Mit der Fassung vom 17. August 2026 hat die Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Bonus bekommen, der sich gezielt an die Häuser im schlechtesten energetischen Zustand richtet: die Worst Performing Buildings, kurz WPB. Für die Sanierung zum Effizienzhaus nach BEG WG gibt es einen eigenen, höheren Zuschlag. Beide hängen an einem Status, den ein Experte bestätigen muss, der Zuschlag für die Dämmung zusätzlich an einem geförderten Sanierungsfahrplan. Als Energie-Effizienz-Experte bin ich an beiden Stellen beteiligt, bei der Bestätigung und beim Fahrplan. Die Richtlinien regeln Bonus und Nachweis, die Merkmale eines WPB überlassen sie einem Infoblatt.
Mit einem neuen Bonus für Worst Performing Buildings bei den BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird zudem die priorisierte Sanierung energetisch besonders ineffizienter Gebäude gestärkt.
Ist mein Haus ein Worst Performing Building?
Ihr Haus ist ein Worst Performing Building, wenn es nach BEG EM Nr. 3 Buchst. x wegen des Sanierungsstands seiner Bauteile zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland gehört; das bestätigt ein Energie-Effizienz-Experte für den Zustand vor der ersten Maßnahme, die genauen Merkmale regelt das Infoblatt zur Richtlinie. Gleichlautend definieren den Begriff die BEG WG (Nr. 3 Buchst. v) und das Merkblatt 261 der KfW.
Begriff
Worst Performing Building
Worst Performing Building ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ein Gebäude, das nach dem energetischen Zustand seiner Bauteile zu den schlechtesten im deutschen Bestand zählt. Der Status ist Voraussetzung für einen Bonus bei Dämmung und Effizienzhaus; bestätigen muss ihn ein Energie-Effizienz-Experte.
Die KfW konkretisiert die Einstufung für die Effizienzhausförderung: Bei Wohngebäuden genügt ein gültiger Energiebedarfsausweis der Klasse H oder ein ermittelter Jahres-Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m² a). Ein Verbrauchsausweis ist dafür kein Ersatz. Für Nichtwohngebäude zählt ein Primärenergiebedarf von mindestens dem Vierfachen des Referenzgebäudes.
Eine zweite Möglichkeit gilt für Nichtwohngebäude sowie Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen und zentraler Warmwasserbereitung: Baujahr spätestens 1957 und im Wesentlichen energetisch unsaniert. Dabei gelten weitere Vorgaben zu Anbauten und bereits sanierten Flächen; das Baujahr allein genügt nicht. Diese Kriterien erläutert die KfW zur WPB-Einstufung/). Für den neuen Dämmzuschlag der BEG EM prüfe ich zusätzlich die bei Antragstellung geltenden Vorgaben dieses Programms.
Für die Einzelmaßnahme verlangt die BEG EM unter den Nachweisen für die Auszahlung eine Bestätigung des Experten, dass das Gebäude vor der Maßnahme einem WPB entspricht (Nr. 9.5); diese Prüfung zählt zu seinen Pflichtleistungen bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (Anlage Nr. 5.1). Beim Effizienzhaus prüft und bestätigt er den Status ebenso (BEG WG Anlage Nr. 6). Was vor der ersten Maßnahme nicht festgehalten ist, lässt sich danach kaum noch belegen. Bei der Aufnahme für den Fahrplan erfasse ich deshalb jedes Bauteil mit Aufbau und Zustand, und diese Aufnahme ist die Grundlage meiner Bestätigung. Was ein vorhandener Ausweis über Ihr Haus verrät, erklärt der Beitrag Energieausweis lesen.
Welche Maßnahmen den Bonus bekommen
Den WPB-Bonus gibt es in zwei Programmen, und in beiden nur für einen Teil der Maßnahmen. Bei den Einzelmaßnahmen beschränkt ihn Nr. 8.4.3 auf die Dämmung nach Nr. 5.1 Buchst. a, beim Effizienzhaus gilt er für drei der fünf Stufen (BEG WG Nr. 8.4.1).
| Maßnahme | Grundlage | WPB-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung von Außenwand, Dach, Geschossdecke oder Boden | BEG EM Nr. 5.1 a | 5 Prozentpunkte, ab dem ersten Quartal 2027 |
| Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden | BEG EM Nr. 5.1 b | keiner |
| Außenliegender Sonnenschutz | BEG EM Nr. 5.1 c | keiner |
| Lüftung, Heizung, Heizungsoptimierung, Baubegleitung | BEG EM Nr. 5.2 bis 5.5 | keiner |
| Effizienzhaus 70 EE, 55 EE oder 40 EE | BEG WG Nr. 8.4.1 | 10 Prozentpunkte Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE | BEG WG Nr. 8.4.1 | keiner |
Bei den Einzelmaßnahmen reicht der Bonus für höchstens drei Anträge, und entscheidend ist, dass das Haus beim ersten davon ein WPB ist (Nr. 8.4.3). Beim Effizienzhaus nennt die BEG WG keinen späteren Start; dort gilt der Zuschlag schon jetzt, in der Fassung, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft ist (Nr. 10).
