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Wissen · Heizung

Erdwärme in Dresden: was vor der Bohrung zu klären ist

Vor einer Erdwärmebohrung in Dresden steht die Anzeige beim Umweltamt, einen Monat vor Bohrbeginn, und fast immer eine wasserrechtliche Erlaubnis. In Trinkwasserschutzzonen I bis III A ist die Sonde verboten.

Stand September 2026 · 12 Minuten Lesezeit

Bohrgerät für eine Erdwärmesonde mit aufgerollten Rohrleitungen im Garten vor einem WohnhausKI-generiertes Bild

Erdwärme ist in Dresden fast überall zu haben, schreibt das Umweltamt in seinem Umweltatlas. Ob Sie bohren dürfen, entscheidet aber das Grundstück: Trinkwasserschutzgebiet, Grundwasser unter Druck und alte Hohlräume schließen die Sonde aus oder machen sie zum Einzelfall. Hier steht, wer was prüft, was der Untergrund liefert und wann sich die Bohrung gegen eine Luft-Wärmepumpe lohnt.

Wer genehmigt eine Erdwärmebohrung in Dresden?

In Dresden ist das Umweltamt als untere Wasserbehörde zuständig: Es nimmt die Bohranzeige nach § 49 WHG und § 41 SächsWG entgegen und entscheidet über die Erlaubnis nach § 8 WHG; bei mehr als 100 m Tiefe kommt die Anzeige beim Sächsischen Oberbergamt hinzu (§ 127 BBergG). Angezeigt wird jede Sonde, weil die Bohrung ins Grundwasser reichen kann. Ein Erlaubnisverfahren folgt nach dem Umweltatlas mit wenigen Ausnahmen, denn Bohrung, Verfüllung und dauerhafter Wärmeentzug können das Grundwasser verändern. Im Umland, etwa in Heidenau oder Pirna, ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt zuständig.

Außerdem meldet das Bohrunternehmen jede Bohrung spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (§ 8 GeolDG). Über 100 m Tiefe zeigt es Beginn und Einstellung mindestens zwei Wochen vorher dem Oberbergamt an, das Erdwärmebohrungen bis 400 m binnen vier Wochen prüft (§ 127 BBergG). Eine bergrechtliche Erlaubnis braucht die Sonde für das eigene Haus nicht (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BBergG). Anzeige und Erlaubnisantrag lassen sich in Sachsen über das Portal ERDAUFSCHLUSS digital stellen, das ELBA.Sax abgelöst hat; Privatleute melden sich mit BundID oder ELSTER-Zertifikat an.

Merksatz

Nur Anzeige, ohne Erlaubnis: die Ausnahme ist eng

Ohne Erlaubnis geht es in Dresden nur, wenn alles zusammenkommt, unter anderem ein Wärmeträger der Wassergefährdungsklasse 0, eine geschlossene Anlage bis 30 kW mit mindestens 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze und kein durchbohrter Grundwasserleiter. Übliche Sole gehört nach dem Landesamt zur Klasse 1; mit ihr führt der Weg über die Erlaubnis.

Wo in Dresden gebohrt werden darf

Für Sonden bis 100 m teilt das Umweltamt das Stadtgebiet in vier Kategorien ein, adressgenau abrufbar im Themenstadtplan unter dem Thema Erdwärmesonden.

KategorieWo in DresdenVerfahren
unkritischGranit und Granodiorit im Nordosten, Döhlener Becken und Meißener Massiv am Südwest- und WestrandAnzeige und Erlaubnis, im Ausnahmefall nur Anzeige
kritischElbtal, soweit der obere Grundwasserleiter reicht; Trinkwasserschutzgebiete außerhalb Zone I und IIAnzeige und Erlaubnis; im Schutzgebiet Ablehnung oder Einzelfallprüfung
sehr kritischElbtalkreide, wo schon in weniger als 100 m artesisches Wasser möglich ist; HohlraumgebieteErlaubnis nach Einzelfallprüfung der Fachbehörde, eventuell mit begrenzter Tiefe
unzulässigTrinkwasserschutzzonen I und IIAblehnung

Im Elbtal ist der obere Grundwasserleiter aus Sand und Kies im Mittel 15 bis 20 m mächtig, unter dem Heller bis zu 60 m, und für die Wasserversorgung der Stadt wichtig; schon bei 70 bis 90 m durchbohrt eine Sonde die Schichten, die ihn von tieferen Stockwerken trennen. Tiefer liegt südwestlich der Lausitzer Überschiebung der Kreidegrundwasserleiter, dessen Schichten nach Nordosten abtauchen. Sein Wasser steht deshalb unter Druck und kann beim Anbohren über die Oberfläche steigen; in solches artesisches Grundwasser darf keine Bohrung eingreifen.

