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Wissen · Heizung

Heizungsoptimierung: was sich an einer alten Heizung noch holen lässt

Vor allem eine niedrigere Vorlauftemperatur: Reichen den Heizkörpern am kältesten Tag 50 °C, genügen bei 0 °C schon 40 °C, wo eine zu steile Kurve 53 °C fährt. Die Optimierung wird mit 15 % gefördert, bis fünf Wohneinheiten.

Stand September 2026 · 14 Minuten Lesezeit

Gedämmter Heizwasserspeicher mit angeschlossenen Rohrleitungen und Pumpen in einem TechnikraumKI-generiertes Bild

Eine alte Heizung, die ich mir ansehe, ist selten verschlissen, öfter läuft sie mit Einstellungen für ein anderes Haus. Bei der Inbetriebnahme wurde eine Heizkurve gewählt, bei der niemand friert, und seitdem hat sie keiner angefasst. Inzwischen kamen neue Fenster und eine gedämmte Decke; die Heizlast ist gesunken, die Einstellung nicht.

Als Anlagenmechaniker habe ich selbst Kessel in Betrieb genommen und weiß, warum das so läuft: Genau einstellen kann nur, wer die Heizlast kennt, und die hat damals selten jemand gerechnet. Heizungsoptimierung holt diese Rechnung nach und stellt die Anlage darauf ein, ohne den Wärmeerzeuger zu tauschen.

Fünf Eingriffe in fester Reihenfolge

Was zur Heizungsoptimierung gehört, beschreiben zwei Texte fast gleich: die Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), in Nr. 5.4 a und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, in § 60b Abs. 2. Die Richtlinie zählt Abgleich mit Heizkurve, Pumpen, Rohrdämmung, Niedertemperaturheizkörper, Speicher und Regelungstechnik auf, das Gesetz ergänzt Absenkzeiten, Heizgrenze, Zirkulation und Warmwassertemperatur. Ich fasse das zu fünf Eingriffen zusammen, die aufeinander aufbauen:

Fünf Eingriffe an einer bestehenden Heizung
  1. 01

    Abgleichen

    Raumweise Heizlast rechnen und jedes Ventil auf die Wassermenge seines Heizkörpers voreinstellen.

  2. 02

    Heizkurve senken

    Die Kurve auf den Raum einstellen, der als letzter warm wird, und die Heizgrenze tiefer legen.

  3. 03

    Pumpe anpassen

    Förderhöhe auf das abgeglichene Netz einstellen oder eine Hocheffizienzpumpe einbauen.

  4. 04

    Rohre dämmen

    Zugängliche Leitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen nach Anlage 8 GModG dämmen.

  5. 05

    Warmwasser einstellen

    Speicher und Zirkulation so betreiben, dass die Verluste sinken und der Legionellenschutz hält.

Der Abgleich steht vorn, weil erst er zeigt, welche Wassermenge jeder Heizkörper braucht und welche Vorlauftemperatur das Netz; das Verfahren erkläre ich im Beitrag Hydraulischer Abgleich. Eine ältere Berechnung nach Verfahren B darf nach den Technischen FAQ zur BEG EM (Nr. 8.03) weiterverwendet werden, wenn sie auf Aktualität geprüft und nötigenfalls angepasst wird, etwa an einen besseren Wärmeschutz. Nach neuen Fenstern beschreibt sie sonst ein anderes Haus.

Die Heizkurve: so flach, wie das Haus es erlaubt

Begriff

Heizkurve

Heizkurve ist die Kennlinie im Regler einer Heizung, die jeder Außentemperatur eine Vorlauftemperatur zuordnet. Je steiler sie steht, desto schneller steigt die Temperatur des Heizwassers, wenn es draußen kälter wird.

Das GModG nennt die Heizkurve als ersten Punkt der Optimierung, "bei groben Fehleinstellungen" (§ 60b Abs. 2 Nr. 1). Wie steil sie sein muss, entscheidet das Verhältnis von Heizlast und Heizkörper in jedem Raum: Ein großer Heizkörper in einem Raum mit kleinem Wärmeverlust kommt mit lauem Wasser aus, ein knapper braucht heißes. Eingestellt wird die Kurve deshalb auf den Raum, der als letzter warm wird, und den kennt nur, wer raumweise gerechnet hat.

