Wenn ich für einen Sanierungsfahrplan im Haus bin, kommt die Frage nach der Photovoltaik meist zusammen mit der nach der Wärmepumpe. Beide passen zusammen, nur anders, als viele Angebote es erzählen: Die Module liefern am meisten, wenn das Haus am wenigsten heizt. Als Energie-Effizienz-Experte plane ich die Anlage deshalb nicht als Einzelteil, sondern als Schritt in einer Reihenfolge, die beim Dach beginnt. Hier steht, welche Förderung es gibt, was die Anlage der Heizung im Winter bringt und was vorher am Dach geklärt sein muss.
Wird Photovoltaik gefördert?
Mit einem Zuschuss des Bundes nicht: Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026, führt Photovoltaik in Nr. 5 unter keiner geförderten Maßnahme, entlastet wird der Kauf stattdessen mit 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG. In meinen Sanierungsfahrplänen steht bei der Anlage deshalb der Vermerk "PV-Anlage ist gegenwärtig nicht förderfähig". Bezuschusst werden die Hülle, Anlagentechnik wie Lüftung und digitale Betriebsoptimierung, neue Wärmeerzeuger und die Optimierung der Heizung. Wo Solarstrom und Heizung sich berühren, lohnt der genaue Blick in die Nummern:
| Posten | Zuschuss nach BEG EM | Fundstelle |
|---|---|---|
| Solarmodule, Wechselrichter, Montage | keiner | Nr. 5 |
| Batteriespeicher für Solarstrom | keiner | Nr. 5 |
| Solarstrom mit Stromdirektheizung, etwa Infrarotplatten | für sich allein keiner | TFAQ Nr. 8.27 |
| Wärmespeicher an einer Heizung, älter als zwei Jahre (fossil höchstens 20) | 15 % | Nr. 5.4 a, 8.4.1 d, TMA Nr. 4.1 |
| Digitale Betriebsoptimierung der Haustechnik | 15 % | Nr. 5.2 b, 8.4.1 b |
| Wärmepumpe | ja, Höhe je nach Boni und Antragsdatum | Nr. 5.3 c, 8.4 |
Die Technischen FAQ zur BEG EM stellen klar, dass eine Heizung aus Solarstrom und Stromdirektheizung keine innovative Heiztechnik ist; förderfähig wird sie nur als Teil einer Anlage, die als Ganzes die Anforderungen an innovative Heiztechnik erfüllt (Nr. 8.27). Wie hoch der Zuschuss für die Wärmepumpe bei Ihnen ausfällt, rechnet der Förderrechner.
Der Hebel für die Anlage selbst liegt in der Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 und 4 UStG gilt der Satz von 0 % für Solarmodule, die für den Betrieb wesentlichen Komponenten, Speicher für den Solarstrom und die Installation, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen sitzt. Bei höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Bedingung als erfüllt. Gegenüber dem Regelsatz von 19 % aus Absatz 1 zahlen Sie rund 16 % weniger, gerechnet als 19 geteilt durch 119. Einen Antrag braucht es dafür nicht, der Satz steht direkt auf der Rechnung des Installateurs.
Nach Programmen des Freistaats Sachsen werde ich ebenfalls gefragt. Ob und mit welchen Sätzen die Sächsische Aufbaubank gerade Module oder Speicher fördert, ändert sich schneller, als ein Fachbeitrag nachkommt; ich nenne hier deshalb keine Zahlen und prüfe das für Ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Planung.
Fördert das BAFA Batteriespeicher?
Nein: Nach Nr. 5 der BEG EM vom 17.08.2026 gibt es für einen Batteriespeicher keinen Zuschuss, weder vom BAFA noch von der KfW, auch nicht im Paket mit Modulen oder Wärmepumpe.
Häufiger Irrtum
Das BAFA bezuschusst den Batteriespeicher zur Photovoltaik.
Richtig ist
Die BEG EM vom 17.08.2026 fördert nur Maßnahmen, die ihren Technischen Mindestanforderungen entsprechen (Nr. 5), und diese kennen weder Solarmodule noch Stromspeicher. Förderfähige Speicher nennt die Richtlinie nur für Wärme: Ein Pufferspeicher im Gebäude oder auf dem Grundstück zählt nach Nr. 5.4 a zur Heizungsoptimierung und bekommt nach Nr. 8.4.1 d einen Zuschuss von 15 %, wenn die Heizung älter als zwei und, bei fossilen Brennstoffen, höchstens 20 Jahre alt ist (TMA Nr. 4.1).