Als Trinkwasserschutzgebiete führt der Umweltatlas (Stand Juli 2017) Tolkewitz, Saloppe/Albertstadt, Wachwitz und Hosterwitz sowie Karswald an der östlichen Stadtgrenze. In ihren Zonen I bis III A sind Erdsonden grundsätzlich unzulässig, in Zone III B nur ausnahmsweise, abhängig vom Abstand zur Fassung und nur mit reinem Wasser als Wärmeträger. Wegen alter Bergbauhohlräume rät das Landesamt jedem Bauherrn, vor dem Bohren beim Oberbergamt eine Mitteilung über unterirdische Hohlräume einzuholen (§ 7 Sächsische Hohlraumverordnung).

Eine Garantie ist die Karte nicht: Auch im unkritischen Gebiet kann eine Bohrung auf stark wasserführende Klüfte treffen, und im Stadtgebiet mussten schon Bohrungen ergebnislos abgebrochen werden.

Was der Dresdner Untergrund liefert

Unterhalb von 10 bis 15 m spielt das Wetter keine Rolle mehr: Der Boden hat dort ganzjährig etwa 10 °C, und je 100 m Tiefe kommen rund 3 °C dazu.

Begriff

Erdwärmesonde

Erdwärmesonde ist ein Bündel aus Kunststoffrohren, meist ein oder zwei U-Rohre, das in ein senkrechtes Bohrloch eingebaut und von unten nach oben dicht eingegossen wird. Darin kreist Sole, ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, die dem Gestein Wärme entzieht und zur Wärmepumpe bringt.

Wie viel Wärme eine Sonde dauerhaft entziehen kann, hängt an der Wärmeleitfähigkeit des Gesteins und am Grundwasser, das Wärme nachliefert. Angegeben wird diese Entzugsleistung in Watt je Meter Sonde.

Entzugsleistung je Meter Sonde bei 2.400 Betriebsstunden im JahrW/m
  • Kies und Sand, trockenunter 20
  • Ton und Lehm, feucht30 bis 40
  • Kalkstein, massiv45 bis 60
  • Kies und Sand, wasserführend55 bis 65
  • Granit55 bis 70

Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Umweltatlas Karte 4.31, Tab. 1 nach VDI 4640 Blatt 2; Balkenlänge nach dem oberen Wert

Die Werte gelten für Anlagen unter 30 kW und Sonden von 40 bis 100 m, mit Warmwasser (2.400 Stunden); wer nur heizt, darf mit 1.800 Stunden etwas mehr ansetzen, im Granit 65 bis 85 W/m. Eine 100 m tiefe Sonde im Granit entzieht dem Boden also 5,5 bis 7,0 kW, in feuchtem Ton oder Lehm 3,0 bis 4,0 kW. Die Wärmepumpe gibt mehr ab, als die Sonde liefert, weil auch der Strom des Verdichters zu Wärme wird. Je nach Klüftung und Verwitterung können die Werte vor Ort erheblich schwanken.

Besonders gut geeignet sind nach der Stadt die Granite und Granodiorite des Lausitzer Massivs im Nordosten, wesentlich schlechter die Kalk-, Kalkmergel- und Sandsteine der Elbtalkreide südwestlich der Lausitzer Überschiebung. Den Heller mit seinen besonders mächtigen Sandablagerungen nennt sie für Sonden besonders ungeeignet. Die endgültige Sondenlänge soll erst nach der erbohrten Schichtenfolge feststehen.

Wann rechnet sich Erdwärme gegen Luft?

Erdwärme rechnet sich gegen Luft, wenn das Haus viel Wärme braucht, der Untergrund viel liefert und das Umweltamt ohne Sonderauflagen zustimmt; einen Förderaufschlag für die Wärmequelle Erdreich sieht BEG EM Nr. 8.4.1 (Fassung vom 17.08.2026) nicht vor. Der Vorteil der Sonde ist die Temperatur ihrer Quelle. Am Auslegungstag holt eine Luft-Wärmepumpe im Dresdner Norden ihre Wärme aus Luft von minus 13,8 °C (DIN/TS 12831-1), die Sole dagegen soll im Mittel von Vor- und Rücklauf nicht unter minus 1,5 °C fallen; so verlangt es das Landesamt für die Auslegung über 50 Jahre.