Wie viel bringt der WPB-Bonus bei der Dämmung?
Nach BEG EM Nr. 8.4.1 und 8.4.3, Fassung vom 17.08.2026, steigt der Zuschuss für Dämmung an einem Worst Performing Building mit gefördertem Fahrplan ab dem ersten Quartal 2027 von 15 auf 20 %, und oberhalb der einfachen Grenze, die nur der iSFP-Bonus anhebt, von 20 auf 25 %. Der iSFP-Bonus reicht weniger weit. Er verlangt mindestens 30.000 € je Maßnahme und wirkt nur auf die Ausgaben über der einfachen Grenze von 30.000 € für die erste Wohnung (Nr. 8.4.2 und 8.3.1 a). Den WPB-Bonus begrenzt die Richtlinie auf keinen Teilbetrag, und die Mindestinvestition des iSFP-Bonus muss für ihn ausdrücklich nicht erfüllt sein. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Kosten: Einfamilienhaus, Dämmung der Außenwand für 50.000 €, Antrag im Jahr 2027, keine andere Maßnahme an der Hülle im selben Kalenderjahr.
Rechenweg
Außenwand für 50.000 € an einem WPB mit Fahrplan- Förderfähige Ausgaben, angenommen
- 50.000 €
- Grenze mit iSFP-Bonus, erste Wohnung
- 60.000 €
- Anteil bis 30.000 €: 30.000 € · (15 % + 5 %)
- 6.000 €
- Anteil darüber: 20.000 € · (15 % + 5 % + 5 %)
- 5.000 €
- Zuschuss
- 11.000 €
- ohne Fahrplan4.500 €
- mit Fahrplan8.500 €
- mit Fahrplan an einem Worst Performing Building11.000 €
Quelle: Rechnung nach BEG EM Nr. 8.3.1 a, 8.4.1 a, 8.4.2 und 8.4.3, Fassung vom 17.08.2026; Kosten angenommen, Antrag ab dem ersten Quartal 2027
Ohne Fahrplan sind nur 30.000 € förderfähig, zu 15 %, das ergibt 4.500 €. Mit Fahrplan und mindestens 30.000 € gibt es den iSFP-Bonus, die Grenze steigt auf 60.000 €, und die 20.000 € über der einfachen Grenze bekommen 20 %, zusammen 8.500 €. Der WPB-Status legt auf die ganzen 50.000 € weitere 5 Punkte, also 2.500 €.
Bei kleineren Dämmungen ist er der einzige Zuschlag, den der Fahrplan auslöst. Eine Kellerdecke für angenommene 12.000 € bringt ohne den Status 1.800 €, mit Status und Fahrplan 2.400 €. Im Mehrfamilienhaus geht es um größere Summen, weil die Grenze mit der Zahl der Wohnungen steigt (Nr. 8.3.1 a).
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Förderrechner; dort lässt sich der WPB-Status auswählen.
Warum der Fahrplan dazugehört
Für die Dämmung verlangt Nr. 8.4.3 der BEG EM, dass die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, der im Programm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) gefördert wurde. Einen Plan ohne diese Förderung erkennt die Richtlinie nicht an, denn als iSFP gilt nur ein Bericht, den ein Experte im Rahmen der EBW erstellt hat (Nr. 3 Buchst. l). Eigentümer, die nach Nr. 5.2 der EBW-Richtlinie für den geförderten Fahrplan nicht antragsberechtigt sind, bekommen den Bonus trotzdem, und für sie gilt auch die höhere Grenze der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.3.1 a und 8.4.3).
Dazu kommt ein Termin. Die EBW-Richtlinie endet zum 31. Dezember 2026, während die BEG EM bis Ende 2030 gilt (Nr. 10) und den Bonus bisher nur an Fahrpläne aus der EBW knüpft. Nach dem Wortlaut erfüllt ein Fahrplan, der noch im Programm EBW gefördert wird, die Bedingung auch für Dämmanträge ab 2027. Ob ein Plan aus einem Nachfolgeprogramm genauso zählt, regelt die Richtlinie heute nicht.
