BAFA oder KfW: wer fördert was?
Nach Nr. 9.1 der Richtlinie BEG EM (Fassung vom 17.08.2026) bearbeitet das BAFA die Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und Fachplanung, die KfW den Zuschuss für den Heizungstausch und alle Kredite; das Effizienzhaus nach BEG WG liegt ebenfalls bei der KfW (BEG WG Nr. 9.1). Ich sortiere jedes Vorhaben zuerst nach dieser Frage, denn an ihr hängen das Antragsportal, der Nachweis und die Grenze der förderfähigen Ausgaben.
Begriff
BEG EM
BEG EM ist die Förderrichtlinie des Bundes für einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, ausgeschrieben Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Sie regelt Zuschüsse und Ergänzungskredit für Hülle, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsoptimierung und Baubegleitung und gilt in der Fassung vom 17.08.2026 seit dem 21.07.2026 bis zum 31.12.2030.
| Maßnahme | Programm | Träger | Satz | Grenze |
|---|---|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Außentüren, Sonnenschutz | BEG EM Gebäudehülle | BAFA | 15 % plus Boni | förderfähig 30.000 € je Jahr, mit Fahrplan (iSFP) 60.000 € (erste Wohnung) |
| Lüftungsanlage, digitale Verbrauchsoptimierung | BEG EM Anlagentechnik | BAFA | 15 % plus iSFP-Bonus | gemeinsam mit der Hülle |
| Abgleich, Pumpe, Rohrdämmung, bis fünf Wohnungen | BEG EM Heizungsoptimierung | BAFA | 15 % plus iSFP-Bonus | gemeinsam mit der Hülle |
| Fachplanung und Baubegleitung zu diesen drei | BEG EM | BAFA | 50 % | förderfähig 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus |
| Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss | BEG EM Heizung, KfW 458 | KfW | 30 % plus Boni, höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 % | förderfähig 28.000 € (erste Wohnung), einmal je Gebäude |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | BEG WG, KfW 261 | KfW über die Hausbank | Tilgungszuschuss je Stufe 0 bis 10 %, plus Boni | Kredit bis 150.000 € je Wohnung |
| Eigenanteil nach der Zuschusszusage | Ergänzungskredit KfW 358/359 | KfW über die Hausbank | zinsgünstiger Kredit | bis 120.000 € je Wohnung, abzüglich Zuschuss |
| Sanierungsfahrplan | Energieberatung für Wohngebäude | BAFA | 50 % des Honorars | Zuschuss höchstens 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus), 850 € (ab drei Wohnungen) |
| Maßnahme am selbst bewohnten Haus ohne Zuschuss | § 35c EStG | Finanzamt | 20 % über drei Jahre | Ermäßigung höchstens 40.000 € je Objekt |
Die Zuständigkeit folgt der Maßnahme, nicht dem Haus. Wer im selben Jahr das Dach dämmt und die Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, stellt zwei Anträge, einen beim BAFA und einen bei der KfW. Das sieht die Richtlinie ausdrücklich vor, solange jede Rechnung nur in einem Antrag steckt und die Grenzen je Gebäude eingehalten werden (Nr. 8.6). Für jeden Zuschuss muss beim Antrag der Vertrag mit dem Handwerker schon vorliegen, geschlossen unter der Bedingung der Förderzusage (Nr. 9.2.1); die Schritte im Einzelnen stehen im Abschnitt Reihenfolge der Förderungsseite.
Auch wer bestätigt, hängt an der Maßnahme. Für den Heizungstausch und die Optimierung reicht die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik. Für Hülle, Lüftung und Baubegleitung und für jeden Antrag mit iSFP-Bonus muss ein Energie-Effizienz-Experte aus der Liste des Bundes eingebunden sein, der nach dem Bau die Mindestanforderungen und die förderfähigen Ausgaben bestätigt (Nr. 9.3). Für Nichtwohngebäude gilt dieselbe Aufteilung, nur richten sich die Grenzen dort nach der Nettogrundfläche statt nach Wohnungen (Nr. 8.3.2), und den Heizungszuschuss für Unternehmen gibt es als KfW 522.