Rechenweg

Temperaturhub am Auslegungstag bei 55 °C Vorlauf
Außenluft im Dresdner Norden nach DIN/TS 12831-1
-13,8 °C
Sole, tiefster Mittelwert der Auslegung
-1,5 °C
Hub Luft: 55 - (-13,8)
68,8 K
Hub Sole: 55 - (-1,5)
56,5 K
Vorteil der Sonde am kältesten Tag
12,3 K

Je kleiner der Hub, desto weniger Strom braucht der Verdichter für dieselbe Wärme. Entsprechend verlangt die Förderrichtlinie von Sole-Geräten die höhere Mindesteffizienz.

Sole-Wasser und Luft-Wasser

Sole-Wasser-Wärmepumpe

  • Quelle: Erdreich, unter 10 bis 15 m ganzjährig etwa 10 °C
  • BEG EM: ηs mindestens 180 % bei 35 °C, 140 % bei 55 °C
  • Anzeige beim Umweltamt, meist mit Erlaubnis
  • Bohrfirma nach DVGW W 120-2 und verschuldensunabhängige Versicherung
  • kein Außengerät, Sonden überbaubar

Luft-Wasser-Wärmepumpe

  • Quelle: Außenluft, am Auslegungstag im Dresdner Norden -13,8 °C
  • BEG EM: ηs mindestens 150 % bei 35 °C, 125 % bei 55 °C
  • keine Anzeige nach Wasserrecht
  • für die Förderung Außengerät 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert
  • keine Bohrung, kein Bohrrisiko

Die Mehrkosten für Sonden, Erlaubnis und Versicherung fallen einmal an, der kleinere Hub spart bei jeder Kilowattstunde. Für die Bohrung spricht deshalb:

  • ein großer Wärmebedarf, etwa im Mehrfamilienhaus, weil sich die Mehrkosten auf viele Kilowattstunden verteilen;
  • ein unkritischer Standort mit gutem Gestein, weil weniger Bohrmeter und kein Einzelfallverfahren anfallen;
  • ein enges Grundstück, auf dem ein Außengerät mit Schall und Abstand schwer unterzubringen ist;
  • der Wunsch, im Sommer über die Sonde zu kühlen.

Dagegen sprechen ein Schutzgebiet, die sehr kritische Zone und ein kleiner Wärmebedarf, bei dem die Einsparung die Bohrung nur langsam abträgt. Die Checkliste des Landesamts für Bauherren stellt die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 vor die Auslegung der Sonden; wie sie entsteht, steht im Beitrag Heizlast berechnen. Mit einer Heizungsprüfung lässt sich vor dem ersten Bohrangebot prüfen, welche Wärmepumpe passt: Ich messe, welche Vorlauftemperatur Ihre Heizkörper am kältesten Tag brauchen, und rechne die Heizlast, aus der der Fachplaner die Sondenlänge ableitet. Warum der Vorlauf bei jeder Bauart den Ausschlag gibt, erklärt der Beitrag Wärmepumpe im Altbau.

Förderung: was die BEG EM für die Bohrung verlangt

Die Sole-Wärmepumpe wird nach denselben Sätzen gefördert wie jede Wärmepumpe (BEG EM Nr. 8.4.1); den früheren Effizienz-Bonus gibt es nicht mehr, seit die Fassung vom 17.08.2026 rückwirkend zum 21.07.2026 in Kraft getreten ist. Auch die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben ist gleich: 28.000 € für die erste Wohneinheit bis 31.01.2027, danach jedes halbe Jahr 750 € weniger, für die zweite bis sechste je 15.000 € (Nr. 8.3.1 a). Was darüber liegt, trägt der Eigentümer allein; den Zuschuss für Ihr Haus zeigt der Förderrechner.

Für die Bohrung müssen zum Zeitpunkt des Bohrens zwei Bedingungen erfüllt sein (Anlage TMA Nr. 3.4.6, TFAQ 8.19):

  • Die Bohrfirma ist von einer akkreditierten Stelle nach DVGW W 120-2 zertifiziert.
  • Eine verschuldensunabhängige Versicherung deckt Sachschäden bei Dritten mit mindestens 1,0 Mio. €, und der Grundstückseigentümer ist darüber versichert.

Führt eine andere Firma als der Installateur die Tiefenbohrung aus, muss der Installateur sie im Rahmen seiner Gesamtverantwortung prüfen (Anlage TMA Nr. 5.2). Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn eingehen, und schon ein Vertrag ohne Bedingung der Förderzusage gilt als Beginn (Nr. 9.2.1).