Ein Batteriespeicher verschiebt Strom innerhalb eines Tages: Er nimmt den Überschuss vom Mittag auf und gibt ihn am Abend ab, wenn gekocht wird und die Wärmepumpe wieder anspringt. Ob er sich für Sie rechnet, hängt an Ihrem Verbrauch nach Sonnenuntergang, am Strompreis und am Preis des Speichers; eine Zahl, die für jedes Haus gilt, gibt es dafür nicht. Für die Heizung lohnt oft zuerst der Blick auf den Wärmespeicher, denn Wärme lässt sich über Stunden auch im Heizwasser parken.
Batteriespeicher
- speichert Strom für den Abend
- kein Zuschuss nach BEG EM
- 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG
- versorgt Haushalt und Wärmepumpe
Wärmespeicher
- speichert Heizwasser über Stunden
- 15 % Zuschuss an einer Heizung, die älter als zwei Jahre ist (Nr. 5.4 a)
- Regelsatz von 19 % Umsatzsteuer
- nimmt Mittagsstrom der Wärmepumpe als Wärme auf
Reicht der Solarstrom im Winter für die Wärmepumpe?
Nein, im Winter deckt die Anlage nur einen kleinen Teil des Wärmepumpenstroms, weil sie am wenigsten liefert, wenn das Haus am meisten heizt, und weil ein Batteriespeicher Stunden überbrückt, keine Jahreszeiten.
Im Dezember steht die Sonne tief und nur kurz über dem Horizont, und genau dann braucht die Heizung ihre höchste Leistung. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, rechnet für Neubauten Monat für Monat: § 23 Abs. 2 GModG stellt den monatlichen Ertrag der Anlage dem Strombedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergien gegenüber. Ein Überschuss im Juli gleicht dort keinen Bedarf im Januar aus. Auf der Stromrechnung ist es ähnlich: Was die Wärmepumpe im Winter aus dem Netz zieht, zahlen Sie zum Bezugspreis, gleich wie viel die Anlage im Sommer eingespeist hat.
Der Wärmepumpe nützt die Anlage trotzdem, nur an anderer Stelle, als die Werbung verspricht:
- In der Übergangszeit, im März, April und Oktober, trifft brauchbarer Ertrag auf einen Heizbedarf, der noch spürbar ist.
- Im Sommer kann die Wärmepumpe das Warmwasser tagsüber mit Solarstrom bereiten.
- An sonnigen Wintertagen kann sie mittags vorheizen, wenn ein Pufferspeicher, eine Fußbodenheizung im Estrich oder schwere Wände die Wärme über Stunden halten.
Fragen Sie bei einem Angebot, das die Wärmepumpe mit "eigenem Strom" begründet, nach der Monatsbilanz: Ertrag der Anlage und Bedarf der Wärmepumpe für jeden Monat nebeneinander. Die Zeile für den Januar zeigt, wie viel Netzstrom bleibt. Warum eine Wärmepumpe aus derselben Kilowattstunde mehr Wärme macht als ein Heizstab, steht im Beitrag zur Solarthermie; ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe niedrig genug heizt, im Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
Eigenverbrauch: welcher Solarstrom im Haus bleibt
Begriff
Eigenverbrauch
Eigenverbrauch ist der Teil des Solarstroms, den das Haus im Moment der Erzeugung oder nach kurzer Speicherung selbst verbraucht, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Jede so genutzte Kilowattstunde ersetzt eine, die Sie sonst aus dem Netz kaufen würden.
In Angeboten stehen dazu zwei Prozentwerte, die leicht zu verwechseln sind. Der Eigenverbrauchsanteil sagt, wie viel vom erzeugten Strom im Haus bleibt; der Deckungsanteil, oft Autarkiegrad genannt, sagt, wie viel vom Verbrauch des Hauses die Anlage deckt. Im Winter ist der erste hoch, weil jede Kilowattstunde sofort gebraucht wird, und der zweite niedrig; im Sommer ist es umgekehrt. Für die Heizkosten mit Wärmepumpe zählt vor allem der Deckungsanteil im Winterhalbjahr.
Den Eigenverbrauch heben Geräte, die ihren Zeitpunkt wählen können:
- Die Wärmepumpe mit Warmwasser- und Pufferspeicher
- Wasch- und Spülmaschine mit Startzeit
- Das Elektroauto, wenn es tagsüber zu Hause lädt
- Zuletzt der Batteriespeicher für den Abend
Ob Eigenverbrauch mehr bringt als Einspeisung, entscheidet der Abstand zwischen Ihrem Strompreis und der Einspeisevergütung, die für Ihre Anlage gilt. Die Vergütung legt das Erneuerbare-Energien-Gesetz nach Inbetriebnahme und Größe der Anlage fest, die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Muss das Dach vor der Photovoltaik saniert werden?
Ja, wenn die Eindeckung die geplante Nutzungsdauer der Anlage von mindestens 25 Jahren nicht mehr schafft oder eine Aufdachdämmung ansteht: Dann kommen Dach und Dämmung zuerst, weil die Module für jede spätere Arbeit wieder herunter müssten.
