeckung oder Abdichtung, bei Dämmung oder Bekleidung auf der kalten Seite und bei neuen Fußböden (Anlage 7, Sätze unter der Tabelle). Beim Ersatz oder erstmaligen Einbau des Bauteils gilt er trotzdem.
  2. Ist die Dicke technisch begrenzt, etwa unter einer niedrigen Kellerdecke, genügt dem Gesetz die dickste Schicht, die nach den Regeln der Technik geht, mit 0,035 W/(mK); eingeblasen oder aus nachwachsenden Rohstoffen mit 0,045 W/(mK).
  3. Wer das ganze Haus rechnet, kann die Bauteilwerte ersetzen: Es genügt, wenn das Gebäude den Primärenergiebedarf eines gleich geformten Referenzgebäudes und den Höchstwert für den Wärmeverlust über seine Hülle um jeweils höchstens 40 % überschreitet (§ 38 Abs. 1 und 2).

Merksatz

Die Ausnahmen gelten nur für das Gesetz

Die 10-Prozent-Grenze, die Regel für Bauteile nach 1983 und die dickste mögliche Schicht entlasten nur gegenüber dem Gesetz. Für den Zuschuss zählt der Wert der Mindestanforderungen, bei technisch begrenzten Teilflächen als flächengewichtetes Mittel, am Denkmal der angepasste Wert.

Wie dick muss die Außenwand gedämmt werden?

Die nötige Dämmdicke hängt von der Wand ab, die schon steht: Für den Zuschuss braucht eine Gründerzeitwand mit 1,20 W/(m²K) rund 15 cm Dämmstoff mit 0,035 W/(mK), eine Hochlochziegelwand der Neunziger mit 0,48 W/(m²K) rund 10 cm; für die 0,24 des Gesetzes sind es 12 und 7 cm.

Beide Wände stammen aus Häusern, die ich gerechnet habe: die erste aus einer Heizlastberechnung im Dresdner Norden, die zweite aus einem Sanierungsfahrplan im Osterzgebirge (aus meinem Bericht, Zahlen gerundet). Für den Dämmstoff setze ich als Beispiel 0,035 W/(mK) an, einen Bemessungswert, wie ihn Hersteller für ihre Platten angeben; dieselbe Zahl nennt Anlage 7 GModG als Maßstab bei begrenzter Dicke. Die Rechnung zieht vom Widerstand, den die Wand braucht, den ab, den sie schon hat:

Rechenweg

Gründerzeitwand mit 1,20 W/(m²K) auf 0,20
Widerstand der Wand heute: 1 / 1,20
0,83 m²K/W
davon Mauerwerk und Putz: 0,83 - 0,13 - 0,04
0,66 m²K/W
Widerstand für den Zuschuss: 1 / 0,20
5,00 m²K/W
Dämmschicht d/λ: 5,00 - 0,13 - 0,66 - 0,04
4,17 m²K/W
d = 4,17 m²K/W · 0,035 W/(mK)
0,146 m
Dämmung für 0,20 W/(m²K)
rund 15 cm

Auf demselben Weg entstehen die übrigen Werte, zuletzt beispielhaft mit 0,045 W/(mK), dem Maßstab der Anlage 7 für eingeblasene und nachwachsende Dämmstoffe:

Wand vorherU vorherDämmung für 0,24Dämmung für 0,20
Gründerzeit, Dresdner Norden1,2012 cm15 cm
Hochlochziegel, Neunziger0,487 cm10 cm
Gründerzeit, Dämmstoff 0,0451,2015 cm19 cm

Die Dicken gelten für eine durchgehende Schicht ohne Kleber, Putz und Dübel; mineralische Brandriegel über den Fenstern darf der Nachweis für die Förderung weglassen (TFAQ 3.08). Für die Wand aus den Neunzigern gilt die gesetzliche Spalte nur, wenn sie nicht nach dem damaligen Energiesparrecht gebaut wurde (Anlage 7); sonst verlangt beim Dämmen von außen allein der Zuschuss einen Wert.

Auf den Zentimeter an die Grenze plane ich nicht. Mit 14 cm käme die Gründerzeitwand rechnerisch auf 0,207 W/(m²K). Die Förderung verlangt U-Werte unter 1,0 mit zwei Nachkommastellen, kaufmännisch gerundet (TFAQ 3.01); aus 0,207 wird 0,21, und der Zuschuss ist verfehlt.

Keller, Boden und Decken nach unten

Am unteren Abschluss des Hauses unterscheidet das Gesetz nach der Seite, auf der gedämmt wird. Klebt man Platten unter die Kellerdecke oder bringt eine Bekleidung auf der kalten Seite an, gelten 0,30 W/(m²K) (Anlage 7 Nr. 6b). Wird oben ein neuer Fußboden aufgebaut, also auf der warmen Seite, lässt das Gesetz 0,50 W/(m²K) zu (Nr. 6c). Bei Wohngebäuden kennt die Förderung diesen Unterschied nicht: Für Kellerdecke, Boden gegen Erdreich und Wände zu unbeheizten Räumen gelten 0,25 W/(m²K) (TMA Nr. 1.1).

