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Wissen · Heizung

Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz: wann Biomasse die richtige Heizung ist

Biomasse kann passen, wenn dauerhaft hohe Vorlauftemperaturen nötig sind und Lager sowie Brennstoffversorgung gesichert sind. Gefördert wird der Holzkessel dann mit 30 %, aber nur mit Pufferspeicher.

Stand September 2026 · 14 Minuten Lesezeit

Geöffneter Pelletlagerraum mit Holzpellets, schrägem Holzboden und Befüllanschlüssen neben der TürKI-generiertes Bild

Wenn die Messung zeigt, dass eine Wärmepumpe in einem Haus schlecht arbeiten würde, kommt die Frage nach der Alternative. In manchen Häusern heißt sie Holz, und dann folgt gleich die nächste Frage: Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz?

Wann Biomasse die bessere Wahl ist

Eine Wärmepumpe hebt Wärme aus Luft, Erde oder Wasser auf die Temperatur des Heizwassers, und je höher sie heben muss, desto mehr Strom braucht sie. Die Förderrichtlinie bildet das selbst ab: Von einer Luft-Wärmepumpe verlangt sie bei 35 °C eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von 150 %, bei 55 °C nur noch 125 % (BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.4.2). Für höhere Temperaturen nennt sie keinen Wert mehr. Ein Holzkessel dagegen verbrennt; ob das Haus warmes oder heißes Heizwasser verlangt, ändert an seiner Arbeitsweise wenig.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des GEG, lässt eine Heizung zur Nutzung von Biomasse ausdrücklich als Ersatz für die alte Anlage zu (§ 42 Abs. 2 Nr. 4 GModG). Wie weit die Wärmepumpe im Bestand trägt, steht im Beitrag zur Wärmepumpe im Altbau. Holz kommt für mich infrage, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  • Die Heizkörper brauchen am kältesten Tag mehr als 55 °C, und weder größere Heizflächen noch eine Dämmung sind in den nächsten Jahren möglich oder gewollt.
  • Im Haus ist Platz für Kessel, Pufferspeicher und Brennstofflager, und das Lieferfahrzeug kommt nah genug heran.
  • Es gibt einen Schornstein für feste Brennstoffe, oder einer lässt sich so bauen, dass er die Ableitbedingungen der 1. BImSchV einhält.

Am ersten Punkt entscheiden sich die meisten Planungen, und schätzen lässt er sich nicht. Welche Temperatur Ihre Heizkörper brauchen, folgt aus der raumweisen Heizlast und den aufgemessenen Heizflächen; wie ich das ermittle und welcher Wärmeerzeuger zu Ihrem Haus passt, steht auf der Seite zur Heizungsprüfung.

Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz im Vergleich

Die Förderrichtlinie bezuschusst vier Bauarten, jede ab 5 kW Nennwärmeleistung (BEG EM Nr. 5.3 b, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3). Hackschnitzel heißen dort Hackgut. Im Alltag unterscheiden sich die Bauarten stärker als in der Technik.

BauartLagerBedienungVorlaufFörderbedingung
Pellet- oder HackgutkesselPellets: trockener Raum oder Sacksilo, per Schlauch vom Tankwagen befüllt. Hackgut braucht ein Vielfaches davon und eine Zufahrt.Asche leeren, Brennstoff bestellen.Hohe Temperaturen, vollautomatisch.Puffer ab 30 l/kW, Staub bis 10 mg/m³.
Pelletofen mit WassertascheVorratsbehälter am Ofen, von Hand oder aus einem Lager befüllt.Nachfüllen und Asche leeren im Wohnraum.Hohe Temperaturen; ein Teil der Wärme bleibt im Aufstellraum.Puffer ab 30 l/kW, Staub bis 15 mg/m³.
ScheitholzvergaserÜberdachter, luftiger Stapelplatz, auf dem das Holz unter 25 % Feuchte trocknet.In der Heizzeit täglich anheizen und nachlegen.Hohe Temperaturen, das Haus zieht aus dem Puffer.Puffer ab 55 l/kW, Staub bis 15 mg/m³, Lambdasonde oder Temperaturfühler.
Kombikessel für Pellets und ScheitholzPelletlager und Holzstapel.Scheite von Hand, Pellets automatisch, wenn niemand nachlegt.Hohe Temperaturen.Puffer ab 55 l/kW.