Dämmung, Fenster, Lüftung: 15 % beim BAFA
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Lüftungsanlagen zahlt das BAFA 15 % der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.4.1 a und b), ab 300 € Investition je Maßnahme (Nr. 5). Förderfähig sind höchstens 30.000 € für die erste Wohnung, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten; diese Grenze teilen sich Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung (Nr. 8.3.1 a). Zu den Ausgaben zählen neben dem Material auch der Einbau und die vorbereitenden und wiederherstellenden Arbeiten, die die Maßnahme erfordert (Nr. 3 s und 8.2 a).
Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr, gleich wie viele Anträge gestellt werden (Nr. 8.3). Beim Heizungstausch ist das anders, dort gilt die eigene Grenze einmal für das ganze Gebäude. Wer Dach und Fassade auf zwei Kalenderjahre verteilt, schöpft die Grenze also zweimal aus. Das lohnt sich, sobald beide zusammen über der Grenze liegen.
Gefördert wird ein Bauteil nur, wenn es die Höchstwerte der Technischen Mindestanforderungen einhält, der Anlage zur Richtlinie (Nr. 7.4). Für Wohngebäude gelten diese U-Werte:
| Bauteil | Höchstwert U in W/(m²K) |
|---|---|
| Außenwand | 0,20 |
| Schrägdach, Flachdach, oberste Geschossdecke | 0,14 |
| Dachgaube | 0,20 |
| Kellerdecke, Wand und Boden gegen Erdreich oder unbeheizt | 0,25 |
| Fenster, Balkon- und Terrassentür (Uw) | 0,95 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
| Haustür (UD) | 1,3 |
| Außenwand am Baudenkmal | 0,45 |
Das Gesetz verlangt weniger. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, lässt bei einer erneuerten Außenwand nach § 36 in Verbindung mit Anlage 7 noch 0,24 W/(m²K) zu. Eine Dämmung auf das gesetzliche Maß ist also erlaubt, aber nicht förderfähig; den Vergleich für jedes Bauteil zeigt der Beitrag U-Werte in Gesetz und Förderung. Für Fenster gibt es Sonderwerte, etwa 1,1 W/(m²K) für barrierearme und einbruchhemmende Fenster und 1,3 W/(m²K) für die Ertüchtigung vorhandener; Näheres unter Fenster tauschen mit Förderung.
Ab dem ersten Quartal 2027 kommen für Dämmung an einem Worst Performing Building, also einem Gebäude, das energetisch zu den schlechtesten im deutschen Bestand gehört (Nr. 3 x), 5 Punkte hinzu, wenn die Maßnahme aus einem geförderten Sanierungsfahrplan stammt, für höchstens drei Anträge (Nr. 8.4.3).
Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Experten fördert das BAFA mit 50 % (Nr. 8.4.7), förderfähig bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus und ab drei Wohnungen bis 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € (Nr. 8.3.1 b). Die 50 % gibt es nur für einen unabhängigen Experten. Ist er beim ausführenden Betrieb angestellt, von ihm beauftragt oder vermittelt er ihm Aufträge, gilt nur der Satz der Maßnahme, und eigene Ausgaben für die Baubegleitung lassen sich nicht ansetzen (Nr. 9.3).
Was bringt der iSFP-Bonus?
Steht die Maßnahme in einem geförderten Sanierungsfahrplan und kostet sie mindestens 30.000 €, hebt der iSFP-Bonus die Grenze für die erste Wohnung von 30.000 auf 60.000 € und fördert den Teil über der einfachen Grenze mit 20 statt 15 % (BEG EM Nr. 8.3.1 a, 8.4.2).
Begriff
iSFP-Bonus
iSFP-Bonus ist der Zuschlag der BEG EM für Maßnahmen an Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, die Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans sind und binnen 15 Jahren nach seiner Erstellung mit mindestens 30.000 € umgesetzt werden. Er erhöht die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben und hebt den Fördersatz für den Teil über der einfachen Grenze um 5 Prozentpunkte.