Von der Anfrage bis zur Bohrung

Den Zeitplan geben die Behörden vor, und ihre Fristen sind nur die Untergrenze.

Sechs Schritte bis zum Bohrgerät
  1. 01

    Heizlast

    Raumweise Heizlast und nötige Vorlauftemperatur klären, daraus folgen Wärmepumpe und Sondenlänge.

  2. 02

    Standort

    Kategorie, Schutzgebiet und Hohlräume im Themenstadtplan und beim Oberbergamt prüfen.

  3. 03

    Auslegung

    Ein geothermischer Fachplaner legt Zahl und Tiefe der Sonden nach VDI 4640 fest.

  4. 04

    Antrag

    Förderantrag stellen, bevor ein Vertrag ohne Bedingung der Förderzusage unterschrieben ist.

  5. 05

    Anzeige

    Über ERDAUFSCHLUSS digital mindestens einen Monat vor Bohrbeginn anzeigen und die Erlaubnis abwarten.

  6. 06

    Bohrung

    Die zertifizierte Firma bohrt und prüft den Druck; binnen vier Wochen geht die Dokumentation ans Umweltamt.

Reicht in Dresden die Anzeige, darf gebohrt werden, sobald das Umweltamt sie bestätigt hat; läuft ein Erlaubnisverfahren, erst mit dem Bescheid. Ist das Oberbergamt beteiligt, darf die Anzeige frühestens neun Monate vor Bohrbeginn eingehen (§ 127 Abs. 2 BBergG). Nach dem Verfüllen folgt eine Druckprüfung mit Prüfzeugnis nach VDI 4640 Blatt 2, und spätestens vier Wochen nach Abschluss liegen Bohr- und Ausbaudokumentation beim Umweltamt.

Häufige Fragen

Wie tief und wie viele Sonden braucht ein Einfamilienhaus?

In Sachsen liegen die Bohrungen nach dem Landesamt meist zwischen 50 und 100 m, und für ein Einfamilienhaus reichen oft eine bis drei Sonden. Die genaue Länge folgt aus Heizlast, Warmwasser und Gestein. Mehrere kürzere Sonden können eine sehr tiefe ersetzen, etwa wenn die Behörde die Tiefe begrenzt.

Was ändert sich beim Mehrfamilienhaus?

Ab 30 kW Heizleistung hält das Landesamt an einer ersten Bohrung einen Thermal-Response-Test nach VDI 4640 Blatt 5 für notwendig, der Wärmeleitfähigkeit und Temperaturprofil bestimmt; erst danach wird das Sondenfeld ausgelegt. Wie knapp eine Wärmepumpe im Haus mit mehreren Wohnungen gerechnet sein kann, zeigt der Praxisbericht aus einem Gründerzeithaus.

Wie weit muss eine Sonde von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Das Landesamt empfiehlt mindestens 3 m; soll in Dresden die Anzeige ohne Erlaubnis reichen, setzt das Umweltamt 5 m voraus. Zwischen zwei Sonden sollten es nach dem Umweltatlas mindestens 6 m sein, bei Sonden bis 50 m Länge 5 m, sonst nehmen sie sich gegenseitig Wärme weg.

Was passiert, wenn die Bohrung auf Wasser unter Druck trifft?

Unbeabsichtigt erschlossenes Grundwasser ist der Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen, und droht eine nachteilige Veränderung, ordnet sie die Einstellung an (§ 49 Abs. 2 und 3 WHG). Verliert das Bohrloch mehr als 1 Liter Spülung je Sekunde, muss die Bohrfirma sofort stoppen und die Behörde informieren. Sachschäden bei Dritten deckt die Versicherung, die die Förderung verlangt.

Geht Erdwärme auch ohne Tiefenbohrung?

Ja, mit Erdwärmekollektoren in meist 1,2 bis 1,5 m Tiefe. Sie brauchen aber eine unbebaute, unversiegelte Fläche vom 1,5- bis 3-Fachen der beheizten Wohnfläche und liefern im Winter etwas kühlere Sole als eine Sonde. Eine Grundwasser-Wärmepumpe mit Brunnen braucht in Dresden eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Quellen und Fundstellen