Nicht gefördert werden luftgeführte Pelletöfen, handbeschickte Einzelöfen und Anlagen, die unter Naturzug arbeiten (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3.1). Ob ein bestimmtes Gerät förderfähig ist, entscheidet die Liste der Biomasseanlagen beim BAFA; was dort nicht steht, bekommt keinen Zuschuss (Nr. 3.1).

Beim Pelletkessel sehen Sie den Brennstoff selten: Der Tankwagen bläst ihn ins Lager, eine Schnecke oder ein Saugsystem holt ihn zum Brenner. Das Lager muss trocken bleiben, denn feuchte Pellets zerfallen. Als Anhaltspunkt für den Platz dient der Raum, in dem früher der Öltank stand.

Beim Scheitholzvergaser ist der Brennstoff Ihre eigene Arbeit: sägen, spalten, stapeln, trocknen, nachlegen. Handbeschickte Kessel dürfen nur Holz verbrennen, dessen Feuchte unter 25 % liegt, bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht (§ 3 Abs. 3 1. BImSchV). Bevor ich einen Holzvergaser empfehle, frage ich, wer an jedem Wintertag nachlegt und ob das in einigen Jahren noch dieselbe Person schafft.

Lohnt sich eine Hackschnitzelheizung im Einfamilienhaus?

Im Einfamilienhaus lohnt sich eine Hackschnitzelheizung meist nur, wenn Sie Holz aus eigenem Wald oder Betrieb haben und Lager und Zufahrt bereitstehen; gefördert wird sie wie ein Pelletkessel mit 30 % (BEG EM Nr. 8.4.1, Fassung vom 17.08.2026).

Hackgut ist ein Schüttgut, dessen Stückgröße und Feuchte schwanken. Die Austragung aus dem Lager und die Förderschnecke müssen damit zurechtkommen, und das Lager braucht für dieselbe Wärme deutlich mehr Raum als für Pellets. Wer Hackgut zukaufen muss, bezahlt die aufwendigere Technik und das größere Lager, ohne den eigenen Brennstoff zu haben, der beides rechtfertigt.

Für die Förderung gelten dieselben Werte wie beim Pelletkessel: Puffer ab 30 Litern je kW, Staub bis 10 mg/m³ und ab dem 01.10.2027 die 2,5 mg/m³ für alle Anlagen (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3 und 3.3.3). Häufiger passt Hackgut dort, wo ein Kessel mehrere Gebäude versorgt, etwa einen Hof mit Wohnhaus und Nebengebäuden.

Wie groß muss der Pufferspeicher einer Pelletheizung sein?

Nach BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3 (Fassung vom 17.08.2026), braucht ein geförderter Pellet- oder Hackgutkessel einen Pufferspeicher von mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung, ein Scheitholzvergaser oder Kombikessel mindestens 55 Liter je kW.

Begriff

Pufferspeicher

Ein Pufferspeicher ist ein gedämmter Behälter voll Heizungswasser, der die Wärme des Erzeugers aufnimmt, solange das Haus sie nicht braucht, und sie später an die Heizkörper abgibt. Anders als ein Warmwasserspeicher enthält er kein Trinkwasser.

Ein Holzkessel verbrennt am saubersten, wenn er lange und gleichmäßig läuft. Braucht das Haus gerade weniger Wärme, nimmt der Puffer den Überschuss auf, statt dass der Kessel drosselt oder ausgeht. Ohne Puffer fährt der Kessel häufiger an und ab, und beim Anfahren verbrennt Holz schlechter als im Dauerbetrieb. Deshalb bindet die Förderung die Speichergröße an die Leistung des Kessels.