Im Einfamilienhaus wirkt der Bonus erst auf den Teil der Rechnung, der über 30.000 € liegt. Im Mehrfamilienhaus liegt die Schwelle höher, dafür wächst die Grenze stärker, weil jede Wohnung ihren Anteil mitbringt. Ein Rechenbeispiel für ein Haus mit drei Wohnungen, das Dach und Fassade im selben Jahr dämmt, jede Maßnahme über 30.000 €:
Rechenweg
iSFP-Bonus im Haus mit drei Wohnungen, Dach und Fassade für 100.000 €- Grenze ohne Fahrplan: 30.000 € + 2 × 15.000 €
- 60.000 €
- Grenze mit Fahrplan: 60.000 € + 2 × 30.000 €
- 120.000 €
- Zuschuss ohne Fahrplan: 60.000 € × 15 %
- 9.000 €
- Zuschuss mit Fahrplan: 60.000 € × 15 % + 40.000 € × 20 %
- 17.000 €
- Mehr durch den Fahrplan
- 8.000 €
Ausgenommen vom Bonus bleiben der Heizungstausch, die Staubminderung an Biomassefeuerungen und die Baubegleitung (Nr. 8.4.2). Der Plan legt die Maßnahmen fest, aber nicht jedes Detail: Beim Antrag prüft der Experte, ob die Maßnahme dem Fahrplan entspricht, und unwesentliche Abweichungen, eine bessere Ausführung als geplant oder eine andere Reihenfolge schaden nicht (Nr. 9.2.4). Wer dagegen hinter dem Plan zurückbleibt, etwa dünner dämmt als vorgesehen, verliert für diese Maßnahme den Bonus.
Heizungstausch bei der KfW: Grundförderung, Boni, Deckel
Für eine neue Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz zahlt die KfW 30 % Grundförderung (Nr. 8.4.1 c). Selbstnutzer können zwei Boni dazubekommen. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €, höchstens 80 % (Nr. 8.4.1).
- Grundförderung30 %
- Klimageschwindigkeits-Bonus, Antrag bis 31.01.202716 %
- Einkommens-Bonus30 %
76 Punkte, gezahlt werden höchstens 70 % (Deckel)
Quelle: BEG EM Nr. 8.4.1, 8.4.4 und 8.4.5, Fassung vom 17.08.2026
In diesem Beispiel ergeben die Sätze zusammen 76 Punkte, ausgezahlt werden 70 %. Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, und nur für ihre eigene Wohnung (Nr. 8.4.4). Er setzt voraus, dass eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, gleich welchen Alters, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die beim Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Die alte Anlage muss fachgerecht entsorgt werden, und danach darf keine fossile Heizung die Wohnung mehr versorgen.
Der Einkommens-Bonus beträgt 40 Punkte bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, 30 Punkte bis 40.000 € und 10 Punkte bis 50.000 €, wobei mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € senkt (Nr. 8.4.5). Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, nachgewiesen mit den Steuerbescheiden (Nr. 3 y). Was das für Ihr Haus in Euro heißt, zeigt der Rechner: Zuschuss für Ihr Vorhaben berechnen.
Die Grenze der förderfähigen Ausgaben beträgt beim Heizungstausch 28.000 € für die erste Wohnung und gilt einmal für das ganze Gebäude, unabhängig von Zeitraum und Zahl der Anträge (Nr. 8.3 und 8.3.1 a). Ist sie ausgeschöpft, bleibt für eine spätere Heizung im selben Haus kein Zuschuss. Jeder Heizungszuschuss setzt außerdem voraus, dass das gesamte Verteilsystem mitoptimiert wird, einschließlich des hydraulischen Abgleichs (Nr. 5.3); die Technischen FAQ verlangen dafür das Verfahren B (TFAQ Nr. 8.03). Was dieses Verfahren rechnet, erklärt der Beitrag zum hydraulischen Abgleich.