Wer ein WPB besitzt und in den nächsten Jahren dämmen will, braucht deshalb zuerst den Fahrplan als Voraussetzung für den Bonus. Darin lege ich auch fest, welche Dämmung in welchen der drei Anträge gehört. Wie ein solcher Plan aussieht, zeigt der Sanierungsfahrplan am Beispiel.
Die Reihenfolge bis zum Antrag
Aus den Bedingungen der Richtlinie ergibt sich eine feste Folge, die ich bei einem WPB einhalte:
- 01
Bestand festhalten
Ich erfasse jedes Bauteil mit Aufbau und Zustand, bevor irgendetwas saniert wird.
- 02
Fahrplan
Der geförderte iSFP ordnet die Dämmung in Schritte und Jahre.
- 03
Status prüfen
Der Experte prüft, dass das Haus beim ersten Antrag ein WPB ist, und bestätigt es mit den Nachweisen.
- 04
Antrag beim BAFA
Der Antrag geht mit einem Vertrag ein, der unter der Bedingung der Förderzusage steht.
- 05
Folgeanträge
Weitere Dämmschritte bekommen den Bonus, bis drei Anträge erreicht sind.
Maßgeblich für die Antragstellung ist das Eingangsdatum beim BAFA (Nr. 9.1 und 9.2.1). Da die Richtlinie den Bonus erst ab dem ersten Quartal 2027 gewährt, gibt es ihn für einen Dämmantrag aus dem Jahr 2026 nach dem Wortlaut nicht, auch wenn das Haus die Bedingungen erfüllt. Einen genauen Starttag nennt die Richtlinie nicht.
Die drei Anträge sind knapper, als es klingt. Die Grenze der förderfähigen Ausgaben gilt je Gebäude und Kalenderjahr, gleich wie viele Anträge gestellt werden (Nr. 8.3), der Bonus dagegen nur für drei Anträge. Wer Dach und Kellerdecke in einem Antrag bündelt, spart einen davon, teilt sich dafür aber die Grenze eines Jahres. Diese Abwägung treffe ich im Fahrplan, bevor der erste Antrag gestellt ist.
Der Bonus beim Effizienzhaus
Beim Effizienzhaus nach BEG WG ist der WPB-Status am meisten wert. Wird ein WPB zum Effizienzhaus 70, 55 oder 40 EE saniert, steigt der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte, kombinierbar mit der Nachhaltigkeitsklasse NH und dem Bonus für serielle Sanierung (Nr. 8.4.1). Förderfähig sind bis zu 150.000 € je Wohnung, und bis zu dieser Grenze reicht auch der Kredit (Nr. 8.3 und 8.6.1). Für alle Antragsteller außer Kommunen, die statt des Tilgungszuschusses einen Zuschuss bekommen, ergibt das nach dem Merkblatt 261 der KfW diese Werte:
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | als WPB | als WPB bei 150.000 € Kredit je Wohnung |
|---|---|---|---|
| 85 EE | 0 % | kein Bonus | 0 € |
| 70 EE | 0 % | 10 % | 15.000 € |
| 55 EE | 5 % | 15 % | 22.500 € |
| 40 EE | 10 % | 20 % | 30.000 € |
| Denkmal EE | 5 % | kein Bonus | 7.500 € |
Am deutlichsten wirkt der Status beim Effizienzhaus 70 EE, das ohne ihn gar keinen Tilgungszuschuss bekommt und mit ihm 10 %. Eine Kombination mit den Einzelmaßnahmen schließt die BEG WG aus (Nr. 8.7). Ob Effizienzhaus oder Einzelschritte mit dem Dämmbonus besser passen, hängt an Umfang und Zeitplan der Sanierung, und genau das rechne ich im Fahrplan durch.
Häufige Fragen
Verliert mein Haus den Status, sobald die erste Dämmung fertig ist?
Die Richtlinie knüpft den Bonus an den Zustand zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung und gewährt ihn für bis zu drei Anträge (BEG EM Nr. 8.4.3); das spricht dafür, dass der Status für die Folgeanträge bestehen bleibt. Beim Nachweis spricht sie allerdings vom Zustand vor Umsetzung der Maßnahme (Nr. 9.5). Ich dokumentiere den Ausgangszustand deshalb vor dem ersten Schritt so vollständig, dass er für alle drei Anträge trägt.
Brauche ich für den WPB-Bonus einen Energieausweis?