Rechenweg

Mindestpuffer für die Förderung, Rechenbeispiel mit 15 kW
Pellet- oder Hackgutkessel: 15 kW × 30 l/kW
450 Liter
Scheitholzvergaser: 15 kW × 55 l/kW
825 Liter
Mehrvolumen beim Scheitholzvergaser
375 Liter

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt den Speicher ebenfalls, verlangt vom Pelletkessel aber weniger. Handbeschickte Kessel brauchen dort mindestens 55 Liter je kW, automatisch beschickte 20 Liter je kW und gar keinen Speicher, wenn sie die Grenzwerte auch bei kleinster Leistung halten (§ 5 Abs. 4 1. BImSchV). Ein Pelletkessel ohne Puffer kann also zulässig sein und trotzdem den Zuschuss kosten.

Vor Ort prüfe ich deshalb zuerst den Weg in den Heizraum: Tür, Treppe, Deckenhöhe. Ein Speicher mit 825 Litern muss samt Dämmung hindurchpassen; wo er das nicht tut, lässt sich das Volumen auf zwei Speicher aufteilen. Derselbe Puffer kann auch Wärme aus Sonnenkollektoren aufnehmen, dann bleibt der Kessel im Sommer aus. Wann sich das rechnet, steht im Beitrag zur Solarthermie.

Welche Staubgrenzwerte verlangt die Förderung ab Oktober 2027?

Nach BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3.3 (Fassung vom 17.08.2026), dürfen geförderte Biomasseanlagen ab dem 01.10.2027 höchstens 2,5 mg/m³ Staub ausstoßen; bis dahin gelten 10 mg/m³ für Pellet- und Hackgutkessel und 15 mg/m³ für Pelletöfen und Scheitholzanlagen.

Die Werte beziehen sich auf 13 % Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Sie sind eine Bedingung für den Zuschuss, kein Betriebsverbot. Für den Betrieb gilt die 1. BImSchV: Holzkessel ab 4 kW, die nach dem 31.12.2014 errichtet wurden, dürfen 0,02 g/m³ Staub ausstoßen, also 20 mg/m³; für reine Scheitholzkessel gilt dieser Wert ab Errichtung nach dem 31.12.2016 (§ 5 Abs. 1 1. BImSchV).

Staubgrenzwerte für Holzkesselmg/m³
  • Betrieb nach 1. BImSchV, Stufe 220
  • Förderung bis 30.09.2027, Pelletofen und Scheitholz15
  • Förderung bis 30.09.2027, Pellet- und Hackgutkessel10
  • Förderung ab 01.10.2027, alle Biomasseanlagen2,5

Quelle: § 5 Abs. 1 1. BImSchV; BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3.3, Fassung vom 17.08.2026

Nachgewiesen wird der Wert über den Prüfbericht des Kessels, nicht durch eine Messung bei Ihnen: Steht ein Gerät in der BAFA-Liste als förderfähig, gelten die Anforderungen als erfüllt (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3.4, Technische FAQ Nr. 8.16). Welcher Tag für die neue Grenze zählt, Antragseingang oder Einbau, sagt die Richtlinie nicht. Ich rate deshalb schon heute zu Kesseln, deren Prüfbericht 2,5 mg/m³ ausweist. Bis zum 30.06.2027 prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ob es die Grenzwerte mit Blick auf laufende EU-Verhandlungen anpasst (Nr. 3.3.3); ob und in welche Richtung, ist offen.

Den früheren Emissionsminderungszuschlag für besonders staubarme Kessel enthält die Fassung vom 17.08.2026 nicht mehr. In der Tabelle der Fördersätze stehen für Biomasseheizungen nur Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus (Nr. 8.4.1). Ein Angebot, das den Zuschlag noch einrechnet, rechnet mit alten Zahlen.