Welcher Satz gilt, richtet sich nach dem Eingang des Antrags beim Förderträger (Nr. 9.2.1), und die Staffel ist eng: Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt bei Antrag bis 31.01.2027 16 Punkte, ab 01.02.2027 12, ab 01.08.2027 8 und ab 01.02.2028 4 Punkte; ab 01.08.2028 entfällt er (Nr. 8.4.4). Die Grenze für die erste Wohnung sinkt ab 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 750 € und liegt ab 01.08.2030 bei 22.000 € (Nr. 8.3.1 a). Für Wärmepumpen gilt ab dem ersten Quartal 2027 eine Grundförderung von 15 %; die fehlenden 15 Punkte holt der Wertschöpfungs-Bonus zurück, sofern das Gerät seinen Ursprung in der EU hat (Nr. 8.4.1 c und 8.4.6).
Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus?
Einzelmaßnahmen passen, wenn Sie Bauteil für Bauteil sanieren, das Effizienzhaus nach BEG WG, wenn das Haus nach dem Umbau als Ganzes eine Effizienzhaus-Stufe erreicht; beide zu kombinieren schließt BEG EM Nr. 8.6 aus. Die Folge davon wiegt schwerer als der Ausschluss selbst: Nach den KfW-Merkblättern 458 und 261 kann das andere Programm erst drei Jahre nach Abschluss eines geförderten Vorhabens beantragt werden, in beide Richtungen. Wer heute die Heizung über die KfW tauscht und in zwei Jahren das ganze Haus sanieren will, muss mit dem Effizienzhaus-Antrag warten, bis der Heizungstausch drei Jahre abgeschlossen ist.
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Zuschuss vom BAFA oder von der KfW
- eine Maßnahme nach der anderen, auch über Jahre
- Hülle 15 %, Heizung 30 % plus Boni
- Grenze an der Hülle jedes Kalenderjahr neu
Effizienzhaus (BEG WG, KfW 261)
- Kredit über die Hausbank, bis 150.000 € je Wohnung
- Tilgungszuschuss nach erreichter Stufe
- mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme
- ein Experte plant das Ganze und weist die Stufe nach
Jede Effizienzhaus-Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 % der Wärme liefern (BEG WG Nr. 5.1). Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern auf die zuletzt fälligen Raten des Kredits angerechnet (BEG WG Nr. 9.5.2). Für Private beträgt er 5 % des Kreditbetrags beim Effizienzhaus Denkmal EE und beim 55 EE und 10 % beim 40 EE, beim 85 EE und 70 EE ohne Boni nichts; für ein Worst Performing Building und die Nachhaltigkeitsklasse NH kommen Punkte hinzu (BEG WG Nr. 8.4.1). Bei 150.000 € Kredit je Wohnung sind das ohne Boni bis zu 7.500 € beziehungsweise 15.000 €. Stehen Dach, Fassade, Fenster und Heizung ohnehin in den nächsten Jahren an, rechne ich beide Wege gegeneinander, bevor der erste Antrag gestellt wird.
Steuerbonus, Ergänzungskredit und Landesmittel
Den Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es nie für eine Maßnahme, für die ein Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit fließt (§ 35c Abs. 3 EStG), wohl aber für eine andere Maßnahme am selben selbst bewohnten Haus; BEG EM Nr. 8.6 nennt als Beispiel die geförderte Heizung neben einer steuerlich begünstigten Maßnahme. Welcher Weg für eine einzelne Maßnahme mehr bringt, stellt die Gegenüberstellung auf der Förderungsseite nebeneinander.
Den Eigenanteil kann der Ergänzungskredit der KfW finanzieren, beantragt über die Hausbank und erst, wenn die Zuschusszusage von BAFA oder KfW vorliegt. Er reicht bis 120.000 € je Wohnung, abzüglich des zugesagten Zuschusses (Nr. 8.1 und 8.3.1 c, Merkblatt 358/359).