Fehlt unter der Kellerdecke stellenweise die Höhe, etwa an Türstürzen, Kellerfenstern oder Leitungen, fördert der Zuschuss die dünnere Stelle mit, solange der flächengewichtete Mittelwert über die ganze gedämmte Fläche 0,25 einhält (TFAQ 3.12).

Beim Boden auf dem Erdreich zählt nur, was zur Konstruktion gehört. Schüttungen wie Sauberkeitsschicht und Dränschicht unter der Bodenplatte gehen nicht in den U-Wert ein, das Erdreich ebenso wenig; eine Dämmung unter der Platte zählt nur, wenn sie als Perimeterdämmung genormt oder zugelassen ist (TFAQ 3.07).

Eine Decke über einer Durchfahrt grenzt nach unten an Außenluft und braucht 0,24 für das Gesetz und 0,20 für den Zuschuss (Anlage 7 Nr. 6d und 6e, TMA Nr. 1.1, TFAQ 3.10). Eine Decke über der Garage zählt ebenso als Bauteil gegen Außenluft; nur über einer kaum belüfteten Garage mit dicht und selbsttätig schließendem Tor gilt sie als Decke gegen unbeheizten Raum (TFAQ 3.11).

Woher der U-Wert des Bestands kommt

Jede Rechnung beginnt mit dem, was schon da ist, denn nach § 37 Abs. 1 GModG zählen die vorhandenen Schichten mit. Fehlen Kennwerte für den Bestand, lässt das Gesetz gesicherte Erfahrungswerte vergleichbarer Altersklassen zu (§ 38 Abs. 4 und 5 GModG). Die Technischen FAQ nennen dafür die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020, mit Aufbauten und Materialkennwerten aus der "Deutschlandkarte für Altbaumaterialien und -konstruktionen" und ersatzweise Pauschalwerten je Konstruktion und Baualter, dazu qualifizierte Gebäudetypologien etwa der Länder oder Kommunen (TFAQ 3.02). Dieselben FAQ raten, den tatsächlichen Aufbau so genau wie möglich zu bestimmen.

Ich messe deshalb die Wanddicke an einer Fenster- oder Türlaibung, sehe mir an, woraus der Stein besteht, und frage nach früheren Arbeiten wie einer Innenschale oder einem Dämmputz. Zwei Fälle regeln die Technischen FAQ ausdrücklich:

  • Bei einer hinterlüfteten Fassade bleiben die Luftschicht und die Bekleidung davor außer Betracht, und außen darf mit demselben Übergangswert gerechnet werden wie innen (TFAQ 3.06).
  • In Wänden, Decken und Böden in Holzleichtbauweise geht das Holz mit seinem Flächenanteil in den U-Wert ein, genau wie der Sparren im Dach (TFAQ 3.04).

Förderfähig ist mehr als erlaubt

Die Förderung ersetzt das Gesetz nicht, sie setzt es voraus: Gefördert wird eine Maßnahme nur, wenn sie das Ordnungsrecht einhält und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen (BEG EM Nr. 7.4). Diese verlangen mehr als den U-Wert: eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung, bei jeder Sanierung der Hülle die Prüfung, ob Maßnahmen gegen Tauwasser und Schimmel nötig sind, und ein Lüftungskonzept, wenn das Haus dichter wird (TMA Nr. 1.1 und 1.1.1). Für den Dämmstoff braucht der Nachweis die Herstellerangabe zum Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit; das Datenblatt gehört deshalb schon zum Angebot.

Wer die Werte erreicht, bekommt für Dämmung und Fenster 15 % der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.4.1 a). Was mit Sanierungsfahrplan dazukommt und wo die Obergrenzen liegen, steht im Überblick über die Förderprogramme. Ob der Aufbau aus Ihrem Angebot die 0,20 an der Wand oder die 0,25 an der Kellerdecke tatsächlich schafft, lässt sich vor dem Antrag rechnen; dafür können Sie die Förderfähigkeit prüfen lassen.

Häufige Fragen

Muss ich dämmen, wenn nur die Fassade gestrichen wird?

Nein. Ein Anstrich gehört nicht zu den Arbeiten, die Anlage 7 GModG an der Außenwand aufzählt (Nr. 1a und 1b). Wird dagegen der Putz auf mehr als 10 % der gesamten Außenwandfläche erneuert, gilt 0,24 W/(m²K), es sei denn, die Wand wurde nach 1983 nach den damaligen Energiesparvorschriften gebaut oder erneuert.

Zählt die Speichermasse einer dicken Ziegelwand mit?

Nicht beim Nachweis. Effektive oder dynamische U-Werte, die Speicherwirkung oder Sonnengewinne einrechnen, lassen weder Gesetz noch Förderung zu (TFAQ 3.09). Es zählen nur Schichtdicken, Wärmeleitfähigkeiten und die Übergangswerte nach DIN EN ISO 6946.