Staubabscheider für einen Kessel, der schon läuft

Für bestehende Holzkessel gibt es einen eigenen Zuschuss: 50 % für den nachträglichen Einbau eines Staubabscheiders (BEG EM Nr. 5.4 b und 8.4.1 d). Die Anlage muss mindestens 4 kW haben, älter als zwei Jahre sein, darf keine Einzelraumfeuerung sein und muss schon vorher die Stufe 1 der 1. BImSchV eingehalten haben; der Abscheider muss den Staub um mindestens 80 % senken (Technische Mindestanforderungen Nr. 4.2). Belegen lässt sich das mit einer Messung des Schornsteinfegers vor und nach dem Einbau, mit dem Prüfzertifikat des Filters oder über die Listung von Kessel und Filter beim BAFA (Technische FAQ Nr. 8.35).

Was die Förderung für Holzheizungen verlangt

Holzheizungen bekommen 30 % der förderfähigen Ausgaben als Grundförderung, und anders als bei Wärmepumpen bleibt es 2027 dabei. Für Wärmepumpen sinkt der Satz ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 %, mit 15 Punkten Wertschöpfungs-Bonus nur für Geräte mit Ursprung in der EU (BEG EM Nr. 8.4.1 c und 8.4.6). Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €; ab dem 01.02.2027 sinkt die Grenze halbjährlich um 750 €, zuerst auf 27.250 € (Nr. 8.3.1 a).

Selbstnutzende Eigentümer können zwei Boni dazubekommen. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es für den Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft: 16 Prozentpunkte bis zum 31.01.2027, 12 ab dem 01.02.2027 und danach alle sechs Monate 4 Punkte weniger (Nr. 8.4.4). Der Einkommens-Bonus bringt 40, 30 oder 10 Punkte bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € (Nr. 8.4.5). Zusammen ist bei 70 % Schluss, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) bei 80 % (Nr. 8.4.1).

Fristen für Holzheizungen bis 2028
  1. 01

    Ab Quartal 1 2027

    Kein Zuschuss mehr, wenn im Haus schon etwa ein Holzkessel, Kollektoren oder eine Wärmepumpe arbeiten, die ab dem 01.01.2008 in Betrieb gingen.

  2. 02

    01.02.2027

    Der Bonus sinkt von 16 auf 12 Punkte, die Höchstgrenze von 28.000 auf 27.250 €.

  3. 03

    30.06.2027

    Bis hierhin prüft das Ministerium, ob es die Staubgrenzwerte anpasst.

  4. 04

    01.10.2027

    Geförderte Biomasseanlagen dürfen höchstens 2,5 mg/m³ Staub ausstoßen.

  5. 05

    01.08.2028

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt.

Die Sperre ab dem ersten Quartal 2027 trifft Häuser, die schon eine Heizung aus der Liste der Nr. 5.3 haben, etwa einen Holzkessel, Kollektoren oder eine Wärmepumpe, in Betrieb genommen ab dem 01.01.2008, und Häuser am Gebäude- oder Wärmenetz (Nr. 5.3). Ersetzt der Holzkessel dort einen Gas-, Öl- oder Kohlekessel, der mit Kollektoren oder einer Wärmepumpe zusammenarbeitet, bleibt er förderfähig. Wird eine solche Anlage ersetzt, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb ging, zählen ab dann pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig (Nr. 8.3.3).

Dazu kommen drei Bedingungen an die Technik:

  • Ein Wärmemengenzähler erfasst die erzeugte Wärme; eine Effizienzanzeige wie bei der Wärmepumpe verlangt die Richtlinie für Holz nicht (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.1).
  • Die Anlage wird nach einer raumweisen Heizlast nach DIN EN 12831 ausgelegt, und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B wird vom Fachbetrieb bestätigt (Nr. 3.1 und 3.3.4).
  • Der Kessel erreicht einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 % (Nr. 3.3.2).

Wie Vertrag, Antrag und Nachweis ineinandergreifen und was der Zuschuss für Ihr Haus ergibt, rechnet der Förderrechner vor.