Für die Einzelmaßnahme nicht zwingend. Die BEG EM verlangt die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten und nennt keinen Ausweis. Beim Effizienzhaus führt die BEG WG den Energieausweis als ein Beispiel für den Nachweis an, neben einer Dokumentation des Zustands vor der Sanierung (Anlage Nr. 7). Eine Effizienzklasse als Schwelle steht in keiner der beiden Richtlinien; was darüber hinaus gilt, regelt das Infoblatt.
Ich habe meine Dämmung schon 2026 beantragt. Kann ich neu beantragen, um den Bonus zu bekommen?
Nur über einen Verzicht auf die Zusage. Danach sperrt BEG EM Nr. 9.2.5 einen neuen Antrag für dasselbe Gebäude und dieselben Maßnahmen für sechs Monate ab Eingang der Verzichtserklärung. Beim Effizienzhaus gilt nach dem KfW-Merkblatt 261 dieselbe Frist, ausdrücklich auch dann, wenn nur ein WPB-Bonus hinzukommen oder wegfallen soll.
Gibt es den Bonus auch für Nichtwohngebäude?
Ja. Bei Einzelmaßnahmen tritt an die Stelle des Fahrplans eine Beratung nach Modul 2, die ab dem 1. Januar 2021 im Programm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" gefördert wurde (BEG EM Nr. 8.4.3). Wird ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude 70, 55 oder 40 EE saniert, steigt der Fördersatz für ein WPB um 10 Prozentpunkte (BEG NWG Nr. 8.4.1).
Quellen und Fundstellen
- Richtlinie BEG EM vom 17. August 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026: Nr. 3 Buchst. l (iSFP) und x (Worst Performing Building), 4 (Förderzweck, Zitat), 5.1 a bis c und 5.2 bis 5.5 (Maßnahmen), 8.3 (Grenze je Gebäude und Kalenderjahr), 8.3.1 a (30.000 € und 60.000 € für die erste Wohnung), 8.4.1 (15 %, Tabelle der Boni), 8.4.2 (iSFP-Bonus, 30.000 €, Teil über der Grenze), 8.4.3 (WPB-Bonus: 5 Prozentpunkte ab Quartal 1 2027, erste Antragstellung, EBW-Fahrplan oder EBN Modul 2, ohne Mindestinvestition, drei Anträge), 9.1 (BAFA), 9.2.1 (Eingang des Antrags, Vertrag mit Förderbedingung), 9.2.5 (Sperrfrist sechs Monate), 9.5 (Bestätigung des WPB), 10 (Geltung bis 31.12.2030); Anlage Nr. 5.1 (Leistungen des Experten); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
- Richtlinie BEG WG vom 17. August 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026: Nr. 3 Buchst. v (Worst Performing Building), 8.3 (150.000 € je Wohnung), 8.4.1 (WPB-Bonus 10 Prozentpunkte für 70 EE, 55 EE und 40 EE, kumulierbar mit NH und SerSan), 8.6.1 (Kredit bis zur Höchstgrenze), 8.7 (keine Kombination mit BEG EM), 10; Anlage Nr. 1 (Tabelle WPB-Bonus je Stufe), 6 (Bestätigung durch den Experten) und 7 (Nachweise, z. B. Energieausweis); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
- Richtlinie BEG NWG vom 17. August 2026: Nr. 3 Buchst. u (Worst Performing Building), 8.4.1 (WPB-Bonus 10 Prozentpunkte für Effizienzgebäude 70, 55 und 40 EE)
- KfW-Merkblatt 261, Wohngebäude Kredit, Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026: S. 3 (Stufen mit WPB-Bonus, Definition), S. 6 (Kreditbetrag höchstens 150.000 € je Wohneinheit), S. 7 (Verzicht, sechs Monate Sperrfrist auch bei geändertem WPB-Bonus), S. 10 (Tilgungszuschuss 0 % für 85 EE und 70 EE, 5 % für 55 EE und Denkmal EE, 10 % für 40 EE; WPB-Bonus 10 Prozentpunkte)
- Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, BAnz AT 21.06.2023 B1: Nr. 5.2 (Antragsberechtigung, Verweis in BEG EM Nr. 8.3.1 a und 8.4.3); Geltungsdauer bis 31. Dezember 2026 nach der Förderdatenbank des Bundes
Stand: September 2026. Rechenbeispiele mit angenommenen Kosten für ein Einfamilienhaus, Zuschuss als förderfähige Ausgaben mal Fördersatz; Tilgungszuschuss als Prozentsatz des Kreditbetrags von 150.000 € je Wohnung, für Antragsteller außer Kommunen.



