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Wissen · Heizung

Wärmepumpe im Gründerzeithaus mit drei Wohnungen: was die Rechnung ergab

Eine Wärmepumpe mit rund 20 kW reicht, wenn ein zu kleiner Heizkörper größer wird: Dann genügen 72 °C Vorlauf am kältesten Tag, im Wintermittel etwa 50 °C. Mit Kapitalkosten lag sie 2025 rund 2.900 € im Jahr über dem Gaskessel.

Stand September 2026 · 14 Minuten Lesezeit

Wärmepumpen-Außengerät im Innenhof eines mehrgeschossigen AltbausKI-generiertes Bild

Im Juni 2025 wollte eine Eigentümergemeinschaft im Dresdner Norden wissen, womit sie ihren alten Gaskessel ersetzen soll: Geht in ihrem Gründerzeithaus eine Wärmepumpe, und wenn ja, allein oder zusammen mit Gas? Beauftragt hat sie mich mit einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und einem Vergleich von drei Varianten. Seitdem haben sich Gesetz und Förderung geändert, deshalb ordne ich die Varianten am Ende neu ein. Alle Angaben stammen aus meinem Bericht, Zahlen gerundet; Namen und Adresse lasse ich weg.

Praxisfall

Gründerzeithaus mit drei Wohnungen
Gebäude
Mehrfamilienhaus, drei Geschosse, drei Wohnungen
Baujahr
um 1900
Lage
Dresdner Norden
Beheizte Fläche
rund 280 m²
Heizung
Niedertemperatur-Gaskessel, 22 kW, Baujahr 2004, mit Warmwasser
Auftrag
Raumweise Heizlast und drei Varianten, Juni 2025
Empfehlung
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit rund 20 kW

Vom Ortstermin bis zur Empfehlung

Der Ortstermin dauerte eine Dreiviertelstunde. Aufgenommen habe ich die Heizungsanlage im Keller, die Heizkörper in den drei Wohnungen mit Bauart und Maßen, dazu Wände, Fenster, Dach und Kellerdecke. Aus der Gasabrechnung kam der Verbrauch eines ganzen Jahres. Alles Weitere war Rechenarbeit: Grundrisse mit jedem Raum, jedem Bauteil und seinem U-Wert, daraus Heizlast, Heizkörperleistung und die Varianten.

Sechs Schritte bis zur Empfehlung
  1. 01

    Aufnehmen

    Anlage, Heizkörper und Gebäudehülle vor Ort erfassen.

  2. 02

    Heizlast

    Jeden Raum nach DIN EN 12831-1 für minus 13,8 °C außen rechnen.

  3. 03

    Heizkörper

    Je Raum die Vorlauftemperatur bestimmen, bei der er warm wird.

  4. 04

    Varianten

    Drei Wärmeerzeuger mit denselben Preisen, demselben Zins und 15 Jahren Laufzeit durchrechnen.

  5. 05

    Verbrauch

    Den Normbedarf mit der Gasabrechnung abgleichen.

  6. 06

    Empfehlung

    Eine Variante wählen und die Gegenargumente mitliefern.

Die Reihenfolge hat einen Grund: Erst wenn feststeht, welche Temperatur das Haus braucht, lassen sich Wärmeerzeuger sinnvoll gegeneinander rechnen.

Reicht eine Wärmepumpe für ein Gründerzeithaus?

In diesem Haus reicht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit rund 20 kW: Die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 liegt bei 20,3 kW, und die Heizkörper brauchen im Wintermittel etwa 50 °C Vorlauf, am kältesten Tag bis zu 72 °C, sobald ein zu kleiner Heizkörper ersetzt ist.

Die Heizlast, Raum für Raum

Gerechnet habe ich für den Auslegungsfall, den die Norm für diesen Standort mit minus 13,8 °C Außentemperatur ansetzt. Die Heizlastanlage rechnet die Wohnräume mit 20 °C und die Bäder mit 24 °C. Für die anschließende Prüfung der Heizkörper nennt der Bericht 22 °C Raumtemperatur; diese beiden Rechenschritte haben unterschiedliche Temperaturvorgaben. Für das ganze Haus ergab die Rechnung 20,3 kW, bezogen auf die beheizte Fläche etwa 72 W je m². Der alte Kessel mit 22 kW lag damit nah am Bedarf. Für die Planung der Wärmepumpe habe ich im Bericht diese Heizlast und die VDI 4645 als Grundlage empfohlen.