Wann ich von Holz abrate

  • Wenn die Heizkörper nach einer Optimierung mit 55 °C auskommen. Oft ist die Vorlauftemperatur nur höher eingestellt, als das Haus sie braucht; was sich an der bestehenden Anlage ändern lässt, steht im Beitrag zur Heizungsoptimierung. Dann ist die Wärmepumpe die einfachere Heizung, ohne Lager und ohne Schornstein.
  • Wenn der Schornstein die Ableitbedingungen nicht erfüllen kann. Bei Holzfeuerungen, die nach dem 31.12.2021 errichtet werden, muss die Mündung firstnah liegen und den First um mindestens 40 cm überragen; bis 50 kW muss sie außerdem die Oberkanten von Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen im Umkreis von 15 m um mindestens 1 m überragen (§ 19 Abs. 1 1. BImSchV). Steht nebenan ein höheres Haus, wird daraus schnell ein sehr hoher Schornstein. In Gebäuden, die vor dem 01.01.2022 errichtet wurden, lässt die Verordnung mildere Regeln zu, wenn diese Anforderungen im Einzelfall unverhältnismäßig sind; für den Zuschuss verlangt die Förderrichtlinie § 19 Abs. 1 aber ausdrücklich auch beim Austausch eines vorhandenen Kessels (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3). Wie hoch der Schornstein werden muss, klären Sie vor der Bestellung mit dem Bezirksschornsteinfeger.
  • Wenn das Grundstück an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll. Hat die Gemeinde das per Satzung oder Anschluss- und Benutzungszwang entschieden, fördert der Bund nur den Netzanschluss, keine eigene Heizung im Haus (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.1).

Häufige Fragen

Darf ich statt der Zentralheizung einen Kaminofen einbauen?

Nicht als Ersatz der Heizung. Wer seine Heizung durch eine Holzfeuerung ersetzt, muss nach § 45 Abs. 1 GModG einen Biomassekessel oder einen Ofen mit Wasser als Wärmeträger einbauen, und der Bezirksschornsteinfeger prüft das bei der Abnahme oder der ersten Feuerstättenschau (§ 97 Abs. 2 Nr. 4 GModG). Luftgeführte Pelletöfen und handbeschickte Einzelöfen fördert der Bund ohnehin nicht (BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.3.1).

Bekomme ich Förderung, wenn ich eine alte Pelletheizung ersetze?

Derzeit ja. Ab dem ersten Quartal 2027 nicht mehr, wenn die alte Anlage am 01.01.2008 oder später in Betrieb ging; ist sie älter, zählen pauschal 25 % der Kosten als förderfähig (BEG EM Nr. 5.3 und 8.3.3). Ist der alte Kessel funktionstüchtig, läuft seit mindestens 20 Jahren und bewohnen Sie das Haus selbst, kommt der Klimageschwindigkeits-Bonus dazu (Nr. 8.4.4).

Kann der Gaskessel für die kältesten Tage bleiben?

Ja, für den Zuschuss muss die Holzheizung die versorgten Räume dann aber zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie beheizen (BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.1). Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es in diesem Fall nicht, weil nach dem Tausch keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung mehr versorgen darf (Nr. 8.4.4). Kommt ein neuer Gaskessel als Teil einer Biomasse-Hybridheizung ins Haus, erfüllt die Holzfeuerung die Pflicht aus § 43 GModG, einen Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff zu erzeugen (§ 45 Abs. 2 GModG).

Muss der Holzkessel für den Bonus mit Solarthermie kombiniert werden?

Nein. Nach den seit 21.07.2026 geltenden Produktbedingungen der KfW ist die Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe keine Bedingung mehr für den Klimageschwindigkeits-Bonus. Die KfW bestätigt das ausdrücklich in ihren Fragen zur Heizungsförderung. Solarthermie kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Holzkessel im Sommer kalt bleibt.

Quellen und Fundstellen

Die Leistung dazu · Heizungsprüfung

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