Ein gerechnetes Beispiel zeigt den Unterschied: ein Haus, dessen Heizkörper am Auslegungstag, im Dresdner Norden bei -13,8 °C, mit 50 °C Vorlauf und 40 °C Rücklauf alle Räume auf 20 °C bringen, daneben eine Kurve für 70 °C und 55 °C, also für Heizkörper, die dieses Haus nicht hat. Die Heizlast wächst nach DIN EN 12831-1 gleichmäßig mit dem Abstand zwischen innen und außen, die Leistung eines Heizkörpers nach der Kennlinie aus DIN EN 442-2, hier mit dem Exponenten 1,3, überproportional mit seiner Übertemperatur über der Raumluft.

Zwei Heizkurven für dasselbe Haus

Vorlauf °C

Außentemperatur °C

  • eingestellt auf 70 °C am Auslegungstag
  • passend mit 50 °C am Auslegungstag
Werte als Tabelle
Außentemperatur °Ceingestellt auf 70 °C am Auslegungstagpassend mit 50 °C am Auslegungstag
-13,87050
-106547
-55944
05340
54636
103931
153126

Quelle: Rechnung nach DIN EN 12831-1 und DIN EN 442-2 (Exponent 1,3), Raum 20 °C, Auslegung bei -13,8 °C; Grenze nach Richtlinie BEG WG Nr. 3 Buchstabe m

Die Werte beider Kurven, auf ganze Grad gerundet:

AußentemperaturVorlauf steile KurveVorlauf passende Kurve
-13,8 °C70 °C50 °C
-10 °C65 °C47 °C
-5 °C59 °C44 °C
0 °C53 °C40 °C
5 °C46 °C36 °C
10 °C39 °C31 °C
15 °C31 °C26 °C

Bei 0 °C draußen liefert die steile Kurve 53 °C, obwohl 40 °C reichen, und das Wasser kommt mit 44 statt mit 34 °C zurück. Ein Brennwertkessel gewinnt die Wärme aus dem Wasserdampf seiner Abgase nur, wenn der Rücklauf kälter ist als deren Taupunkt; je kühler der Rücklauf, desto öfter gelingt das. Die passende Kurve bleibt zudem an jedem Tag unter 55 °C, der Schwelle, bis zu der die Richtlinie BEG WG ein Gebäude als niedertemperaturfähig ("NT-ready") einstuft. Wer so heizt, prüft im Alltag, ob das Haus mit Temperaturen auskommt, wie sie eine Wärmepumpe im Altbau braucht.

Rechenweg

Vorlauf bei 0 °C für die passende Kurve
Heizlast bei 0 °C im Verhältnis zum Auslegungstag: (20 - 0) / (20 - (-13,8))
0,592
Übertemperatur am Auslegungstag: (50 + 40) / 2 - 20
25 K
Übertemperatur bei 0 °C: 25 K · 0,592^(1/1,3)
16,7 K
halbe Spreizung bei 0 °C: 10 K / 2 · 0,592
3,0 K
Vorlauf bei 0 °C: 20 °C + 16,7 K + 3,0 K
39,7 °C, gerundet 40 °C

Am Regler heißen die Stellgrößen je nach Hersteller Steilheit und Niveau oder Parallelverschiebung: Die Steilheit legt fest, wie stark der Vorlauf bei Kälte zulegt, das Niveau verschiebt die ganze Kurve. Zur Kurve gehören die Zeiten. § 60b Abs. 2 zählt Nachtabsenkung, Sommerabschaltung und Urlaubsabsenkung zur Optimierung, dazu eine niedrigere Heizgrenztemperatur, oberhalb derer der Regler nicht mehr heizt. Wie tief sie gehen kann, hängt davon ab, wie viel Sonne und Abwärme das Haus in der Übergangszeit warm halten.