Ein Raum bestimmt die Temperatur

Danach habe ich für jeden Heizkörper geprüft, mit welcher Vorlauftemperatur er seinen Raum am kältesten Tag warm bekommt. Die meisten schaffen das mit etwa 65 °C. Ein Kinderzimmer im Erdgeschoss fiel heraus: Sein Plattenheizkörper vom Typ 22, 60 cm hoch und 1 m lang, bräuchte 75 °C. Mit einem Heizkörper gleicher Bauart, der 10 cm länger ist, reichen 72 °C, und auf diesen Wert ist die Anlage ausgelegt.

Heizlast raumweise
20,3 kW
Vorlauf am kältesten Tag
72 °C
Vorlauf im Wintermittel
etwa 50 °C
Heizkörper zu tauschen
einer

Die 72 °C gelten nur, wenn draußen die Normaußentemperatur herrscht und die meisten Heizkörper aufgedreht sind. An milderen Tagen fährt die Heizkurve tiefer, und für den Winter habe ich im Mittel etwa 50 °C angesetzt. Damit ist eine Wärmepumpe technisch machbar, und jedes Grad weniger verbessert ihren Wirkungsgrad. In der Variante mit reiner Wärmepumpe ergänzt ein Heizstab mit 9 kW das Gerät.

Warum ein einzelner Raum die Temperatur für alle drei Wohnungen festlegt, erkläre ich im Beitrag Wärmepumpe im Altbau. Hier hätte ein noch größerer Heizkörper im Kinderzimmer die Auslegung weiter in Richtung der 65 °C geschoben, mit denen die meisten Räume auskommen. Dieselbe raumweise Rechnung ist auch die Unterlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.

Drei Varianten mit denselben Annahmen

Drei Wege, den Kessel zu ersetzen, habe ich gegeneinander gerechnet, jeweils mit Lieferung, Montage, Regelung und Einbindung ins bestehende Heiznetz: einen Gas-Brennwertkessel mit 22 kW, einen Hybrid aus diesem Kessel und einer Wärmepumpe mit 18 kW und eine Wärmepumpe mit 22 kW und einem Heizstab von 9 kW. Für alle galt derselbe Rahmen: 15 Jahre Betrachtung, 2,5 % Kalkulationszins, Gas zu 12,95 Cent und Strom zu 33 Cent je Kilowattstunde. Die Kosten sind Schätzkosten. Die Förderung habe ich mit einem Förderrechner nach dem Stand vom Juni 2025 ermittelt, und sie galt nur für den Wärmepumpenteil. Geplant war ein Gerät mit dem Kältemittel Propan (R290); weil Propan brennbar ist, steht im Bericht der Hinweis, vor der Bestellung zu prüfen, ob und wo ein solches Gerät aufgestellt werden kann.

VarianteKosten, geschätztZuschuss 2025nach ZuschussCO₂ weniger je Jahr
1: Gas-Brennwertkessel15.000 €keiner15.000 €1,5 t
2: Hybrid aus Gas und Wärmepumpe55.000 €14.000 €41.000 €3,1 t
3: Wärmepumpe mit Heizstab40.000 €15.000 €25.000 €2,8 t
Endenergiebedarf nach Norm, je JahrkWh
  • Gaskessel von 2004, heute85.000 kWh
  • Variante 1: Gas-Brennwertkessel77.900 kWh
  • Variante 2: Hybrid aus Gas und Wärmepumpe30.200 kWh
  • Variante 3: Wärmepumpe mit Heizstab28.400 kWh

Quelle: Bericht Heizungsberatung, Juli 2025, Abschnitte 3.2 und 4.2; Bedarf nach DIN 18599, gerundet