Ein Haus in Sachsen bekommt die Bundesförderung zu denselben Sätzen wie jedes andere in Deutschland (Nr. 7.1). Kommen Mittel aus einem Landes- oder Kommunalprogramm hinzu, dürfen alle öffentlichen Förderungen zusammen 60 % der geförderten Kosten nicht übersteigen; darüber wird der BEG-Anteil gekürzt (Nr. 8.6).
Häufige Fragen
Fördert das BAFA noch Wärmepumpen?
Den Einbau nicht: Zuschüsse für neue Wärmeerzeuger und für den Anschluss an ein Netz bearbeitet nach BEG EM Nr. 9.1 die KfW. Beim BAFA liegen nur die Optimierung einer vorhandenen Wärmepumpe (Nr. 5.4 a) und die Errichtung eines Gebäudenetzes für zwei bis 16 Gebäude (Nr. 3 k und 5.3 g). Eine geförderte Baubegleitung gibt es beim Heizungstausch nicht, die Richtlinie sieht sie nur für Hülle, Anlagentechnik, Optimierung und Gebäudenetz vor (Nr. 5.5).
Gibt es Förderung, wenn ich selbst dämme?
Ja, gefördert wird dann das Material, das direkt zur Maßnahme gehört, Ihre eigene Arbeit zählt nicht (Nr. 8.2). Die Materialrechnung muss auf Ihren Namen lauten und auf Deutsch ausgestellt sein, und ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmer bestätigt nach dem Einbau die fachgerechte Ausführung und die Kosten (Nr. 8.2 und 9.5). Die U-Werte der Mindestanforderungen gelten wie beim Handwerker.
Was passiert mit der Förderung, wenn ich das Haus verkaufe?
Ein Verkauf allein kostet den Zuschuss nicht, aber die Pflichten gehen mit. Geförderte Anlagen und Bauteile sind zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen; wer in dieser Zeit verkauft, weist den Käufer auf Förderung, Nutzungspflicht und Verschlechterungsverbot hin und überträgt die Pflichten im Kaufvertrag (Nr. 7.1). Anteilig zurückfordern darf der Förderträger, wenn der Förderzweck nicht mehr erreicht wird, etwa nach Abriss oder Nutzungsänderung.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht sein?
Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (Nr. 9.5.1). Der Bewilligungszeitraum umfasst 36 Monate ab Zugang der Zusage (Nr. 9.4.1). Wer auch die äußerste Frist verpasst, verliert den Anspruch auf Auszahlung, selbst wenn alles richtig gebaut ist.
Quellen und Fundstellen
- Richtlinie BEG EM, Fassung vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026: Nr. 3, 5, 7.1, 7.4, 8.1 bis 8.6, 9.1 bis 9.5, 10 und Anlage TMA Nr. 1.1 (PDF); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
- Richtlinie BEG WG, Fassung vom 17.08.2026: Nr. 5.1, 8.3, 8.4.1, 8.6.1, 8.7, 9.1, 9.3 und 9.5.2
- Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Nr. 8.03 Hydraulischer Abgleich
- KfW-Merkblatt 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Stand 07/2026: S. 9, Kombination mit anderen Förderprodukten (drei Jahre Wartezeit)
- KfW-Merkblatt 261, BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, Stand 07/2026: S. 5, Kombination (drei Jahre Wartezeit); S. 6, Kreditbetrag
- KfW-Merkblatt 358/359, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit, Stand 07/2026: S. 2, 3 und 5, Zuschusszusage als Voraussetzung, Kreditbetrag abzüglich Zuschuss, Antrag über die Hausbank
- KfW-Merkblatt 522, BEG Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude, Stand 08/2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 36 und Anlage 7
- Einkommensteuergesetz, § 35c Abs. 1 bis 3
- Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Sanierungsfahrplan), BAFA
Stand: September 2026. Sätze und Grenzen gelten für Anträge bis Ende 2026; was sich 2027 ändert, steht im Text.