Pumpe, Ventile und Regler

Nach dem Abgleich muss die Umwälzpumpe nur noch die Förderhöhe liefern, die der ungünstigste Heizkreis mit seinem voreingestellten Ventil braucht. § 60b trennt zwei Fragen: ob eine effiziente Pumpe eingebaut ist (Abs. 1 Nr. 2) und ob sie richtig eingestellt ist (Abs. 2 Nr. 4). Für einen geförderten Tausch setzt die Anlage zur BEG EM (Technische Mindestanforderungen, TMA Nr. 4.1) die Grenze: Nassläufer-Umwälzpumpen und Zirkulationspumpen brauchen einen Energieeffizienzindex (EEI) von höchstens 0,2, Trockenläufer einen Motor der Klasse IE4 und eine Pumpeneffizienz (MEI) von mindestens 0,6.

Für den Abgleich braucht jeder Heizkörper ein Ventil oder eine Rücklaufverschraubung mit Voreinstellung. Fehlt in einem Raum eine selbsttätige Regelung der Raumtemperatur, muss der Eigentümer sie nach § 63 Abs. 3 GModG nachrüsten, etwa mit Thermostatventilen. Der Regler der Zentralheizung wiederum muss die Wärmezufuhr nach der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und nach der Zeit verringern und abschalten; in bestehenden Gebäuden war das bis zum 30.09.2021 nachzurüsten (§ 61 Abs. 1 und 2). Ohne diesen Regler gibt es keine Heizkurve, an der sich drehen ließe.

Müssen Heizungsrohre gedämmt werden?

Ja: Nach § 69 Abs. 2 GModG muss der Eigentümer bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen dämmen, wenn sie außerhalb beheizter Räume liegen, und zwar mindestens in der Dicke, die Anlage 8 vorgibt. Der Wortlaut:

Der Eigentümer eines Gebäudes hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeabgabe von bisher ungedämmten, zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 8 begrenzt wird.

§ 69 Abs. 2 GModG

Die Pflicht gilt in großen wie in kleinen Häusern, mit einer Ausnahme nach § 69 Abs. 3: In Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer am 01.02.2002 eine selbst bewohnt hat, dämmt erst ein neuer Eigentümer, binnen zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang (Abs. 4). Wer die Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig versäumt, handelt ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 108 Abs. 1 Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1). Die Prüfung nach § 60b fragt nur, ob gedämmt werden sollte; § 69 verlangt es.

Leitung oder ArmaturMindestdicke der Dämmschicht
Innendurchmesser bis 22 mm20 mm
Innendurchmesser über 22 bis 35 mm30 mm
Innendurchmesser über 35 bis 100 mmso dick wie der Innendurchmesser
Innendurchmesser über 100 mm100 mm
in Wand- und Deckendurchbrüchen, an Kreuzungen, Verbindungsstellen und zentralen Verteilerndie Hälfte der Werte darüber

Maßgeblich ist der Innendurchmesser; wer nur den Außendurchmesser kennt, zieht die doppelte Wandstärke ab. Die Dicken gelten für einen Dämmstoff mit 0,035 W/(mK) bei 40 °C Mitteltemperatur, ein schlechter dämmendes Material braucht nach Anlage 8 Nr. 3 entsprechend mehr. Die Nachrüstpflicht nennt nur die Leitungen. Armaturen kommen erst beim Neueinbau oder Ersatz dazu, ebenso weitere Fälle wie die doppelte Dicke an Außenluft (§ 69 Abs. 1, Anlage 8 Nr. 1 a hh).

Dämmt ein Betrieb, bestätigt er Ihnen danach schriftlich, dass die Dämmung Anlage 8 erfüllt (Unternehmererklärung, § 96 Abs. 1 Nr. 6). Als Eigentümer heben Sie das Papier mindestens zehn Jahre lang auf und zeigen es der zuständigen Landesbehörde, wenn sie danach fragt (§ 96 Abs. 2).

Welche Warmwassertemperatur ist vorgeschrieben?

Für große Anlagen verlangt das DVGW-Arbeitsblatt W 551 nach Angaben des Umweltbundesamts (2023) mindestens 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers und höchstens 5 K weniger an jeder anderen Stelle des Netzes; für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine feste Vorgabe. Groß ist eine Anlage, wenn ihr Speicher mehr als 400 Liter fasst oder in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle mehr als 3 Liter stehen, die Zirkulation nicht mitgezählt. Für die kleineren Häuser empfiehlt das Umweltbundesamt, durchgängig über 55 °C zu bleiben.