In der Umsetzungshilfe meiner Fahrpläne stehen vor jeder Anlage vier Prüfungen, und keine davon hat mit Elektrik zu tun:
- Tragwerk: Trägt der Dachstuhl Module, Schienen und Schnee? Bei alten Holzdächern klärt das ein Statiker, bevor ein Angebot unterschrieben ist.
- Eindeckung: Wie alt sind Ziegel, Lattung und Anschlüsse, und wie lange halten sie noch?
- Unterspannbahn: Ist sie dicht und unbeschädigt? Unter den Modulen kommt später niemand mehr heran.
- Verschattung: Bäume, Nachbarhäuser, Gauben und Schornsteine kosten Ertrag, auch wenn sie nur einen Teil der Fläche treffen.
Bei der Dämmung entscheidet die Seite, von der sie kommt. Wird die oberste Geschossdecke oder von innen zwischen den Sparren gedämmt, bleibt die Eindeckung liegen, und die Anlage kann vorher oder nachher kommen; wie das an einer Holzbalkendecke gelingt, steht im Beitrag Holzbalkendecke dämmen. Eine Aufdachdämmung dagegen verlangt, dass die Ziegel herunterkommen. Dann gehören Dämmung und Anlage in dasselbe Paket, in dieser Reihenfolge.
- 01
Prüfen
Tragwerk, Eindeckung, Unterspannbahn und Schatten klären, bevor ein Modul bestellt ist.
- 02
Decken
Eine Eindeckung, die keine 25 Jahre mehr hält, zuerst erneuern.
- 03
Dämmen
Die Aufdachdämmung im selben Zug einbauen, solange das Dach offen ist.
- 04
Belegen
Module montieren und den Leitungsweg für eine spätere Wärmepumpe gleich vorsehen.
Wo die Photovoltaik im Sanierungsfahrplan steht
Im Sanierungsfahrplan steht die Anlage in dem Paket, in dem das Dach fertig ist. Zwei meiner Fahrpläne zeigen die beiden Wege: Bei einem Zweifamilienhaus, dessen Dach im letzten Paket nur von innen gedämmt wird, kam sie in das zweite von fünf Paketen, zusammen mit der Dämmung der obersten Geschossdecke. Bei einem Mehrfamilienhaus steht sie im letzten Paket neben der Aufdachdämmung, weil das Dach dort ohnehin geöffnet wird.
Praxisfall
Photovoltaik im zweiten Paket- Gebäude
- Zweifamilienhaus im Osterzgebirge
- Baujahr
- Mitte der Neunziger
- Heizung
- Gasbrennwertkessel, kurz vorher erneuert
- Paket 2
- Dämmung der obersten Geschossdecke und Photovoltaik
- Zuschuss
- 1.000 € für die Dämmung, keiner für die Anlage
- Anlage in den Energiekosten
- rund 50 € weniger im Jahr
Die 50 € wirken klein, und sie sind kein Rechenfehler. Aus meinem Bericht, Zahlen gerundet: Der Fahrplan bilanziert nach DIN V 18599 und schreibt Solarstrom nur gut, soweit er im selben Monat Strombedarf der Haustechnik deckt; für Neubauten verlangt § 23 Abs. 2 GModG genau diese Gegenüberstellung, für die Bewertung bestehender Gebäude verweist § 38 Abs. 3 GModG darauf. Mit dem Gaskessel brauchte die Haustechnik in diesem Paket nur Hilfsstrom für Pumpe und Regelung, und nur gegen den ließ sich die Anlage anrechnen. Was sie für Haushalt, Auto und Netz liefert, steht in dieser Zeile nicht.
In der Primärenergie, mit der der Fahrplan jedes Paket bewertet, wiegt jede angerechnete Kilowattstunde vom eigenen Dach schwer. Nach Anlage 4 GModG geht Strom aus dem Netz mit dem Faktor 1,8 in die Rechnung ein, Erdgas mit 1,1, Holz mit 0,2 und Strom aus Photovoltaik am Gebäude mit 0,0:
- Strom aus dem Netz1,8
- Erdgas1,1
- Holz0,2
- Strom aus Photovoltaik am Gebäude0,0
Quelle: Anlage 4 Nr. 2, 8, 9 und 10 GModG
Im Fall oben lässt sich das nachrechnen: Mit Paket 2 sinkt der Hilfsstrom in der technischen Dokumentation von rund 790 auf 160 kWh im Jahr und der Primärenergiebedarf um rund 1.130 kWh, das sind die 630 kWh Differenz mal 1,8. Mehr Gewicht bekommt die Anlage, wenn im dritten Paket die Wärmepumpe kommt: Sie liefert dort rund neun Zehntel der Heizwärme, der Strombedarf der Haustechnik wächst, und mehr Solarstrom ersetzt im selben Monat Netzstrom mit dem Faktor 1,8.