  1. Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistung "Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen", Stand 20.05.2026 (Anzeige nach § 41 SächsWG in Verbindung mit § 49 WHG, Erlaubnis nach § 8 WHG, ERDAUFSCHLUSS digital mit BundID oder ELSTER, Umweltamt)
  2. Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistung "Wärmepumpen mit Nutzung von Grundwasser" (Erlaubnispflicht)
  3. Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Umweltatlas Karte 4.30 "Erdwärmesonden, wasserrechtliche Verfahren", August 2024 (fast überall möglich, 10 °C und 3 °C je 100 m, Schutzzonen I bis III A und III B, artesisches Grundwasser, Benutzungen, Ausnahme mit WGK 0, bis 30 kW und 5 m, Bestätigung der Anzeige, vier Wochen, Kategorien nach Tab. 1, 15 bis 20 m und 60 m, 70 bis 90 m, abgebrochene Bohrungen)
  4. Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Umweltatlas Karte 4.31 "Mögliche geothermische Entzugsleistung des Untergrundes", Juli 2018 (Tab. 1 nach VDI 4640 Blatt 2 für 1.800 und 2.400 h, 40 bis 100 m, 5 und 6 m Abstand, unter 30 kW, Lausitzer Massiv, Elbtalkreide, Heller, Schichtenfolge)
  5. Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Umweltatlas Karte 4.26 "Trinkwasserschutzgebiete", Juli 2017 (Tolkewitz, Saloppe/Albertstadt, Wachwitz, Hosterwitz, Karswald)
  6. Landeshauptstadt Dresden, Themenstadtplan, Themen "Erdwärmesonden, wasserrechtliche Verfahren" und "Trinkwasserschutzgebiete"
  7. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Verfahrenshandbuch für oberflächennahe Erdwärmenutzung in Sachsen, 1. Auflage, Redaktionsschluss 16.01.2023: S. 18 und 19 (Aufbau der Sonde, Sole der WGK 1, 50 bis 100 m, eine bis drei Sonden, Überbaubarkeit, Heizen und Kühlen), S. 20 bis 24 (Anzeige, Erlaubnis, Bergrecht, § 8 GeolDG, Hohlraumverordnung, Druckprüfung, Dokumentation), S. 25 und 26 (3 m Grenzabstand, 50 Jahre, -1,5 °C, 30 kW, Thermal-Response-Test), S. 27 (1 l/s), S. 30 (Checkliste für Bauherren), S. 34 (Kollektoren)
  8. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Bohranzeige nach Geologiedatengesetz (ELBA.Sax im Frühjahr 2025 auf ERDAUFSCHLUSS digital umgezogen)
  9. Wasserhaushaltsgesetz, § 49 Erdaufschlüsse (Abs. 1 ein Monat, Abs. 2 und 3), § 8 Erlaubnis
  10. Bundesberggesetz, § 127 Bohrungen (mehr als 100 m, zwei Wochen, Abs. 2 vier Wochen bis 400 m, frühestens neun Monate vorher), § 4 Abs. 2 Nr. 1
  11. Geologiedatengesetz, § 8 (Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn)
  12. Sächsisches Wassergesetz, § 41 (zitiert nach Stadt Dresden und LfULG)
  13. Richtlinie BEG EM, Fassung vom 17.08.2026: Nr. 8.3.1 a (28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich 750 € weniger, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit), 8.4.1 (Fördersätze ohne Bonus für die Wärmequelle), 9.2.1 (Antrag vor Vorhabenbeginn), 10 (in Kraft 21.07.2026, ersetzt die Fassung vom 21.12.2023); Anlage TMA Nr. 3.4.2 (ηs 180 und 140 % für Erdwärme, 150 und 125 % für Luft), 3.4.5 (10 dB), 3.4.6 (DVGW W 120-2, Versicherung), 5.2 (Tiefenbohrung durch Dritte); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
  14. Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Nr. 8.19 (akkreditierte Zertifizierung, Versicherung mindestens 1,0 Mio. €, Eigentümer versichert)
  15. DIN/TS 12831-1:2020-04, Norm-Außentemperatur (-13,8 °C im Dresdner Norden, wie in meinen Heizlastberechnungen angesetzt); DIN EN 12831-1:2017-09, Heizlast
  16. VDI 4640 Blatt 2, Erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen; VDI 4640 Blatt 5, Thermal-Response-Test; DVGW W 120-2, Qualifikation von Bohrunternehmen

Stand: September 2026. Gerechnet: Temperaturhub = Vorlauf minus Quellentemperatur, 55 - (-13,8) = 68,8 K und 55 - (-1,5) = 56,5 K, Differenz 12,3 K; Entzug einer 100 m tiefen Sonde = spezifische Entzugsleistung · 100 m, also 55 bis 70 W/m zu 5,5 bis 7,0 kW und 30 bis 40 W/m zu 3,0 bis 4,0 kW.

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