Dieselben Schwellen nutzt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Wer Warmwasser aus einer solchen Anlage im Rahmen einer Vermietung abgibt und Duschen im Haus hat, lässt es mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen, in Ein- und Zweifamilienhäusern entfällt das (§ 31 Abs. 1 und 2, § 2 Nr. 8 TrinkwV). Der Grund für die Grenze: Nach dem Umweltbundesamt vermehren sich Legionellen zwischen 20 und etwa 55 °C, begünstigt durch Wasser, das Stunden bis Tage in Rohren und Speichern steht. Eine Legionellenschaltung, die den Speicher nur zeitweise über 60 °C heizt, hält das Amt nicht für geeignet; vorhandene Legionellen abzutöten braucht mindestens 70 °C.

Das GModG zählt Zirkulation und Warmwassertemperatur zur Optimierung, beide ausdrücklich unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes (§ 60b Abs. 2 Nr. 3 und 5); § 64 hält fest, dass die Trinkwasserverordnung unberührt bleibt. Als hygienisch unbedenkliche Sparmaßnahmen nennt das Umweltbundesamt, Leitungen und Speicher zu dämmen, die Zirkulation hydraulisch abzugleichen und sparsame Zirkulationspumpen einzusetzen. Im Einfamilienhaus fragt es außerdem, ob die Zirkulation nötig ist, denn manchmal wird sie nur aus Komfortgründen eingebaut. In einer Beispielrechnung, auf die sich das Amt stützt, stiegen in einem typischen Einfamilienhaus mit Wärmepumpe Endenergiebedarf und Energiekosten um rund 15 %, als das Warmwasser von 48 auf 60 °C angehoben und eine Zirkulation betrieben wurde.

Merksatz

Am Warmwasser sparen Sie an den Verlusten

In großen Anlagen sind 60 °C am Speicher Regel der Technik und kein Stellrad für die Heizkosten. Die Einsparung kommt aus gedämmten Leitungen, einer abgeglichenen Zirkulation und einer sparsamen Pumpe.

Was die Förderung verlangt

Die Bundesförderung behandelt die Heizungsoptimierung als eigene Einzelmaßnahme mit 15 % Zuschuss, beantragt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (BEG EM Nr. 5.4 a, 8.4.1 d und 9.1). Die Bedingungen aus Richtlinie und Anlage:

BedingungHeizungsoptimierung nach BEG EMFundstelle
GebäudeWohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten, Nichtwohngebäude bis 1.000 m² beheizte FlächeNr. 5.4 a
Alter der Anlageälter als zwei Jahre, mit fossilem Brennstoff höchstens 20 JahreTMA Nr. 4.1
Netznach Verfahren B abgeglichen, bestätigt auf dem VdZ-Formular; fehlt der Abgleich, gehört er zur MaßnahmeTMA Nr. 4.1 und 4.3
PumpenEEI höchstens 0,2, Trockenläufer IE4 und MEI mindestens 0,6TMA Nr. 4.1
Zuschuss15 % der förderfähigen AusgabenNr. 8.4.1 d
Ausgabenmindestens 300 €; ohne iSFP höchstens 30.000 € für die erste und je 15.000 € für die zweite bis fünfte Wohneinheit, je KalenderjahrNr. 5, 8.3 und 8.3.1 a
AusgeschlossenEinbau oder Tausch des WärmeerzeugersTMA Nr. 4.1
Antragvor Vorhabenbeginn, mit Liefer- oder Leistungsvertrag unter FörderbedingungNr. 9.2.1

Zwei Dinge stehen nicht in der Tabelle. Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Wärmespeicher gehören ausdrücklich zu den geförderten Maßnahmen: Wer einen zu kleinen Heizkörper tauscht, damit die Kurve sinken kann, optimiert im Sinne der Richtlinie. Und für den Antrag genügt die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik; einen Energieeffizienz-Experten brauchen Sie erst, wenn im selben Antrag Hülle, sonstige Anlagentechnik oder Fachplanung stehen oder der iSFP-Bonus beantragt wird (Nr. 9.3). Dieser Bonus verlangt mindestens 30.000 € förderfähige Ausgaben und legt 5 Prozentpunkte nur auf den Teil oberhalb der Höchstgrenze ohne Fahrplan, im Einfamilienhaus also erst auf Ausgaben über 30.000 € (Nr. 8.3.1 a und 8.4.2).