Was unterscheidet den U-Wert von der Wärmeleitfähigkeit?

Die Wärmeleitfähigkeit λ beschreibt einen Baustoff, der U-Wert ein ganzes Bauteil mit allen Schichten und den Übergängen an beiden Oberflächen. Derselbe Dämmstoff mit 0,035 W/(mK) bringt als 10 cm dicke Schicht einen Widerstand von 2,86 m²K/W, als 20 cm dicke das Doppelte, und entsprechend verschieden fallen die U-Werte aus.

Wer bestätigt, dass die Werte eingehalten sind?

Für das Gesetz der Betrieb, der gearbeitet hat: Er bestätigt Ihnen nach § 96 GModG schriftlich, dass die geänderten Bauteile den Anforderungen des § 36 entsprechen, und Sie heben diese Unternehmererklärung mindestens zehn Jahre auf. Für den Zuschuss bestätigt der Energie-Effizienz-Experte nach Abschluss der Arbeiten, dass die Mindestanforderungen eingehalten sind (BEG EM Nr. 9.3).

Quellen und Fundstellen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet 28.07.2026: § 34 Abs. 1 (Verschlechterungsverbot), § 35 (Nachrüstung oberste Geschossdecke), § 36 (Anforderungen bei Änderung, Ausnahme bis 10 %), § 37 Abs. 1 (Berechnung nach DIN 4108-4:2017-03, DIN EN ISO 6946:2008-04 und DIN V 18599-2:2018-09), § 38 Abs. 1 und 2 (ganzes Gebäude: Primärenergie und Transmissionswärmeverlust je höchstens 40 % über Referenzgebäude und Höchstwert), § 38 Abs. 4 und 5 (gesicherte Erfahrungswerte, auch bei § 36), § 96 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 (Unternehmererklärung, mindestens zehn Jahre), § 105 (Baudenkmäler); Anlage 7 Nr. 1a, 1b, 2a, 4, 5a bis 5c, 6a bis 6e, Bauteilgruppen und Sätze unter der Tabelle (0,035 und 0,045 W/(mK); 31. Dezember 1983 für Nr. 1b, 5b, 5c, 6b, 6c und 6e)
  2. Richtlinie BEG EM, Fassung vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026: Nr. 7.4 (Ordnungsrecht und TMA), 8.4.1 a (15 %), 9.3 (Bestätigung durch den Experten, am Denkmal nur Kategorie Denkmal); Anlage TMA Nr. 1.1 (U-Werte je Bauteil, Denkmal 0,45, Sichtfachwerk 0,65, Einblasdämmung 0,035 W/(mK)) und 1.1.1 (Nachweise)
  3. Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026): Nr. 2.09 (Denkmal und erhaltenswerte Bausubstanz), 3.01 (Rundung), 3.02 (vereinfachte Kennwerte: Bekanntmachung vom 8. Oktober 2020, Deutschlandkarte, Pauschalwerte, Gebäudetypologien), 3.03 (Berechnungsverfahren), 3.04 (inhomogene Bauteile), 3.06 (hinterlüftete Schichten), 3.07 (Bodenflächen gegen Erdreich), 3.08 (Brandriegel), 3.09 (Ueff und dynamischer U-Wert), 3.10 (Zuordnung von Geschossdecken), 3.11 (Garagen), 3.12 (Teilflächen)
  4. DIN EN ISO 6946, Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient (Übergangswiderstände an der Wand innen 0,13 und außen 0,04 m²K/W, Rechnung mit Schichten d/λ); für den Nachweis nach § 37 GModG gilt die Ausgabe 2008-04
  5. DIN 4108-4:2017-03, Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
  6. DIN V 18599-2:2018-09, Abschnitt 6.1.4.3 (Bauteile gegen Erdreich)
  7. Eigene Berichte, Zahlen gerundet: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 für ein Gründerzeithaus im Dresdner Norden (Außenwand 1,20 W/(m²K)); Sanierungsfahrplan für ein Zweifamilienhaus der Neunziger im Osterzgebirge (Außenwand 0,48 W/(m²K)); Sanierungsfahrplan für ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus der Gründerzeit, knapp 1.000 m² Wohnfläche, saniert Ende der Neunziger (Außenwände 0,45 bis 1,99, auf rund vier Fünfteln der Fläche 0,59 W/(m²K), Ziel 0,45 W/(m²K))

Stand: September 2026. Dämmdicken gerechnet nach DIN EN ISO 6946 als durchgehende Schicht, d = λ · (1/U nachher - 1/U vorher), mit λ 0,035 W/(mK) als Beispielwert und 0,045 W/(mK), gerundet auf ganze Zentimeter; Mehrdicke für den Zuschuss d = 0,035 W/(mK) · (1/U Zuschuss - 1/U Gesetz); Gründerzeitwand mit 14 cm: 1 / (0,83 + 0,14 / 0,035) = 0,207 W/(m²K); Wärmeverlust je Quadratmeter U · 20 K.

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