Der Brennwertkessel senkt die Endenergie von 85.000 auf 77.900 kWh im Jahr, also um 8 %, der Hybrid auf 30.200 kWh (64 % weniger) und die reine Wärmepumpe auf 28.400 kWh (67 % weniger). Beim Primärenergiebedarf fällt das Haus von 268 kWh je m² und Jahr auf 246 mit dem neuen Kessel, auf 162 mit dem Hybrid und auf 161 mit der Wärmepumpe. Bei der CO₂-Minderung liegt der Hybrid nach der Rechnung mit 3,1 t im Jahr leicht vor der Wärmepumpe mit 2,8 t. Teuer ist der Hybrid, weil er zwei Erzeuger braucht; den Klimageschwindigkeits-Bonus gab es für ihn schon 2025 nicht, weil weiter ein Gaskessel mitheizt.

Rechnet sich die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Mit den Preisen von 2025 nicht: Nach meinem Bericht lag die Wärmepumpe in diesem Haus mit Kapitalkosten rund 2.900 € im Jahr über dem alten Gaskessel, denn bei Strom zu gut dem Zweieinhalbfachen des Gaspreises sanken die Energiekosten kaum. Wie diese Zahl zustande kommt, hängt an der Unterscheidung zwischen Bedarf und Verbrauch.

Bedarf und Verbrauch

Die Endenergie im Diagramm oben ist Normbedarf: alle Räume den ganzen Winter auf Solltemperatur, genormtes Lüften, genormtes Warmwasser. Der Gasverbrauch von 2021 lag deutlich darunter: 40.000 kWh, im Bericht auf den Heizwert bezogen. Beide Zahlen setze ich ins Verhältnis:

Rechenweg

Verbrauchsfaktor des Hauses
Gasverbrauch 2021, Heizwert
40.000 kWh
Auf Brennwert umgerechnet: 40.000 kWh · 1,11
44.400 kWh
Normbedarf im heutigen Zustand
85.000 kWh
Verbrauchsfaktor: 44.400 / 85.000
0,52
Verbrauch im Verhältnis zum Normbedarf
etwa die Hälfte

Das ist weder ein Fehler der Norm noch der Abrechnung. Verbrauch schwankt mit Wetter und Bewohnern von Jahr zu Jahr, und ein Faktor von 0,52 deutet auf sparsames Heizen hin, etwa abgesenkte Räume und kurze Heizzeiten; als typischen Wert für unsanierte Gründerzeitbauten nenne ich im Bericht etwa 0,7. Daraus folgt eine klare Arbeitsteilung: Heizlast, Förderantrag und Energieausweis bleiben bei der Norm, nur die Kostenprognose rechnet mit dem Verbrauch. Für die Auslegung taugt der niedrige Faktor nicht, denn die nächsten Bewohner heizen vielleicht anders.

Die Jahreskosten

Mit dem Faktor auf alle Varianten umgelegt und über 15 Jahre gemittelt, ergeben sich diese Kosten je Jahr:

VarianteEnergieKapitalkostenzusammengegenüber heute
Gaskessel von 2004, heute6.800 €0 €6.800 €Bezugswert
1: Gas-Brennwertkessel6.500 €0 €6.500 €300 € weniger
2: Hybrid6.500 €3.200 €9.700 €2.900 € mehr
3: Wärmepumpe6.500 €3.200 €9.700 €2.900 € mehr

Der neue Gaskessel spart rund 300 € im Jahr und verursacht keine Kapitalkosten, weil der alte ohnehin ersetzt werden muss. Die beiden Varianten mit Wärmepumpe brauchen nur rund ein Drittel der Endenergie, doch Strom kostet je Kilowattstunde das Zweieinhalbfache von Gas, und so bleiben die Energiekosten fast gleich. Obendrauf kommen rund 3.200 € Kapitalkosten im Jahr. Diese Zeile steht im Bericht, auch wenn sie gegen die Empfehlung spricht.