Einen Staubabscheider an einem Kessel für feste Biomasse ab 4 kW fördert die Richtlinie als zweite Art der Optimierung mit 50 % (Nr. 5.4 b und 8.4.1 d); mehr dazu im Beitrag Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz. Ab sechs Wohnungen gibt es den Zuschuss für die Optimierung nicht, dafür ist sie dort nach § 60b GModG Pflicht, bei Anlagen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden, bis zum 30.09.2027. Wie Verwaltungen die Frist abarbeiten, steht im Abschnitt für Verwalter und WEG.

Optimieren oder tauschen

Die Optimierung endet am Wärmeerzeuger: Einstellen macht aus einem Niedertemperaturkessel keinen Brennwertkessel, und kein Abgleich verwandelt einen Gaskessel in eine Wärmepumpe. Die Förderung zieht dieselbe Linie: Gas- und Ölkessel über 20 Jahre bekommen keinen Optimierungszuschuss mehr (TMA Nr. 4.1). Für die Entscheidung schaue ich auf drei Dinge:

  • Den Erzeuger. Ein Brennwertkessel zwischen zwei und 20 Jahren wird optimiert, denn jedes Grad weniger im Rücklauf kommt ihm zugute.
  • Die Vorlauftemperatur nach dem Abgleich und die Räume, die sie hochhalten. Sind es wenige Heizkörper, ist ihr Tausch der nächste Schritt, gefördert wie die übrige Optimierung.
  • Den Zustand. Ist der Kessel defekt, beginnt die Planung für den Tausch; Beratung und Planung dürfen vor dem Förderantrag stattfinden, erst der Vertrag mit dem Installateur braucht die Förderklausel (BEG EM Nr. 9.2.1).

Welche Antwort auf Ihr Haus passt, zeigt eine Messung von Heizlast und Vorlauftemperatur; wie ich daraus die Einstellwerte ableite, steht auf der Seite zur Heizungsprüfung unter erst messen, dann einstellen. Wie diese Abwägung in einem Mehrfamilienhaus ausging, zeigt der Praxisbericht Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Häufige Fragen

Kann ich die Heizkurve selbst verstellen?

Ja, der Regler ist dafür gebaut, und jede Änderung lässt sich zurücknehmen. Senken Sie in kleinen Schritten und warten Sie nach jedem Schritt einige kalte Tage ab. Wird dann ein einzelner Raum nicht mehr warm, liegt die Grenze eher bei seinem Heizkörper oder Ventil als bei der Kurve; ohne Abgleich kommen Sie an dieser Stelle nicht weiter.

Darf ich die Heizungsrohre selbst dämmen?

Ja. § 69 GModG verlangt vom Eigentümer das Ergebnis, keinen Fachbetrieb; eine Unternehmererklärung nach § 96 fällt nur an, wenn ein Betrieb die Arbeit macht. Für die Förderung zählt bei Eigenleistung nur das Material, und ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer muss die fachgerechte Ausführung und die Ausgaben bestätigen (BEG EM Nr. 8.2).

Zählt ein Pumpentausch allein als Heizungsoptimierung?

Für die Förderung nur in einem hydraulisch abgeglichenen Netz; fehlt der Abgleich, muss er nach Verfahren B dazukommen (TMA Nr. 4.1). Das hat einen technischen Grund: Eine sparsame Pumpe in einem unabgeglichenen Netz fördert das Wasser weiter dorthin, wo es am leichtesten fließt.

Gibt es den Zuschuss auch für eine Etagenheizung in einem großen Haus?