Für Ihr Haus hängt die richtige Stelle am Zustand des Dachs und am Jahr, in dem die Heizung wechselt. Wer Photovoltaik im Sanierungsfahrplan einplanen lässt, bekommt beides in eine Reihenfolge gebracht, mit dem Paket für die Module und den Prüfungen am Dach davor. Wie ein ganzer Fahrplan mit allen fünf Paketen aussieht, zeigt der Sanierungsfahrplan am Beispiel.
Häufige Fragen
Kann ich mit Solarstrom direkt heizen, etwa mit Infrarotplatten?
Im selbst bewohnten Einfamilienhaus dürfen Sie das, gefördert wird es für sich allein aber nicht (TFAQ BEG EM Nr. 8.27). Infrarotplatten gelten nach § 3 Abs. 1 Nr. 29 GModG als Stromdirektheizung, und die darf nach § 46 GModG in ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen nur eingebaut werden, wenn es die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz für Neubauten um mindestens 30 % unterschreitet; ausgenommen sind Häuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt. Im Winter wird dann aus einer Kilowattstunde Netzstrom genau eine Kilowattstunde Wärme.
Muss ich die Einnahmen aus der Anlage versteuern?
Einkommensteuer fällt nicht an, solange die Anlage in die Grenzen von § 3 Nr. 72 EStG passt: Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind steuerfrei bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Beide Grenzen messen die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister, deshalb gehört die Anlage dort mit der richtigen Leistung hinein.
Gilt der Nullsteuersatz auch für einen Speicher, den ich später nachrüste?
Der Gesetzestext nennt Speicher, die den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern, und ihre Installation ausdrücklich (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 und 4 UStG). Einen gemeinsamen Kauf mit den Modulen verlangt der Wortlaut nicht, wohl aber den Standort auf oder in der Nähe von Wohnungen. Lassen Sie den Satz von 0 % trotzdem im Angebot ausweisen, bevor Sie unterschreiben.
Wie groß sollte die Anlage sein, wenn später eine Wärmepumpe kommt?
Eher größer, als der Haushaltsstrom allein verlangen würde, denn im Winter liefert jedes Modul nur einen Bruchteil seines Sommerertrags, und mehr davon gibt es nur über mehr Fläche. Belegen Sie die geeignete Dachfläche deshalb lieber in einem Zug, als später ein zweites Gerüst zu stellen. Die Grenzen von 30 kWp aus Umsatz- und Einkommensteuer behalten Sie dabei im Blick.
Quellen und Fundstellen
- Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), in Kraft seit 21.07.2026, verlinkt ist die lokale Vorabfassung vom 17.07.2026: Nr. 5 (Gegenstand der Förderung), 5.2 b, 5.3 c, 5.4 a, 8.4 und 8.4.1 b bis d; Anlage TMA Nr. 2.2 und 4.1 (Heizung älter als zwei, fossil höchstens 20 Jahre)
- Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Nr. 8.27 (Photovoltaik mit Stromdirektheizung ist keine innovative Heiztechnik)
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet 28.07.2026: § 3 Abs. 1 Nr. 29, § 23 Abs. 1 und 2, § 38 Abs. 3, § 46 Abs. 1, Anlage 4 Nr. 2, 8, 9 und 10
- DIN V 18599-9:2018-09, nach § 23 Abs. 2 GModG maßgeblich für den monatlichen Stromertrag der Anlage
- Umsatzsteuergesetz, § 12 Abs. 1 (19 %) und Abs. 3 Nr. 1 und 4 (0 %, Bedingung bei höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister erfüllt)
- Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 72 (30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem)
- Bundesnetzagentur, Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Eigene Sanierungsfahrpläne (iSFP), gerechnet nach DIN V 18599: Zweifamilienhaus, Maßnahmenpaket 2 von 5 mit Umsetzungshilfe (Nutzungsdauer mindestens 25 Jahre, Zuschuss 1.000 € für die Dämmung, Energiekosten durch die Anlage rund 50 € im Jahr niedriger; technische Dokumentation: Hilfsenergie rund 790 und 160 kWh, Primärenergiebedarf rund 37.350 und 36.220 kWh im Jahr, Wärmepumpe in Paket 3 mit 89 % der Heizwärme, Dach in Paket 5 von innen gedämmt); Mehrfamilienhaus, Maßnahmenpaket 5 mit Aufdachdämmung und Photovoltaik. Zahlen gerundet, Objekte verfremdet
Stand: September 2026. Ersparnis durch den Nullsteuersatz gerechnet als 19 / 119 = 16 %; angerechneter Solarstrom im Fall als 790 - 160 = 630 kWh, in Primärenergie 630 x 1,8 = rund 1.130 kWh.