Ein Punkt macht die Mehrkosten der reinen Wärmepumpe eher zu hoch als zu niedrig: Beim Brennwertkessel und beim Hybrid habe ich 15.000 € für einen neuen Gaskessel als ohnehin fällige Ausgabe abgezogen, bei der reinen Wärmepumpe nicht, obwohl sie diesen Kessel ebenso überflüssig macht.

Warum ich trotzdem die Wärmepumpe empfohlen habe

Die Beauftragung umfasste zwei Fragen: ob eine Wärmepumpe technisch geht und welche Variante zu den Anforderungen an erneuerbare Energien passt. Empfohlen habe ich den vollständigen Ersatz des Gaskessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit rund 20 kW, ohne fossile Reserve. Im Bericht stehen drei Gründe dafür:

  • Die Rechtslage von 2025: Die reine Wärmepumpe erfüllte die 65-Prozent-Regel des damaligen Gebäudeenergiegesetzes ohne Gasanteil. Diese Regel aus § 71 ist inzwischen weggefallen; was heute gilt, steht im nächsten Abschnitt.
  • Der Hebel liegt beim Strom: Ein dynamischer Wärmepumpentarif oder Strom vom eigenen Dach senken die Betriebskosten dauerhaft.
  • Brennwertkessel und Hybrid sind Übergangslösungen: Der eine erfüllte die damaligen Anforderungen nicht, der andere verursacht auf lange Sicht höhere Betriebskosten.

Dazu kam der Rat, den Tausch innerhalb von drei Jahren zu planen, die Förderung früh zu beantragen und Eigenstrom oder einen passenden Tarif vorzubereiten. Die Eigentümergemeinschaft ist der Empfehlung gefolgt: Im Kinderzimmer hängt der längere Heizkörper, im Haus heizt die Wärmepumpe.

Was sich seit dem Bericht geändert hat

Inzwischen gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, und für die Förderung die Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026. An der Technik des Hauses ändert beides nichts, an der Einordnung der drei Varianten schon.

Im Gesetz

Für einen neuen Gaskessel wie in Variante 1 gilt § 43 Abs. 1 GModG: Wer eine Gasheizung nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Arten von Wasserstoff stammen, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. In der Rechnung von 2025 fehlt diese Pflicht. Ein Hybrid wie in Variante 2 erfüllt die Pflicht nach § 43 Abs. 5 GModG, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 bei parallelem oder teilparallelem Betrieb mindestens 30 % der Leistung des Gaskessels bringt, bei alternativem Betrieb mindestens 40 %. Neben dem 22-kW-Kessel wären das 6,6 kW oder 8,8 kW Heizleistung der Wärmepumpe bei minus 7 °C, denn dort legen die Technischen FAQ zur BEG EM (Nr. 8.14) den Teillastpunkt A fest. Die reine Wärmepumpe aus Variante 3 berührt § 43 nicht.

Die Pflichten aus § 60b GModG zur Prüfung älterer Heizungen und aus § 60c zum hydraulischen Abgleich nach dem Einbau gelten nur in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, für dieses Haus mit drei also nicht.

In der Förderung

Den Bonus von 5 % für das Kältemittel Propan, mit dem der Bericht 2025 rechnete, kennt die neue Richtlinie nicht mehr. Die Grundförderung für Wärmepumpen liegt nach BEG EM Nr. 8.4.1 bei 30 %, ab dem ersten Quartal 2027 bei 15 %, dann ergänzt um 15 Prozentpunkte für Geräte mit Ursprung in der EU (Nr. 8.4.6). Der Klimageschwindigkeits-Bonus nach Nr. 8.4.4 gilt nur für Wohnungen, die ihre Eigentümer selbst bewohnen; in einem Haus mit mehreren Wohnungen wird er auf die gesamten Ausgaben nach dem Anteil dieser Wohnungen gewährt. Die ersetzte, funktionstüchtige Gasheizung muss bei Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb sein, was der Kessel von 2004 erfüllt, und danach darf keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung die Wohnungen mehr versorgen. Für Variante 3 ergibt das bei Antrag bis Ende 2026 und gleichen Kosten wie 2025, wenn zwei der drei Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt werden:

Rechenweg

Zuschuss für Variante 3 nach der Richtlinie vom 17.08.2026
Höchstgrenze für drei Wohnungen: 28.000 € + 2 · 15.000 €
58.000 €
Kosten der Wärmepumpe wie 2025
40.000 €
Grundförderung: 30 % · 40.000 €
12.000 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % · 2/3 · 40.000 €
4.267 €
Zuschuss ohne Einkommens-Bonus
rund 16.300 €, knapp 41 %

Das sind rund 1.300 € mehr als 2025. Der Hybrid bekäme nur die Grundförderung auf den Wärmepumpenteil, 12.000 € statt 14.000 €, weil der Bonus für das Kältemittel wegfällt und der Klimageschwindigkeits-Bonus mit einem Erdgaskessel für die Spitzenlast nicht gilt (Technische FAQ Nr. 8.12). Auch das gilt nur, wenn die Wohnungen danach zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie beheizt werden, so verlangen es die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM (Nr. 3.1) auch bei zwei Erzeugern. Für selbst genutzte Wohnungen kann ein Einkommens-Bonus dazukommen, bis zur Obergrenze von 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %. Der Klimageschwindigkeits-Bonus und die Höchstgrenze für die erste Wohnung sinken ab Februar 2027 halbjährlich; wie das für Ihr Haus ausgeht, zeigt der Förderrechner.

Was Sie aus diesem Fall mitnehmen

  • Die raumweise Rechnung findet die Räume, die den Vorlauf nach oben ziehen; hier war es ein einziges Kinderzimmer.
  • Die Vorlauftemperatur am kältesten Tag und die im Wintermittel sind zwei verschiedene Zahlen: Die erste entscheidet, ob die Anlage im Grenzfall genug Wärme liefert, die zweite, wie effizient sie über den Winter läuft.
  • Wer eine Wärmepumpe nach der Gasrechnung bemisst, bemisst sie nach den Gewohnheiten der heutigen Bewohner.
  • Eine Empfehlung darf gegen die Jahreskosten sprechen, wenn der Bericht die Mehrkosten beziffert und sagt, womit sie sinken.
  • Förderung und Recht haben sich hier binnen gut eines Jahres geändert, gerechnet wird eine Heizung über 15 Jahre; vor dem Antrag gehört deshalb eine neue Förderrechnung auf den Tisch.

Welche Temperatur ein Haus braucht, sieht man keinem Heizkörper von außen an. Wo Ihr eigenes Haus steht, zeigt die Heizungsprüfung für Ihr Gebäude, bevor ein Wärmeerzeuger bestellt ist. Wie die raumweise Heizlast entsteht, erkläre ich im Beitrag Heizlast berechnen. Läuft die alte Anlage noch eine Weile, kann eine Heizungsoptimierung ihre Vorlauftemperatur schon vorher senken.

Häufige Fragen

Braucht in einem Mehrfamilienhaus jede Wohnung eine eigene Wärmepumpe?

Bei einer Zentralheizung wie hier nicht. Eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt den zentralen Gaskessel und versorgt wie dieser alle drei Wohnungen mit Heizwärme und Warmwasser. Die Heizlast von 20,3 kW enthält das Warmwasser nicht; für die Auslegung kommt es dazu.

Wie viel Strom braucht die Wärmepumpe in diesem Haus?

Nach der Normrechnung rund 28.400 kWh im Jahr, für Heizung und Warmwasser zusammen. Mit dem Verbrauchsfaktor von 0,52 der heutigen Bewohner sind es rund 14.750 kWh, und mit dieser kleineren Zahl rechnet die Tabelle der Jahreskosten. Wo der Wert am Ende liegt, entscheidet vor allem, wie im Haus geheizt und gelüftet wird.

Hätte man nicht erst dämmen sollen?

Nach der Energiebilanz gehen in diesem Haus rund zwei Drittel der Verluste über die Hülle, vor allem über Fenster, Dach und Kellerdecke, ein Drittel über die alte Anlagentechnik. Jede Maßnahme an der Hülle senkt die Heizlast und damit die nötige Vorlauftemperatur. Beauftragt war aber der Heizungstausch, und die Rechnung zeigt, dass die Wärmepumpe schon im heutigen Zustand geht. Soll das Haus anschließend Schritt für Schritt besser werden, ordnet ein Sanierungsfahrplan die Maßnahmen und ihre Abhängigkeiten.