Nein, wenn das Haus mehr als fünf Wohneinheiten hat. Die Richtlinie knüpft die Grenze an das Gebäude ("Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten"), nicht an die einzelne Anlage (BEG EM Nr. 5.4 a). Für Nichtwohngebäude liegt die Grenze bei 1.000 m² beheizter Fläche.

Wird ein neuer Pufferspeicher als Optimierung gefördert?

Ja, Wärmespeicher im Gebäude oder auf dem Grundstück zählen nach BEG EM Nr. 5.4 a zu den Maßnahmen der Heizungsoptimierung. Ein Pufferspeicher bis 1.000 Liter muss dafür die Effizienzklasse A oder A+ nach der Verordnung (EU) Nr. 812/2013 erreichen (Technische FAQ Nr. 8.34).

Quellen und Fundstellen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 60b Abs. 1 und 2, Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (sechs Wohnungen, 01.10.2009, 30.09.2027)
  2. GModG, § 61 Abs. 1 und 2 (Regelung nach Außentemperatur und Zeit, 30.09.2021), § 63 Abs. 3 (raumweise Regelung), § 64 (Zirkulationspumpe, Trinkwasserverordnung)
  3. GModG, § 69 Abs. 1 bis 4 und Anlage 8 Nr. 1 und 3 (Dämmdicken, 0,035 W/(mK), 40 °C, 01.02.2002, zwei Jahre), § 96 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 (Unternehmererklärung, zehn Jahre, Vorlage bei der Behörde), § 108 Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 2 Nr. 1 (Bußgeld bis 50.000 €)
  4. Richtlinie BEG EM, Fassung vom 17.08.2026: Nr. 5 (300 €), 5.4, 8.2, 8.3, 8.3.1 a, 8.4.1 d, 8.4.2, 9.1, 9.2.1, 9.3 und Anlage TMA Nr. 4.1 bis 4.3 (PDF); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
  5. Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Nr. 8.03 (vorhandene Berechnungen nach Verfahren B) und Nr. 8.34 (Pufferspeicher bis 1.000 Liter, Effizienzklasse A oder A+)
  6. Richtlinie BEG WG, Fassung vom 17.08.2026, Nr. 3 Buchstabe m (NT-ready, 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb) (PDF); lokale Vorabfassung vom Juli 2026
  7. Trinkwasserverordnung (TrinkwV), § 2 Nr. 8 und § 31 Abs. 1 und 2 (Legionellen, 400 Liter, 3 Liter, alle drei Jahre)
  8. Umweltbundesamt, Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung, Ad-hoc-Papier, Stand 1. November 2023, S. 4 (W 551: 60 °C und 5 K, Ein- und Zweifamilienhaus, über 55 °C, rund 15 % bei 48 und 60 °C)
  9. Umweltbundesamt, Energiesparen bei der Warmwasserbereitung, Stellungnahme September 2011, S. 2 (Vermehrung bei 20 bis 55 °C), S. 3 (Zirkulation im Einfamilienhaus, Legionellenschaltung über 60 °C, 70 °C), S. 5 (hygienisch unbedenkliche Sparmaßnahmen, Notwendigkeit der Zirkulation im Einfamilienhaus)
  10. DIN EN 12831-1:2017-09 mit DIN/TS 12831-1:2020-04, Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast (Heizlast proportional zur Temperaturdifferenz) und Norm-Außentemperatur (-13,8 °C im Dresdner Norden, wie in meiner Heizlastberechnung für ein Mehrfamilienhaus dort angesetzt)
  11. DIN EN 442-2:2015-03, Radiatoren und Konvektoren, Prüfverfahren und Leistungsangabe (Kennlinie des Heizkörpers)

Stand: September 2026. Heizkurven gerechnet mit Raum 20 °C und Auslegung bei -13,8 °C, Heizlast linear zur Differenz zwischen innen und außen, ohne innere und solare Gewinne, Heizkörperleistung mit dem Exponenten 1,3 auf die arithmetisch gemittelte Übertemperatur (mit der logarithmischen weichen die Werte um höchstens 0,1 K ab), Spreizung proportional zur Last (50/40 °C und 70/55 °C am Auslegungstag); Werte der Kurve auf ganze Grad gerundet.

Die Leistung dazu · Heizungsprüfung

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