Quellen und Fundstellen

  1. Bericht Heizungsberatung der Energiefabrik Dresden, Juli 2025, 31 Seiten mit Anlage raumweise Heizlast: Abschnitt 1.2 (Ortstermin, 45 Minuten), 2 (20,27 kW, 283 m², 72 W/m², -13,8 °C, 22 °C, Heizkörper 22/600/1000 mit 75 °C und 22/600/1100 mit 72 °C, rund 65 und 50 °C, VDI 4645), 3.1 (Energiepreise, Schätzkosten, Leistungen 22, 18 und 9 kW, Förderung Stand Juni 2025 mit 5 % für R290, Brennbarkeit prüfen, zwei von drei Wohnungen selbst genutzt, Brennwertfaktor 1,11, 15 Jahre, 2,5 %), 3.2 und 4.2 (Kessel 22 kW von 2004, Endenergie nach DIN 18599, Primärenergie, CO₂, ohnehin fällige 15.000 €), 3.4 (Verbrauch 2021 als Heizwert, Verbrauchsfaktor 0,52 und 0,7, faktorisierte Endenergie 14.750 kWh für Variante 3, Jahreskosten), 4.1 (Energiebilanz, zwei Drittel Hülle), 5 (Empfehlung, rund 20 kW, drei Jahre), Anlage 1 (Baujahr 1900, Heizungsraum im Keller); Objekt, Namen und Adresse weggelassen, Zahlen gerundet
  2. Umsetzung des Falls (Heizkörper im Kinderzimmer getauscht, Wärmepumpe eingebaut): Referenz 1 auf der Seite Heizungsprüfung
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 43 Abs. 1 (Einbau nach dem 29.07.2026, 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040) und Abs. 5 (Wärmepumpen-Hybridheizung, 30 und 40 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers im Teillastpunkt A nach DIN EN 14825)
  4. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60b Abs. 1 und § 60c Abs. 1 bis 3 (Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich ab sechs Wohnungen, Verfahren B)
  5. Gebäudemodernisierungsgesetz, Inhaltsübersicht: § 71 weggefallen
  6. Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026, verlinkt ist die lokale Vorabfassung vom 17.07.2026: Nr. 5.3 c (Wärmepumpen, bei bivalenten Anlagen anteilig), 8.3.1 a (28.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung, Grenze der ersten Wohnung ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € sinkend), 8.4.1 (30 %, ab Quartal 1 2027 15 %, Obergrenzen 70 und 80 %, Boni ohne Kältemittel-Bonus), 8.4.4 (Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % bis 31.01.2027, danach halbjährlich weniger, Gasheizung mindestens 20 Jahre, danach keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung, anteilig nach selbst genutzten Wohnungen), 8.4.5 (Einkommens-Bonus), 8.4.6 (Wertschöpfungs-Bonus 15 %)
  7. BEG EM, Anlage Technische Mindestanforderungen, Nr. 3.1 (raumweise Heizlast, Abgleich nach Verfahren B, versorgte Wohnungen zu mindestens 65 % erneuerbar beheizt, auch bei bivalenten Systemen), 3.4 (Wärmepumpen auch als Komponente bivalenter Anlagen); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
  8. Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026): Nr. 8.12 (Klimageschwindigkeits-Bonus bei Hybridheizungen nur mit Wasserstoff-Spitzenlast oder vollständig erneuerbarer Deckung), 8.14 (Teillastpunkt A bei -7 °C nach DIN EN 14825)
  9. DIN EN 12831-1:2017-09 mit DIN/TS 12831-1:2020-04, Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast

Stand: September 2026. Die Preis- und Förderangaben des Falls sind die vom Juni 2025, so wie sie im Bericht standen; die Förderrechnung für heute folgt der Richtlinie vom 17.08.2026 und setzt dieselben Kosten wie 2025 an.

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